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Anlage 22g. VI., V. Armee-Korps, Kavallerie-Division der II. Armee. Aulage 23. Verluste der preußischen Armee in der Schlacht bei Königgrätz am 3. Juli 1866.

Anlage 24. Verluste der österreichisch-sächsischen Armee in der Schlacht bei Königgräß am 3. Juli 1866.

Anlage 25. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Tobitschau und Rokeinių am 15. Juli 1866.

Anlage 26. Spezielle Ordre de bataille der am 22. Juli 1866 im Gefecht bei Blumenau unter dem Befehle des General-Lieutenants v. Fransedy stehenden Truppen.

Anlage 27. Plan des Gefechtsfeldes von Blumenau.

Anlage 28. Ordre de bataille des Westdeutschen Bundes-Heeres.

Anlage 29. Spezielle Ordre de bataille für die Gefechte bei Dermbach am 4. Juli 1866.

Anlage 30. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Hammelburg am 10. Juli 1866.

Anlage 31. Spezielle Ordre de bataille für die Gefechte am 10. Juli 1866 bei Friedrichshall, Hausen, Waldaschach und bei Kissingen.

Anlage 32. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Laufach am 13. Juli 1866.

Anlage 33. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Aschaffenburg am 14. Juli 1866.

Anlage 34. Ordre de bataille der Main-Armee für die Zeit vom 20. Juli 1866 bis zum Waffenstillstande und Zusammenstellung der während der Zeit vom 20. Juli bis zum Waffenstillstande bei Frankfurt a. M. unter dem Befehl des General-Majors v. Roeder verbliebenen Truppen. Anlage 35. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Tauberbischofsheim, Hochhausen, Werbach am 24. Juli 1866.

Anlage 36. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Helmstadt am 25. Juli 1866.

Anlage 37. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Gerchsheim am 25. Juli 1866.

Anlage 38. Spezielle Ordre de bataille für das Gefecht bei Roßbrunn am 26. Juli 1866.

Anlage 39. Ordre de bataille des II. Reserve-Armee-Korps.

Anlage 40. Waffenstillstands-Konventionen.

Anlage 41. Plan des Gefechtsfeldes von Dermbach (am 4. Juli 1866).

I. Die diplomatischen Verhandlungen und die

Der

Rüstungen.

Der Krieg von 1866 zwischen Preußen und Oesterreich war eine weltgeschichtliche Nothwendigkeit, er mußte früher oder später einmal zum Ausbruch kommen.

Die deutsche Nation konnte zwischen dem romanischen Westen und dem slavischen Osten nicht dauernd in der politischen Schwäche fortbestehen, in welche sie seit ihrer ersten, glorreichen Kaiserzeit versunken war.

Während der Jahrhunderte, wo, Italien ausgenommen, alle Nachbarstaaten sich konsolidirten, die Macht der Vasallen brachen und die Kräfte, oft ganz verschiedener Völkerstämme, straff zusammenfaßten, wucherte in Deutschland eine Unabhängigkeit der einzelnen Theile empor, welche die Gesammtheit zur Ohnmacht verdammte.

Der Versuch, einige dreißig Souverainetäten in einen deutschen Bund vereint, als europäische Macht hinzustellen, befriedigte weder nach Innen, noch nach Außen.

Ein tiefer Drang nach Einigung lebte zwar in der ganzen Nation, aber es wollten weder die Fürsten ihre Rechte, noch, in angeborenem Sondertrieb, die Völker ihre Eigenthümlichkeiten dafür opfern. Fünfzigjährige Erfahrung hatte gezeigt, daß jenes Ziel auf dem Wege der „moralischen Eroberung" niemals zu erreichen sei, und daß es dazu einer zwingenden Nöthigung und zwar von Seite einer deutschen Macht bedürfe.

Die geschichtliche Entwickelung hatte nun aber zwei, zugleich europäische Mächte in Deutschland erwachsen lassen, jede zu groß,

um sich der anderen unterordnen zu können. Auf dem Gleichgewicht beider, also auf der künstlichen Spannung zweier sich aufhebender Kräfte, beruhte die Existenz der Kleinstaaterei im übrigen Vaterland.

Welche Bedeutung Deutschland in der europäischen Welt gewann, sobald Desterreich und Preußen einträchtig nach Außen wirkten, haben die Erfolge ihrer Bündnisse jederzeit gezeigt, aber in Deutschland selbst waren ihre Interessen schlechterdings unvereinbar. Hier war nicht Raum für beide; das eine oder das andere mußte weichen. Desterreich zwar hatte eine außerdeutsche Existenz, Preußen hingegen konnte seine Stellung in Deutschland nicht aufgeben, ohne sich selbst zu vernichten.

Während eines hundertjährigen äußeren Friedens zwischen Desterreich und Preußen hat dieser Antagonismus beider Staaten niemals geruht. In solchem Ringen um die Führerschaft in Deutschland war der Streit um die Elbherzogthümer nur ein einzelnes, aber dasjenige Symptom des langen, tiesinnerlichen Kampfes, welches die nächste Veranlassung zum endlichen Bruch wurde, und woran die Darstellung des Feldzuges 1866 anknüpfen muß.

Das gemeinsame Vorgehen der preußischen und österreichischen Waffen gegen Dänemark hatte 1864 zum Wiener Frieden geführt, in welchem König Christian IX. seine gesammten Rechte auf die Elbherzogthümer dem König von Preußen und dem Kaiser von Desterreich gemeinsam übertrug. Die weitere Auseinandersetzung blieb danach der Vereinbarung beider letzteren Souveraine ohne Dazwischenkunft jedes Dritten, vorbehalten. Die so erworbenen Länder lagen ganz in der Machtsphäre Preußens. Desterreich konnte dort so wenig festen Fuß fassen wollen, wie Preußen in Italien, wenn es z. B. mit Oesterreich gemeinsam Modena und Toscana erobert hätte. Der Ausweg einer Cession des österreichischen Rechts auf die Elbherzogthümer gegen anderweite Entschädigung schien nicht unmöglich und wurde auch versucht. Kaiser Franz Joseph war indessen nicht geneigt, die Herzogthümer Holstein und Schleswig zu cediren, wenigstens nicht ohne anderweitige Landabtretung von Seiten Preußens, und da König Wilhelm von Haus aus und grundsäglich

sich auf das Bestimmteste gegen jede Gebiets - Veräußerung ausgesprochen hatte, so blieb es zunächst bei der gemeinsamen Verwaltung der beiden Herzogthümer.

Sehr bald indeß führte ein solches System nicht nur zu großen Unzuträglichkeiten für das Land selbst, sondern auch zu wachsender Mißstimmung zwischen den Kabinetten von Wien und Berlin.

Noch einmal kam es im Gasteiner Vertrage vom August 1865 zu einer vorübergehenden Verständigung: Lauenburg gelangte gegen Zahlung einer Geldsumme von 11⁄2 Millionen in den alleinigen Besig des Königs Wilhelm, und es sollte fortan Preußen in Schleswig, Desterreich in Holstein allein die Verwaltung führen. Aber auch in diesem Arrangement lag keine Erledigung, sondern nur eine Vertagung der Streitfrage.

Um eine Machtvergrößerung seines Nebenbuhlers im Norden zu verhindern, strebte nämlich Desterreich dahin, die Rechte, welche es auf die Dauer dort nicht behaupten konnte, einem Dritten zu übertragen. Es wurden in und von Holstein aus in jeder Weise Kundgebungen für einen Prätendenten unterstützt, dessen Berechtigung Desterreich selbst früher niemals anerkannt hatte. Dieser Prätendent wurde von einer Partei getragen, welche Desterreich nicht minder wie Preußen im eigenen Lande bekämpfte. Solche Errichtung eines neuen Kleinstaates an der Eider bedingte aber für Preußen einen neuen Krieg. Denn abgesehen davon, daß ein souveraines SchleswigHolstein schon finanziell an seiner Schuldenlast zu Grunde gehen. mußte, hätte dasselbe militairisch sich niemals gegen Dänemark zu behaupten vermocht, und konnte der Schuß, welchen ihm der deutsche Bund zu gewähren hatte, immer nur ein preußischer sein.

Oesterreich hatte mit vollem Recht Entschädigung zu fordern, wenn es seinen Mitbesitz an Preußen cediren sollte. Aber so lange das Land Gemeingut war, stritt es gegen die bestehenden Verträge, wenn die österreichische Verwaltung von Holstein Massen - Versammlungen, wie die in Altona zu Anfang des Jahres 1866 zuließ, welche direkt darauf hinarbeiteten, das von Preußen mitbesessene Holstein dem Herzog Friedrich" zu übertragen. Süddeutsche Demo

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