Der boden und die landwirthschaftlichen verhältnisse des Preussischen staates: Im auftrage des Kgl. ministeriums der finanzen und des Kgl. ministeriums für landwirthschaft, Band 3Verlag con P. Parey, 1871 |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Absatz Allerh allgemeinen Amortisation Anstalten April Ausfuhr Ctr Bahn beladen Beleihung Berlin Besitzer besondere bestehenden bestimmt Betrag bezüglich Breslau Centner Chausseen Danzig Darlehen desgl desshalb deutschen Dezember Durchschnitt Eigenthum Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ctr einzelnen Eisenbahnen Elbing Erlass erst Erwerbspreis Feuersozietät Fonds Frachtgut gesammten Gesellschaft Gesetz Getreide Gewicht grossen Grund Grundstücke Güter Handel Höhe hypothekarischen Hypotheken Hypothekenbuch indess Jahre jährlich Juni Kab.-Order Kanal Kataster Koblenz Königsberg Kosten Kredit Kreditinstitut Kreise Land Landschaft Landwirthe landwirthschaftlichen Lasten Schiffe Lasten lichen Magdeburg Marienwerder März Meile Melioration Memel Millionen Morgen öffentlichen Oktober Pfandbriefe Posen Preise Preussen preussischen Provinz Prozent Reallasten Regierungsbezirk Rhein Rheinprovinz Roggen Sachsen Scheffel Schffl Schiffe Lasten Schiffe Schlesien Schlesische Schulden Staates Städte Stand Statistik Statut Steinkohlen Stettin Tarif Taxe Thaler Theil Thir Thlr Verein Verhältnisse Verkehr Verladen Ctr verschiedenen Verwaltung Verzinsung Waaren Weizen Werth wesentlichen Westpreussen wirthschaftlichen Zahl Zinsen Zoll Zollgrenze zusammen Zweck ΙΟ
Beliebte Passagen
Seite 8 - Alle Einnahmen und Ausgaben des Staats müssen für jedes Jahr im Voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt.
Seite 307 - In den Grenzen der Bestimmungen der §§. 65 bis 68 kann die Ortspolizeibehörde , im Einverständniss mit der Gemeindebehörde, die Marktordnung nach dem örtlichen Bedürfniss festsetzen, namentlich auch für das Feilbieten von gleichartigen Gegenständen den Platz, und für das Feilbieten im Umhertragen, mit oder ohne Ausruf, die Tageszeit und die Gattung der Waaren bestimmen.
Seite 8 - Die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Dasselbe gilt von der Uebernahme von Garantieen zu Lasten des Staats.
Seite 25 - Neben dieser Unbeschränktheit bei Erzeugung und Verfeinerung der Produkte ist Leichtigkeit des Verkehrs und Freiheit des Handels sowohl im Innern als mit dem Auslande ein notwendiges Erfordernis, wenn Industrie, Gewerbefleiß und Wohlstand gedeihen soll, zugleich aber auch das natürlichste, wirksamste und bleibendste Mittel, ihn zu befördern.
Seite 286 - Postverein bezweckt die Feststellung gleichmässiger Bestimmungen für die Taxirung und postalische Behandlung der Brief- und Fahrpostsendungen, welche sich zwischen den verschiedenen zum Vereine gehörigen Postgebieten, oder zwischen dem Vereinsgebiete und dem Auslande bewegen.
Seite 299 - Zweck anschafft; 3) die Uebernahme einer Versicherung gegen Prämie; 4) die Uebernahme der Beförderung von Gütern oder Reisenden zur See und das Darleihen gegen Verbodmung.
Seite 358 - Polizeiliche Taxen sollen, soweit nicht ein Anderes nachstehend angeordnet worden, künftig nicht vorgeschrieben werden; da, wo sie gegenwärtig bestehen, sind sie in einer von der Ortspolizeibehörde zu bestimmenden, höchstens einjährigen Frist aufzuheben.
Seite 302 - Wohnorts gleichgestellten nächsten Umgebung desselben ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung und ohne vorgängige Bestellung in eigener Person 1.
Seite 228 - Gesellschaft ist verpflichtet, die Bahn nebst den Transport-Anstalten fortwährend in solchem Stande zu erhalten, daß die Beförderung mit Sicherheit und auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen könne, sie kann hierzu im Verwaltungswege angehalten werden40).