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zurückbleiben, den keine Zeit entfernt hätte. Den Bruch zwischen Preußen und Desterreich zu verewigen, konnte nicht im Interesse Deutschlands und Preußens liegen.

Die Erwägungen, welche in jenen entscheidenden Tagen in Nikolsburg im Rathe Seiner Majestät des Königs auf die große Frage über Krieg und Frieden bestimmend einwirkten, haben hier nur flüchtig und in ihren allgemeinsten Umrissen angedeutet werden können. Ihre rückhaltlose Darlegung muß der künftigen Geschichtsschreibung vorbehalten bleiben.

Die Entscheidung Seiner Majestät fiel für den Frieden aus. Die Präliminarien wurden am 26. Juli unterzeichnet und die Ratifikationen am 28. ausgetauscht.

Der Entschluß des Königs wurde freudig begrüßt von einer Armee und einem Volke, welche mitten im Lauf eines glücklichen und ruhmreichen Krieges nicht verlernt hatten, die Segnungen des Friedens zu schätzen.

Da weder der Gesandte Graf Barral noch der am 26. Juli aus dem Hauptquartier des Königs Victor Emanuel in Nikolsburg eingetroffene General Govone mit Vollmacht versehen waren, um die Zustimmung Italiens zum Abschluß des Waffenstillstandes zu erklären, so mußte diese Zustimmung unter Voraussetzung des Erwerbes von Venetien im Artikel VI. der Präliminarien vorbehalten werden. Um den Vertretern der italienischen Regierung Zeit zur Einholung der Zustimmung zu lassen, wurde der Anfang des Waffenstillstandes auf den 2. August bestimmt, und die Enthaltung von Feindseligkeiten vorläufig bis dahin verlängert. Am 29. Juli erklärte der Botschafter Herr Benedetti amtlich und schriftlich dem MinisterPräsidenten, daß der Erwerb Venetiens für Italien gesichert sei, und am 30. Juli fand sich der italienische Gesandte Graf Barral in den Stand gesetzt, die Zustimmung seines Hofes zum Waffenstillstand amtlich auszusprechen.

Von dem Augenblick an, wo am 28. die Ratifikationen ausgetauscht, wurden auch die militairischen Dispositionen dem neuen Verhältniß entsprechend geregelt. Noch am selben Tage erhielten die

Armee-Kommandos in den engen Quartieren, welche seit Beginn der Waffenruhe vor Wien bezogen waren, Befehl, in die durch §. 1 der Waffenstillstands-Konvention eingeräumten weiteren KantonnementsRayons in Böhmen und Mähren einzurücken.

Die Vertheilung dieser Rayons an die drei Armeen und innerhalb derselben an die Korps wurde mit Rücksicht darauf angeordnet, daß die eventuellen späteren Märsche und Eisenbahn-Transporte in die Heimath ohne Umwege auszuführen blieben.

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Hiernach wurde der I. Armee die Mitte des ganzen Landstriches angewiesen, im Osten begrenzt durch die Bahn LundenburgBrünn Zwittau und die böhmisch-mährische Grenze, im Westen durch die Straße Tabor - Prag - Melnik - B. Leipa - Rumburg.

Destlich dieses Raumes breiteten sich von der II. Armee das I., V. und VI. Armee-Korps aus, während das Garde-Korps den zu beiden Seiten der Prag-Bodenbacher Eisenbahn sich hinziehenden Landstrich, westlich bis Laun und Teplig erhielt.

Den nordwestlichen Theil des ganzen Rayons nahm die ElbArmee im Verein mit dem I. Reserve - Korps ein.

Um alle Kreuzungen und Truppen - Anhäufungen zu vermeiden, wurden die Marsch - Direktionen für die ersten Tage durch ein aus dem großen Hauptquartier erlassenes Tableau geregelt.

Der Abmarsch aus den engen Kantonnements begann hiernach: bei der II. Armee am 30. Juli,

bei der Elb-Armee am 31. Juli,

bei der I. Armee am 1. August (II. Armee - Korps am

30. Juli).

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am

Seine Majestät der König verlegte, nachdem er am 30. über die Elb-Armee bei Ladendorf, am 31. über drei Divisionen der I. Armee bei Schönkirchen Besichtigungen abgehalten hatte 1. August das Hauptquartier von Nikolsburg nach Brünn, besichtigte von hier aus am 2. das V. Armee-Korps bei Wischau und kehrte demnächst in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen am 3. und 4. über Prag und Görlitz nach Berlin zurück.

Die Märsche der sämmtlichen preußischen Truppen erfolgten der

artig, daß am 7. August die Queue derselben die Thaya passirte und nach Maßgabe des Eintreffens in den Kantonnements - Rayons dort weitläufige Quartiere bezogen wurden.

Bei den theilweis sehr ausgedehnten Marschlinien erreichten die letzten Abtheilungen (14. Infanterie - Division) erst am 27. August ihren Bezirk.

Die Dislokation schloß sich hiernach an die folgenden Hauptund Stabs- Quartiere an:

I. Armee: Ober-Kommando: Prag.

5. Infanterie-Division: Iglau (Regiment Nr. 8 in Prag).
6. Infanterie-Division: Kuttenberg (Jäger-Bataillon Nr. 3
in Prag).

7. Infanterie-Division: Namiest.

8. Infanterie-Division: Eichhorn bei Bitischka.

II. Armee-Korps: Prag.

3. Division: Weißwasser.

4. Division: Reichenberg.

Armee Reserve - Artillerie:

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Stab: Kunstadt.

Reserve-Artillerie III. Armee-Korps der 5. und 6. Division zugetheilt.

Reserve-Artillerie IV. Armee-Korps der 7. und 8. Division zugetheilt.

Das Kavallerie-Korps war behufs geeigneter Unterbringung brigadeweise der 4. Infanterie-Division und dem II. Armee - Korps zugetheilt, die Stäbe kamen:

General-Kommando: Prag.

1. Kavallerie-Division: Bistrau.

2. Kavallerie-Division: Prag.

II. Armee:

Stab des Ober-Kommandos: Brünn (vom 16. August Prag). Garde-Korps: Prag.

1. Garde-Division: Raudnit.

2. Garde-Division: Prag.

(Die 3. Garde-Infanterie-Brigade wurde am 20. und 21. mittelst Eisenbahntransports nach Dresden versett und hier zur Disposition des General-Gouverneurs von Sachsen gestellt.)

I. Armee-Korps: Napagedl.

1. Division: Wagstadt.

2. Division: Koritschau.
V. Armee Korps: Chozen.
9. Division: Pardubiz.
10. Division: Hohenmauth.
VI. Armee-Korps: Brünn.
11. Division: Brünn.

12. Division: Zöbtau.

Kavallerie- Division: Prag.

(Die Regimenter wurden bez. dem V. und VI. Armee-Korps zugetheilt.)

Das Detachement Knobelsdorff trat zum VI. Armee - Korps. Elb-Armee:

Hauptquartier: Horowic.

14. Division: Carlsbad.
15. Division: Liten.

16. Division: Beraun.

I. Reserve Armee-Korps:

Garde-Landwehr-Division: Caaz.

Kombinirte Landwehr-Division: Commotan.

Kavallerie-Division: Bilin.

Eine gemischte Brigade desselben behielt Prag bis zum Eintreffen der Truppen des Garde-Korps beseßt.

Mit dem Eintreffen in den resp. Rayons übernahmen die Armeen, unter Ablösung der so lange hier verwendeten immobilen Truppen, die Besetzung der betreffenden Etappenpunkte.

Der Waffenstillstand erfuhr'jedoch unmittelbar nach seinem Begin auf dem östlichen Schauplate von österreichischer Seite zwei Unterbrechungen durch einen Ausfall aus Theresienstadt und vorübergehende Besetzung von Znaym.

Die

Die von Kralup nach Turnau führende Bahn war auf beiden Elbufern durch ein aus zwei Kompagnien des Westphälischen Landwehr-Regiments Nr. 15 und einen Zug Dragoner bestehendes Detachement der Landwehr-Division Bentheim besetzt, das in den anliegenden Ortschaften Quartiere bezogen und im Vertrauen auf die Waffenruhe Sicherungsmaßregeln unterlassen hatte. Diese Truppen wurden am 28. Juli bei Tagesanbruch durch ein aus der Festung Theresienstadt entsandtes Detachement von etwa einem Bataillon mit einem Zug Husaren überfallen und büßten hierbei 4 Mann todt, 1 Offizier, 7 Mann verwundet und 4 Offiziere, 148 Mann an Gefangenen ein.

Außerdem sprengte der Feind einen Pfeiler der Elbbrücke bei Neratowiz. Die Rückgabe der Gefangenen erfolgte erst am 31.

Ebenfalls am 28. besetzte die schon während der Waffenruhe westlich der Znaym-Stockerauer Straße erschienene österreichische Abtheilung die Stadt Znaym, von wo das dort stehende preußische Kommando von circa 80 Mann mit den transportablen Kranken sich jedoch noch rechtzeitig in der Richtung auf Brünn abgezogen hatte. Auf Befehl Seiner Majestät des Königs wurde ein Angriff der am 27. in Jezelsdorf eingetroffenen preußischen Brigade der ElbArmee auf Znahm untersagt, so daß das österreichische Detachement sich unbehelligt wieder zurückziehen konnte.

Diese Unregelmäßigkeiten waren Folge verspäteter offizieller Benachrichtigung der betreffenden Kommando-Behörden von der seit sechs Tagen bereits bestehenden Waffenruhe.

-

Inzwischen hatten die Verhältnisse auch auf dem westlichen Kriegsschauplatze gestattet, die Truppen in weitläufige Kantonnements zu verlegen.

Gleichzeitig mit Oesterreich war am 28. Juli auch mit Bayern eine Waffenstillstands-Konvention zu Nikolsburg vereinbart worden. Ebendaselbst hatten sich am 29. der württembergische Minister, Freiherr v. Varnbüler, sowie der hessen- darmstädtische Minister, Freiherr v. Dalwigk, behufs Unterhandlungen eingefunden, auch zeigte Baden, welches bereits früher um Sistirung der Feindseligkeiten ge

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