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mitteln, und, so wie Frankreich, denselben zu verbürgen. Alles schien das Vorhaben zu begünstigen; da auch der Kurfürst Carl Theodor demselben bereits am 13. Januar 1785 seine Zustimmung gab. Er sollte die gesammten Niederlande,

mit Ausnahme der für Frankreich bestimmten Provinzen Namur und Luxemburg, und den Titel eines Königs von Burgund, oder Austrasten, erhalten. Der Kaiser versprach über dieß noch dem Kurfürsten und dessen Erben eine Summe von drey Millionen Gulden. Der russische Gesandte, Graf Romanzoff, suchte den nächsten Ugnaten des Kurfürsten, den Herzog von Zweybrück, zur Einwilligung zu bewegen. Die ser erklärte sich aber gegen den Entwurf, und wendete sich an den König von Preußen um Unterstüßung. Friedrich protestirte ebenfalls, zu Paris. und zu Petersburg; gegen den Tausch, berief sich auf die alten bayerischen Familien - Verträge dann auf den Hausvertrag von 1771, auf die Braunauer Unterhandlungen im September 1778; und auf den Teschner Frieden von 1779, »durch welche Tractaten dem pfalz bayerischen Hause jeder Ländertausch verbothen sey, & — endlich auf den Barriere Tractat vom 15. November 1715; vin welchem Carl VI: den Seemächten versprochen habe, daß die Niederlande stets bey seinem Hause erhalten werden sollten.« — Auch äußerte Preußen die Besorgniß, »daß Oestreichs Macht durch diese Arrondirung seines Gebiethes sehr anwachsen, und das politische. Gleichgewicht gestöret werden würde.«

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Diese Angaben wurden von Oestreich mit leichter Mühe widerlegt. Der Tausch war nähmlich von den beyden betreffens den Mächten zum wechselseitigen Vortheile verabredet wor den. Alle jene Tractate und Hausverträge hingegen hatten 'immer nur gegen Schaden und Nachtheil zu verwahren beab sichtiget. Destreich hätte dabey, anstatt seine äußere Macht zu vergrößern, und dadurch das politische Gleichgewicht zu stös ren, sogar an der Zahl seiner Unterthanen und an Einkünf ten verloren. Der Erfaß für diesen Verlust wäre nur in der

vortheilhafteren geographischen Lage der neuen Erwerbung bestanden.

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Um 23. Julius 1785 zu Berlin schloß König Friedrich mit den Kurfürsten von Sachsen und Hannover den Fürstenbund, angeblich zur Aufrechthaltung der deutschen Verfasfung. Später traten demselben noch die Herzoge von Brauni schweig, Gotha, Weimar, Zweybrück, Mecklenburg, die Markgrafen von Anspach und Baden, der Landgraf von Hessen Caffel, der Bischof von Osnabrück, die Fürsten von Anhalt, und der Kurfürst von Mainz bey. Oestreich und Rußland erklärten nun, »daß sie nur einen freywilligen Ländertausch vorgeschlagen hätten. Sobald diese Bedingung von bayerischer Seite nicht mehr bestehe, so sey der ganze Plan aufgegeben.<< Der Fürstenbund verlor bald darauf mit dem Tode König Friedrichs († am 17. August 1786) seinen Stifter, und gerieth in Vergessenheit.

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Das Streben der östreichischen Regierung, den Handel ihrer Länder möglichst auszudehnen, begann die Eifersucht Englands und Hollands zu ertegen. Der Verkehr mit beyden Indien war eröffnet. Oftendes Handel blühte mächtig auf, und Holland fürchtete bereits, jene indische Handelsgesellschaft, die Lieblings-Idee Carls VI., wieder ins Leben treten zu sehen, welche es einst mit solcher Erbitterung bestritten hatte. Auf verschiedenen Puncten der gemeinschaftlichen Gränze Hollands und der Niederlande waren im Herbste 1483 Streitig=' keiten entstanden, an welchen die beyderseitigen Einwohner und Truppen Theil nahmen. Joseph verlangte nun am 4. November 1783 die Wiederherstellung der Gränzen in Flandern, so wie die 1664 und 1673 zwischen Spanien und Holland abgeschlossenen Verträge dieselben festgesetzt hatten.

Frankreich übernahm die Vermittelung zwischen Destreich und Holland, und ein Congreß wurde im April 1984 zu Brüffel gehalten. Die Forderungen Oestreichs begriffen, außer verschiedenen von Holland an die Niederlande schuldigen Geld

summen, die Schleifung einiger holländischen Festen, im Sinne des westphälischen Friedens, und die Landeshoheit auf beyden Ufern der Schelde von Antwerpen bis Saaftingen. Auch sollte Holland, gemäß des Vertrages von 1673 mit Spanien, einige zu Antwerpen gehörende Ortschaften, dann Mastricht, die Grafschaft Broenhofen, und das holländische Viertel über der Maas, an Destreich abtreten. Der Unterhandlung langsames Fortschreiten unterbrach der Kaiser selbst auf entscheidende Art, indem er sich erboth, wenn Holland die Schelde der niederlän dischen Schifffahrt öffne, allen seinen Forderungen zu entfa= gen. Um 25. August 1784 erklärte Joseph: »er betrachte schon jekt die Sperrung der Schelde als aufgehoben, und werde jeż des, östreichischen Schiffen auf dieser Fahrt in den Weg gelegte Hinderniß als eine feindliche Handlung betrachten.<< Die Generalstaaten protestirten, und suchten ihr Recht, die Schelde gesperrt zu halten, aus dem westphälischen Frieden, und aus dem Tractate von Utrecht, zu beweisen. Sie beriefen fich ferners auf das von Carl VI. in dem Wiener - Bertrage von 1731, an England und Holland gegebene Versprechen, den Handel nach Ostindien für immer aufhören zu lassen. Die Mündung der Schelde ließen sie durch ein Geschwader bewachen, und die östreichischen Schiffe, welche im October 1784 theils von Antwerpen die Schelde hinab, ohne sich holländischer Visitation und Zollabnahme zu unterwerfen, — theils von Ostende aus, in jenen Fluß hinein zu fahren versuchten, wurden beschossen, und gewaltsam in der Fahrt gehindert. Der Kaiser endete sogleich den Congreß zu Brüssel, und ließ viele Truppen nach den Niederlanden ziehen. — Die Holländer such, ten bey England und Preußen Beystand, ohne Gehör zu fins dent. Frankreich aber hatte schon im September den Gene ralstaaten Hülfe versprochen. Es erklärte dieses auch dem Kaises zu Ende November, stellte ein Beobachtungs - Corps in Flandern, ein zweytes am Rheine auf, und lieh den Hollän dern, in der Person des Marschall Maillebois, einen Ober

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Anführer ihres Heeres. Die holländische Regierung ließ die Schleusen öffnen, und ihre südlichen Gränzbezirke unter Wasser setzen.

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Ungeachtet aller dieser drohenden Vorzeichen, kam es doch nicht zum Kriege. Frankreich unterhandelte mit beyden Mächten, und vermittelte endlich den Vergleich, dessen Präliminarien zu Paris am 20. September, der Definitiv - Tractat zu Fontainebleau am 8. November 1785 von den kaiserli chen, französischen und holländischen Gesandten unterzeichnet wurden. Die Mündungen der Schelde in die Nordsee blieben, zum Vortheile von Amsterdams Handel, gesperrt, die in: nere Schelde von Antwerpen bis Saaftingen aber unter der Hoheit des Kaisers, und diese wurde folglich von holländischen Zöllen befreyt. Die Generalstaaten traten die Forts Lillo und Lifkenshoek an der Schelde, dem Kaiser ab, schleiften die Forts Kruisschanz und Friedrich-Heinrich, und willigten in eine neue Regulirung der Gränze. Für Oestreichs Ansprüche auf Mastricht, das Land an der Maas, und einige andere Orte und Bezirke, zahlten sie neun und eine halbe Million holländische Gulden als Equivalent, und noch eine halbe Million für die den niederländischen Unterthanen durch die Ueberschwemmung verursachten Schäden.

Der Kaiser hatte bey der Entwerfung seiner großen Plane besonders darauf gerechnet, die sämmtlichen ungrischen Länder auf das engste mit den übrigen östreichischen Provinzen zu verbinden. Sie sollten die Vortheile mit genießen, die Joseph seinem Reiche zuzuwenden hoffte. Aber er fand es daher auch nöthig, daß sie mit allen übrigen Oestreichern gleich verwaltet würden, unter gleichen Geseßen ständen, und gleiche Lasten trügen. In den ersten Jahren seiner Alleinherrschäft hatte der Kaiser bereits mehrere bedeutende Vorkehrungen getroffen, um Ungerns Wohlstand zu höherem Flor zu erheben. 1781 befahl er die Schiffbarmachung der Drave, die Verbesse rung der Straßen in Ungern und Slavonien, gestattete die IX. Band.

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Aufnahme fremder Ansiedler, stellte eine Schul-Commission auf, suchte den Handel mit Leinwand, Getreide, Tabak, u. f. w., und die Schifffahrt zu befördern. 1782 wendete Joseph seine Sorgfalt auf den ungrischen Bergbau, und auf die Civilisirung der Zigeuner. Bey seiner längeren Anwesen= heit in diesem Reiche im Jahre 1783, erlaubte er den Ungern die Ausfuhr ihrer Natur - Producte nach den übrigen Provinzen, befahl die Schiffbarmachung des Gran, und endete die Leibeigenschaft der Bauern (Jobagyonen) in Siebenbürgen.

Im Jahre 1784 wurde der Bau der Landstraßen, Brü cken und Canale in Ungern und Siebenbürgen nochmahls an= befohlen. Der Unterschied der drey Nationen: der Magyaren, Sachsen und Szekler, in Siebenbürgen wurde aufgehoben, - den ausländischen, in Ungern einwandernden Profeffionis ften Unterstüßung zugesichert, die Schiffbarmachung der Temes eingeleitet. Die Pferdezucht ließ der Kaiser durch Aufstellung tatarischer Beschäler veredeln. Ferners befahl Joseph den Gebrauch der deutschen Sprache bey allen öffentlichen Angelegenheiten, gerichtlichen Verhandlungen, in den Studien, u. f. w. Die Confeription wurde für Ungern und Siebenbürgen angeordnet. Im Jahre 1785 wurden die Obergespäne ihrer Geschäfte enthoben, Ungern in zehn Kreise getheilt, und diese von kaiserlichen Commissarien in politischer, von Cameral - Administratoren in finanzieller Hinsicht verwaltet. Das Urbarium wurde, so wie in Ungern, auch in Siebenbürgen eingeführet, und die Leibeigenschaft in Ungern aufgehoben. Die Justizstellen wurden reformirt, und die neue Gerichts- und Prozeß - Ordnung beobachtet. Dieses Ver: waltungssystem wurde dann 1786 auch in Siebenbürgen angewendet, die Steuer-Regulirung auf die sämmtlichen ungrischen Länder ausgedehnt, und die Vermessung und Abschätzung der Gründe wirklich vorgenommen. Im nähmlichen Jahre gez währte der Kaiser den Ungern bedeutende Erleichterungen au Einfuhrszöllen und Mauthen. Der Befehl, die deutsche Spra

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