Der boden und die landwirthschaftlichen verhältnisse des Preussischen staates: Im auftrage des Kgl. ministeriums der finanzen und des Kgl. ministeriums für landwirthschaft, Band 3

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Verlag con P. Parey, 1871
 

Inhalt

grösseres Gebiet 1791 Auf Gegenseitigkeit begründete und AktienUnternehmungen für Hagel
89
thekenrecht Neuvorpommern mit Rügen Umschlagstermine Der Bezirk des Justizsenats
103
X
107
Kleinere Verbindungen von Grundbesitzern Die erste Hagelversicherungsanstalt für
108
nach dem Zustande der Jahre 1837 1847 und 1857 in der Provinz Sachsen nach dem Stande
113
82
116
Königl ProvinzialRentenbanken Rentenbriefe Mitwirkung tritt erst nach Bestätigung
121
und MeliorationsVerbände Gleichstellung der Beiträge mit den Staatssteuern Ausgabe
130
meine Herabsetzung des Zinsfusses Bedingung der Unkündbarkeit der Pfandbriefe Kurs
137
Ostpreussische Landschaft Schlesische Landschaft nicht inkorporirte
143
Preuss Ober und NiederLausitz Ostpreussische Westpreussische Landschaft Vermehrter
144
Die Pommerische ritterschaftliche Privatbank unverzinsliche Bankscheine
150
massgebend geworden Errichtung in den verschiedenen Provinzen des Staats Beförderung
160
fonds Der Altpommerische und der Neumärkische der Kösliner Die näheren Bedingungen
169
Preuss HypothekenversicherungsAktiengesellschaft 3 Norddeutsche
179
Institute Gutsherrlichbäuerliche Auseinandersetzungen Joh Fr Meyer Thaer Ausmitte
185
Techniker Oekonomie Kommissare Kreisvermittelungs Behörden Kreisverordnete
191
Höhe Verminderung und Vermehrung der hypothekarisch eingetragenen
206
Höhe und Verwaltung des Reservefonds der Provinzial Renten
212
bauverpflichtungen Privatwege Privatgemeindewege Oeffentliche Gemeindewege Land
220
Last Die Wege Das Pferd im Zuge
226
verwaltungen Kursbücher Die statistische Bearbeitung Interesse der Handelsstatistik
232
preussischen Eisenbahnwesens Die preussischen Eisenbahnen im Jahre 1867 Vertheilung
239
Friedrich der Grosse Plauescher Kanal Netzekanal Nordkanal Elbing Oberländischer
246
Dange Memel Haffen Pregel Weichsel Nogat ElbingOberländischem Kanal Warthe Netze
256
Lande und ihre Enklaven seit 1834 das Zollvereinsgebiet Aufnahme des gesammten Steuer
313
wirthschaftlichen Produkte von 1822 bis 1868 Zusätze seit 1865 Veröffentlichungen der
329
Verkehrsplätzen Preussens Nur die thatsächlich vorhandenen und beobachteten Minimalmengen
348
gegenseitige Vertretbarkeit leichte Lagerungs und Transportfähigkeit Ausgleichung
354
preise mittlere Marktpreise 10 jährige Durchschnitte der Martinipreise Regelmässig durch
361
Danzig Stettin Posen Berlin Breslau Magdeburg Nordhausen Neuss Köln Frankfurt a M
380
Ueberschläge Graf v Malchus Schubert v Lengerke Dieterici v Lingenthal Genauer
387
erträge in Masse in RoggenAequivalent in Geldwerth Die für die weitere Ausbildung der
394
Auenboden Weizenboden Gerstenboden Haferboden Roggenboden Verhältniss zur Grund
403
Landwirthe keineswegs eine besonders reich bemessene Der Boden lohnt der Bewirth
409
nisse Acker und Wiesenparzellenpreise im Bezirk Koblenz und Aachen in verschiedenen
417
Pacht grössere Zahl kleiner Pachtungen Zahl der Pächter Pacht einzelner Parzellen Höhe
423
Roggen Gerste Hafer Kartoffeln Weizen in Preussen England Frankreich Zinsfuss
424
die künftige Lage des Gütermarktes eine Erniedrigung des Zinsfusses nicht vorauszusehen
431
neben eigenthüm
438
Bodenbeschaffenheit Viehstand Gesammtproduktion Reinertrag Gebäude Kapitalswerth
445
Etat des Ministeriums Landwirthschaftliche und Gestütverwaltung Die Vertheilung
454
Forstpolizei Jagdpolizei Fischereipolizei Leitung der Eindeichungen Entwässerungen
460
direkte Steuern ProvinzialSchul Kollegien Behörden zweiter Instanz ein einziges Revi
467
Kollegiums Central Vereine in fast allen Provinzen Entwickelung der landwirthschaft
474
centralisirten und nicht centralisirten landwirthschaftlichen Vereine in den Provinzen Preussen
480
und nach dem Fortschritt der Perioden 1843 1848 1856 1864 und 1868 Erläuterung
488
stellungen Grundsätze für die Förderung der Ausstellungen durch den Staat Grundsätze für
494
höherer land
501
Landbaues Der Schluss der Anstalt
510

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 8 - Alle Einnahmen und Ausgaben des Staats müssen für jedes Jahr im Voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt.
Seite 307 - In den Grenzen der Bestimmungen der §§. 65 bis 68 kann die Ortspolizeibehörde , im Einverständniss mit der Gemeindebehörde, die Marktordnung nach dem örtlichen Bedürfniss festsetzen, namentlich auch für das Feilbieten von gleichartigen Gegenständen den Platz, und für das Feilbieten im Umhertragen, mit oder ohne Ausruf, die Tageszeit und die Gattung der Waaren bestimmen.
Seite 8 - Die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantieen zu Lasten des Staats.
Seite 25 - Neben dieser Unbeschränktheit bei Erzeugung und Verfeinerung der Produkte ist Leichtigkeit des Verkehrs und Freiheit des Handels sowohl im Innern als mit dem Auslande ein notwendiges Erfordernis, wenn Industrie, Gewerbefleiß und Wohlstand gedeihen soll, zugleich aber auch das natürlichste, wirksamste und bleibendste Mittel, ihn zu befördern.
Seite 286 - Postverein bezweckt die Feststellung gleichmässiger Bestimmungen für die Taxirung und postalische Behandlung der Brief- und Fahrpostsendungen, welche sich zwischen den verschiedenen zum Vereine gehörigen Postgebieten, oder zwischen dem Vereinsgebiete und dem Auslande bewegen.
Seite 299 - Zweck anschafft; 3) die Uebernahme einer Versicherung gegen Prämie; 4) die Uebernahme der Beförderung von Gütern oder Reisenden zur See und das Darleihen gegen Verbodmung.
Seite 358 - Polizeiliche Taxen sollen, soweit nicht ein Anderes nachstehend angeordnet worden, künftig nicht vorgeschrieben werden; da, wo sie gegenwärtig bestehen, sind sie in einer von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden, höchstens einjährigen Frist aufzuheben.
Seite 302 - Wohnorts gleichgestellten nächsten Umgebung desselben ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener Person 1.
Seite 228 - Gesellschaft ist verpflichtet, die Bahn nebst den Transport-Anstalten fortwährend in solchem Stande zu erhalten, daß die Beförderung mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen könne, sie kann hierzu im Verwaltungswege angehalten werden40).

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