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Miscellen.

Römische Grabschrift aus Wiesbaden. Im Laufe des Sommers 1869 wurde an der Heidenmauer zu Wiesbaden nachstehendes Bruchstück einer Römischen Grabschrift gefunden:

CES

SIAPI

TESPIN
ILIOCA

Ohne Zweifel gehörte zu dem TES von Zeile 3 ein am Schlusse der vorhergehenden Zeile stehendes PAREN, wonach sich leicht PIN als PINTISSIMI zu PARENTES ergänzen lässt, wie weiter am Schlusse von Zeile 3 ein F zu dem ILIO der letzten Zeile, so dass hinwieder leicht CA zu CARISSIMO vervollständigt sich an FILIO anschliesst. Die so vervollständigten Zeilen 3 und 4 beweisen sodann, dass die einzelnen Zeilen dieser Inschrift 12 bis 14 Buchstaben gezählt haben müssen. Diese Ermittelung leitet zur muthmas slichen Vervollständigung der 1 und 2 Zeile an. Da nämlich dem Worte PARENTES die Namen der beiden Eltern vorauszugehen pflegen (vgl. Brambach Corp. Jnsc. Rhen. 1052) und zwar zunächst der Namen der Mutter, so muss SIA der Rest eines weiblichen Gentilnamens sein, dessen vordere Hälfte am Schlusse von Zeile 1 stand, weiter Pli den Anfang des zweiten der beiden Namen enthalten mit denen Frauen in der Regel auf Inschriften eingeführt werden: nichts liegt hier aber zu ergänzen näher als PRIMA, welcher Frauennamen grade auf Rheinischen Inschriften nicht selten ist: vgl. Brambach 88; 161; 1833. Sonach stellt sich die 2 Zeile als SIA PRIMA PAREN mit 13 Buchstaben fest. Ehe nun weiter aber nach einer Vervollständigung des SIA zu einem entsprechenden Frauennamen gesucht werden kann, muss ermittelt werden, wie das CES von Zeile 1 zu ergänzen ist. Da mit dem Namen der Mutter der voraufgehende Namen des Vaters in der Regel durch ET verbunden ist, so muss auch dieses Bindewort in die Zeile 1 aufgenommen werden. CES selbst aber lässt sich wohl nur in CESSVS er

gänzen, als Theil der auf Rheinischen Inschriften vorkommenden Beinamen (cognomina) von Männern des Namens SVCCESSVS (Brambach 1291) oder CONCESSVS: wir entscheiden uns um so mehr für letzteres, als grade auf einer Wiesbadener Inschrift bei Brambach 1312 ein S. MASCIVSCONCESSVS vorkommt. Ist sonach die 1 Zeile von vorn an zu ergänzen CESSVS ET, so muss der hier nachfolgende Vordertheil des ersten Namens der Mutter wenigstens aus 4 bis 5 Buchstaben bestanden haben. Es kann demnach weder CASSIA noch TESSIA oder VRSIA nach Brambach 316; 420; 1640; 1238 ergänzt werden, sondern vielmehr ALBISIA oder CALVISIA oder GENESIA nach Brambach 909; 723; 1052, weil nur dann die 1 Zeile wenigstens 12 Buchstaben zählt. Da GENESIA auf einem Mainzer Steine offenbar wie der Namen ihres Mannes griechischen Ursprunges ist, so halten wir zunächst CALVISIA fest, welche auf einer Kreuznacher Inschrift gelesen wird. Dem CONCESSVS ging ohne Zweifel der Gentilnamen des Mannes voraus, welcher sich auf IVS endigte und diesem sodann ein Vornamen. Zugleich war in den beiden ersten Zeilen der Namen des verstorbenen Sohnes enthalten und an der Spitze der ganzen Inschrift stand ohne Zweifel die solenne Eingangsformel D. M., wie am Schlusse das gewöhnliche F. C. Demnach dürfte sich die ganze Inschrift etwa folgendermassen ergänzen lassen:

[D] [M]

[IVS CON]

CES [SVSET CALVI]

SIA PRI [MA PAREN]

TES PIEN [TISSIMI F]

ILIO CA [RISSIMO]
[F] [C]

Dr. J. Becker.

Ein Preuss. Friedrichsd'or vom Jahre 1797. Im Jahre 1832 erhielt ich von einem kgl. preuss. Rittmeister a. D., der in den Befreiungskriegen unter Lützows Reitern diente, einen vollwichtigen, unbeschnittenen preuss. Friedrichsd'or, unter der Regierung Friedrich Wilhelm III. im Jahr 1797 geschlagen, dem der Geber wegen seiner Seltenheit und geschichtlichen Veranlassung einen hohen Werth beilegte, indem er zugleich bemerkte, dass diese Münzen nach den Befreiungskriegen um hohe Preise aufgekauft und eingeschmolzen worden, und daher nur wenige Exemplare noch vorhanden seien; über die geschichtliche Veranlassung machte er folgende Mittheilung: Nach der unglücklichen Schlacht von Jena 1806, in deren Folge der preussische Staat zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken und auf die Hälfte seines Gebiets reducirt worden sei, liess

Napoleon I. mehrere Hundert Friedrichd'ors, zum Hohne auf das niedergeworfene Preussen schlagen, jedoch in das Jahr 1797, das Jahr der Thronbesteigung des Königs Friedrich Wilhelm III. zurückdatiren.

Der Avers der Münze trägt das Brustbild des Königs mit der Umschrift Friedrich Wilhelm III. König von Preussen, wie alle Friedrichd'ors dieses Königs Der Revers dagegen zeigt ein anderes Gepräge als die gewöhnlichen; anstatt, dass der Adler mit der Königskrone geschmückt, mit kühn ausgebreiteten Schwingen. die unter seinen Fängen befindlichen Kriegsinsignien, wie Pauken, Fahnen, Kanonenrohr etc. beschützt und das Scepter aufrecht hält, erscheint er auf unserer Münze ohne Krone auf dem Kopfe, sowie mit gesenkten, beigezogenen Schwingen, mit den Fängen steht er auf zwei ärmlichen, wie welken, Lorbeerzweigen.

Sollte diese Erzählung der Veranlassung zur Prägung des Geldstücks richtig sein; so würde sie nur den Vorwurf gegen Napoleon mit Recht bestätigen und zur Charakteristik desselben einen weiteren Beweis liefern, dass der grosse Kaiser und Feldherr im Siegesglück, gegenüber seinem niedergeworfenem Feinde unritterlich und zum Unglück seines Gegners kleinlich noch die Verhöhnung hinzufügte.

Bei dem zweimaligen Einzug der Verbündeten in Paris haben sie diese Unritterlichkeit des gestürzten Kaisers nicht mit Gleichem vergolten, denn sie haben von der Sitte und dem Brauch des Eroberers, Spuren ihres Daseins und Andenkens in dem eroberten Lande zurückzulassen, nur den mässigsten Gebrauch gemacht, denn obschon Napoleon den Siegeswagen von dem Brandenburger Thor in Berlin herabnehmen liess, haben sie weder die Jenabrücke zerstört, noch die Säule auf dem Vendome-Platz, auf der alle Siege des Kaisers über Deutschland bildlich dargestellt waren, entfernt, diess überliessen sie den Franzosen selbst. Auch in den Münzwerken von Wellenheim und von Ampach finden sich unter den zahlreichen, dort aufgeführten Denkmünzen, welche bei Gelegenheit des Besuchs der Pariser Münzstätte von Seiten der verbündeten Fürsten zur Erinnerung an ihren Einzug in Paris daselbst geprägt wurden, keine einzige, welche einen überhebenden, unwürdigen Ausdruck oder Darstellung trägt.

Münzwerke, wie Wellenheim, Ampach, und Grotes Münzblätter geben uns keine Aufklärung über die Veranlassung zur Präge unseres Friedrichsd'or. Nur Ampach erwähnt denselben in Nr. 11,670, indem er ihn ohne alle weitere Bemerkung, als selten aufführt. Grotes Münzblätter enthalten wie bemerkt gleichfalls nichts darüber, obschon daselbst Speziesthaler von 1786 erwähnt sind, die ebenso statt des heraldischen Adlers einen natürlichen haben und von zwei Jahrgängen vorhanden sein sollen. Diese Joachimsthaler sollen nach Mittheilung von Grotefend, daher ihren Ursprung haben, dass ein Tadel, welchen der König selbst über die Krone auf dem ihm vorgelegten Stempel ausgesprochen, von dem Münzmeister fälschlich so verstanden und ausgelegt worden sei, dass die Krone überhaupt wegfallen solle, eine Erklärung, die wegen der von zwei Jahrgängen vorhandenen Thaler an äusserlicher und innerlicher Unwahrscheinlichkeit leidet. Die Entstehung dieses Thalers ist daher in nicht minderes Dunkel gehüllt, als unsere Münze; nur das scheint aus derselben hervorzugehen, dass absichtlich eine Verhöhnung und Kränkung ausgesprochen werden sollte.

Da nun unsere Münzwerke über die geschichtliche Entstehung dieses Friedrichd'ors uns im Stich lassen, so werden die Leser, welche in der Lage sind über diesen Gegenstand Auskunft geben zu können, gebeten, darüber Mittheilung zu machen.

Dr. Reuter.

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