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G. Eiten, Das Unterkönigtum im Reiche der Merowinger und Karolinger. VII u. 215 S. (a. u. d. T.: Heidelberger Abhandlungen zur mittleren und neueren Geschichte, herausgegeben von K. Hampe, E. Marcks und D. Schäfer. 18. Heft). Heidelberg 1907, C. Winter. M. 5.60.

Zum vierten Male haben die Heidelberger Abhandlungen einer Studie aus der fränkischen Zeit Aufnahme gewährt, deren Fleiß und Umsicht sie ihren Vorläuferinnen (vgl. diese Zeitschrift 1907, S. 403 ff.) ebenbürtig zur Seite stellt. Das Institut des Unterkönigtums in der Periode der Merowinger und Karolinger ist ihr Gegenstand. Ursprünglich ein Kampfmittel der partikularistischen Aristokratie wider die zentralisierenden Tendenzen des Königtums verdankt es seit Karl dem Großen sein Bestehen der Initiative des Herrschers selbst; als eine Art von Apanagierung der Königssöhne wurde es eine mit dem Königstitel ausgestattete Statthalterschaft so richtig S. 54, während trotz S. 88 Anm. 3 nicht von einem Lehnsverhältnis, so S. 53, gesprochen werden sollte, die durch den Willen des übergeordneten Trägers der allein unabhängigen Reichsgewalt ihren Inhalt empfing und zugleich durch sie ihre im einzelnen nachweisbare Einschränkung. Sie war ein Mittel der Verknüpfung der Reichsteile mit der Zentralinstanz, wenngleich diese unter Ludwig dem Frommen und Arnolf von Kärnten in Italien bez. in Lothringen, hier Lothar I., dort Zwentibold, weitgehende Befugnisse einzuräumen genötigt war oder nicht fürchtete (S. 73 ff. und S. 189 ff.). Sie entsprang im letzten Grunde der privatrechtlichen Auffassung vom Staat als dem Eigentum des Königs, der über seine Teile verfügen konnte nach freiem Ermessen, zugunsten auch eines noch minderjährigen Sohnes, um im letzteren Falle die Einsetzung eines Regentschaftsrates oder wieder die Herrschaft des Vaters im Nebenreich herbeizuführen. Mit anerkennenswertem Eifer hat sich E. bemüht, der politischen und der verfassungsgeschichtlichen Bedeutung des Unterkönigtums gerecht zu werden. Kurz schildert er es für die merowingische Periode, in größerer Breite für die karolingische unter Karl dem Großen, Ludwig dem Frommen, seinen Söhnen und unter den letzten Karolingern im ost- und westfränkischen Reich. Dankenswert ist die Zusammentragung der Quellenzeugnisse aus Urkunden, Kapitularien und historiographischen Aufzeichnungen, aber für das Unterkönigtum Pippins I. von Aquitanien († 838; S. 96 ff.) hätten noch die beiden Schriften des Bischofs Jonas von Orléans herangezogen werden sollen, der Traktat De institutione regia (Migne, Patrol. latina CVI, 279 sqq.) und zu S. 110 die von ihm verfaßte Denkschrift des Aachener Konzils von 836 oder 837 (Mansi, Concilia XIV, 696 sqq.; künftig auch MG. Concilia II, 725 sqq, wo das Konzil noch zu 836 gestellt ist, während es, worauf K. Zeumer mich aufmerksam machte, mit den Annales Bertiniani ed. Waitz, SS. rer. Germ. S. 13 wohl eher zum Jahre 837 zu stellen ist); bei der Würdigung von Ludwigs des Frommen Regiment in Aquitanien (S. 35 ff.) fehlt ein Hinweis auf die Schrift des Abtes Smaragdus von St. Mihiel im Sprengel von Verdun, die Via regia (Migne, a. a. O. CII, 931 sqq.). So allgemein diese predigtähnlichen Elaborate gehalten sein mögen, sie verleugnen doch nicht ihre Entstehung aus bestimmtem Anlaß, aus bestimmter Absicht, und gerade ein Kenner der Überlieferung für die beiden Unter

könige von Aquitanien wie E. würde durch ihre Benutzung einmal seine Darlegungen um Einzelzüge haben bereichern und andererseits die Charakteristik der Traktate vertiefen können (vgl. die Litteraturangaben bei S. Hellmann, Sedulius Scottus, München 1906, S. 5 Anm. 3). Nicht vergessen sei aber, als nicht geringster Vorzug der soliden Arbeit ihre schlichte Darstellung, die in mannigfachen Einzelheiten Berichtigungen darbietet, nicht so sehr die Erkenntnis des Unterkönigtums selbst auf völlig neue Grundlagen stellen will. Sie ist im besten Sinne des Wortes konservativ, und das ist kein Tadel, zumal wir nachgerade durch andere Arbeiten auf dem Gebiete der fränkischen Geschichte an Überraschungen, d. h. Enttäuschungen, überreich geworden sind.

Königsberg i. Pr.

A. Werminghoff.

René Poupardin, Le royaume de Bourgogne (888-1038), étude sur les origines du royaume d'Arles. (Fascicule 163° de la Bibliothèque de l'École des Hautes-Études). Paris 1907, Honoré Champion, éditeur.

508 S. Fr. 18.

XL u.

Der Verfasser bezeichnet in seiner Einleitung das vorliegende Buch als die Fortsetzung seines als 181. Lieferung der Bibliothèque de l'École des Hautes-Études erschienenen Werkes: Le royaume de Provence sous les Carolingiens (855-933). Er will zeigen, wie die zwei, 933 durch eine künstliche politische Kombination vereinigten in sich verschiedenartigen Staaten bis zu dem Moment sich entwickelten, wo König Rudolf III. sein Reich an das Deutsche Kaiserreich gelangen ließ, „mit dessen Staaten die lange Kette von Territorien nichts zu verhinden schien." Allerdings findet er, daß nach der Beschaffenheit des Quellenmaterials eine Geschichte der Könige dieses Reiches im Zusammenhang sich nicht erstellen lasse, während weit mehr für die Erkenntnis der Wichtigkeit der dieses Königtum immer mehr einengenden feudalen Kreise zu gewinnen sei. Immerhin ist nun hier in der ersten Abteilung die jedenfalls vollständigste Geschichte der vier aufeinanderfolgenden Könige geboten. Der zweite aus reichlichem, besonders urkundlichem Material, aus dem namentlich auch die geographischen Verhältnisse des Reiches beleuchtet sind, geschöpfte Teil behandelt diese der Königsgewalt gegenüberstehenden Faktoren, den weltlichen Adel und die Kirche. Die Bibliographie, die 25 Seiten füllt, ist das Zeugnis für die umfassende Benutzung der ganzen neueren Literatur, die für die Aufgabe herangezogen werden konnte.

Neun Exkurse behandeln teils genealogische Fragen zur Geschichte des Königshauses und des Grafen Otto Wilhelm von Burgund für die Ansetzung des Todesjahres Rudolfs I. schließt sich der Verfasser dem von Trog vorgeschlagenen Jahre 911 an ; die kritische Ausführung über die Gründung des Klosters Peterlingen ist durch drei Schriftproben der einschlägigen Urkunden illustriert; Exkurs VIII geht von der Überweisung von Grafschaften an Kirchen durch König Rudolf III. aus und erörtert die Begriffe episcopatus“ und „comitatus".

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In einer Anzeige Ch. Pfisters in der Revue historique, Bd. XCIV, ist eine Anzahl von Ergänzungen und Berichtigungen gebracht, denen hier einige

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beigefügt werden mögen. S. 276 n. 7: Die Burg Oltingen, die der Grafschaft den Namen gab, ist nicht mit dem gleichnamigen Dorf im Kanton Basel-Landschaft identisch, sondern lag nahe der Einmündung der Saane in die Aare im heutigen Kanton Bern. S. 313 n. 8: Klein-Basel war, wenn auch bischöflicher Besitz da vorhanden war, nicht im Territorium der Stadt Basel, sondern im Breisgau. S. 359 u. 360: daß der Welfe Konrad Laien-Abt von St. Gallen gewesen sei S. 351 ist da auch ein Fragezeichen angefügt ist nirgends bezeugt. S. 373 n. 1: Waitz spricht sich für 919, nicht 920, als für das Todesjahr Salomons III. aus, während freilich dem Jahr 920 der Vorzug zu geben ist. Der Verfasser, der auf S. XI auf die Historiographie von St. Gallen besonderes Gewicht legt, hat die neue kommentierte Ausgabe der Casus sancti Galli, die er zwar S. 103 n. 3 nicht ohne ein Mißverständnis zitiert, die in den „Mitteilungen" des historischen Vereins von St. Gallen erschien, nicht herangezogen und so mehrfach Angaben des vielfach wenig glaubwürdigen Ekkehard IV. zu viel Glauben (so S. 28 n. 2, S. 79 n. 3) beigemessen.

Ein sorgfältiges alphabetisches Namensverzeichnis ist dem Bande beigegeben. Ganz besonders darf im hohen Grade anerkannt werden, daß der Verfasser, oft bis in Einzelheiten hinein, die Ergebnisse der deutschen Geschichtsforschung herangezogen hat und sich mit ihr auseinandersetzt. Zürich. G. Meyer von Knonau.

Jean Guiraud, Cartulaire de Notre-Dame de Prouille. [Bibliothèque historique du Languedoc. Études et documents sur l'histoire religieuse, économique et sociale du Languedoc au moyen-âge publ. p. Jean Guiraud]. Précédé d'une étude sur l'Albigéisme Languedocien aux XII et XIII® siècles. 2 Bde. CCCLI u. 286 + 555 S. Paris 1907, Alphonse Picard et fils. Fr. 50.-.

Der wertvollen Publikation, die uns hier in zwei stattlichen Quartbänden vorgelegt wird, hat der Herausgeber bereits früher zwei Vorstudien vorangehen lassen (De Prulianensi monasterio 1896 und Saint Dominique et la fondation du monastère de Prouille in der Revue historique 64 [1897]), die uns zusammen mit dem Vorwort und der ausführlichen Einleitung zum vorliegenden Werk über die äußeren Verhältnisse und Beziehungen des Klosters, dessen ältere Urkunden wir hier kennen lernen, allen wünschenswerten Aufschluß geben. Das Kloster Prouille in der südwestlichen Languedoc, 2 km ostnordöstlich von Fanjeaux gelegen (heute Dép. Aude, Arrond. Castelnaudary), ist 1206 durch den heil. Dominikus gegründet worden, kann geradezu als das älteste Haus der Dominikaner angesehen werden und ist durch den Albigenserkrieg, wo es einen Stützpunkt der Rechtgläubigkeit bildete, sehr in die Höhe gekommen. Es war keine ganz leichte Aufgabe, die Urkunden dieses wichtigen Klosters zu sammeln, da sie durch die Revolution zerstreut worden sind. Am meisten boten die Archives départementales de l'Aude (zu Carcassonne), aber auch zahlreiche andere Archive und eine Reihe älterer Publikationen haben zu den vorliegenden Bänden beigesteuert, ohne daß wir deshalb eine Gewähr hätten, daß nunmehr wirklich alles, was erhalten ist, gedruckt wäre. Sehr zu bedauern ist, daß

die alte handschriftliche Geschichte Prouilles, die der Dominikaner Combefort im Jahre 1659 geschrieben hat, und die viele Urkunden enthält, von den mißtrauischen Mönchen des Klosters, das sie noch heute bewahrt, dem Herausgeber vorenthalten, nicht einmal zur Einsicht vorgezeigt worden ist (!); von der Urkundensammlung Labadies von 1726, die das Kloster mit gleichem wissenschaftlichen Geist hütet, gibt es zum Glück eine Abschrift in der Pariser Nationalbibliothek, so daß sie wenigstens in dieser, allerdings schlechten Kopie benutzt werden konnte. Im ganzen druckt Guiraud 548 Urkunden und Akten, zumeist in extenso, wobei sie nach sachlichen Kategorien in 17 Abschnitte aufgeteilt werden. Sie gehören den Jahren 1206 bis 1340 an (nur 8 Stücke von 1342-48, 1365 und 1425-27 fanden noch als Nachzügler Aufnahme) und sind größtenteils im Original erhalten. Weshalb freilich bei den Akten, die wir nur in fehlerhaften Abschriften besitzen, die nötigen Verbesserungen dem Leser überlassen werden (Vorw. S. XII - man vgl. z. B. Nr. 370 diu noctuque statt die noctuque usw.), ist ebenso unerfindlich wie, weshalb teilweise zerstörte Stücke nicht wenigstens so weit als möglich gedruckt werden (vgl. Nr. 245). Die Texte scheinen sonst im allgemeinen recht gut wiedergegeben zu sein. Ein interessantes Protokoll über eine kanonische Visitation, der das Kloster und seine Dependenzen im Jahre 1340 unterworfen wurden, soll im Anschluß an die Urkunden eine besondere Veröffentlichung finden. Dem vorliegenden Werk sind gute Register beigegeben, vor allem aber eine vortreffliche Einleitung über Lehre, Organisation und Ausbreitung der Katharer (Albigenser) bis zur Gründung von Prouille. Sie dürfte zurzeit die beste Darstellung von dem Wesen und den Anfängen der südfranzösischen Ketzerei sein. Zum Vorw. S. III bemerke ich, daß die sogenannte Abschaffung der Sklaverei durch Ludwig X. auf dem Krongut 1315 lediglich ein fiskalischer Versuch ohne große Folgen war.

Straßburg i. E.

Robert Holtzmann.

Die Zerbster Ratschronik. Neu herausgegeben von Dr. Wäschke, Herzogl. Archivrat. Dessau 1907, C. Dünnhaupt. Der Stadt Zerbst zu ihrem Jubelfest 1907. V u. 121 S. M. 3.-.

Die Zerbster Ratschronik. Übersetzt von demselben.

Dessau 1907,

C. Dünnhaupt. Den Bürgern der Stadt Zerbst gewidmet zum Jubelfest 1907. 96 S. M. 1.-.

Schon aus der der niederdeutschen Urschrift beigegebenen hochdeutschen Übersetzung ersieht man, daß letztere einem größeren Kreise gebildeter Leser dienen soll, die mit der niederdeutschen Mundart nicht oder nicht mehr vertraut sind. Eine solche Übersetzung empfahl sich schon aus dem Grunde, weil manche Ausdrücke der Chronik wohl sogar einem geborenen Niederdeutschen nicht recht verständlich sein würden. Darum setzt z. B. der Übersetzer anstelle des Ausdrucks „alse de sunne wolde to sedel gân“ den leichter verständlichen,,als die Sonne zur Ruhe gehen wollte“, der freilich auch nicht buchstäblich genau, aber mit gutem Grunde von dem Übersetzer abgeändert worden ist, weil das dem lateinischen sedile entlehnte ahd. sëdal mhd. sedel Sessel, Ruhesitz bedeutet und in dieser Be

deutung das altüberkommene Bild ze sëdele gân wohl kaum von den heutigen Lesern verstanden worden wäre. Wenn dagegen die im Urtext S. 91 erwähnte,,kampherdige wunde" in der Übersetzung S. 73 in eine kampfwertige Wunde verwandelt wird, so decken sich beide Ausdrücke dem Sinne nach nicht, denn es ist eine starke, schwere, schmerzliche Wunde gemeint, eine Bedeutung, die hart, harti auch haben kann.

Der Annahme des ersten Herausgebers der Chronik, Kindscher, daß sie ein Werk des ehemaligen Bürgermeisters Peter Becker sei, stimmt Wäschke nicht zu, weil die auf irriger Voraussetzung beruhende Bezeichnung „Peter Beckers Chronicon" frühestens aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts herrührt. Darum hat er es für seine Pflicht gehalten, dem Werke die seinem Inhalte und seinem Urheber zukommende Bezeichnung zurückzugeben. Allerdings ist das Wort Urheber hier nur in dem Sinne zu nehmen, daß der Rat der Stadt die Niederschrift nur veranlaßt, nicht selbst hergestellt hat, denn niedergeschrieben ist die Chronik von dem jedesmaligen Stadtschreiber. Dieser Auffassung Wäschkes kann ich nur zustimmen, denn die Eisleber Stadtchronik z. B. hat einen ganz ähnlichen, um nicht zu sagen, völlig gleichen Ursprung. Der Zweck, den der Rat der Stadt Zerbst bei diesem Werke verfolgte, war aber nicht etwa der, der Nachwelt die Hauptbegebenheiten jedes Jahres hinreichend beglaubigt zu überliefern, sondern der, die späteren Ratsmitglieder über den Besitz, die Freiheiten und Gerechtsame der Stadt, überhaupt über alles, was ihr zum Schaden oder Nutzen gewesen war, zu belehren und diese Belehrung durch den Hinweis auf Akten und Urkunden des Stadtarchivs zu stützen. Der Zweck ist also nicht sowohl ein geschichtlicher, als vielmehr ein geschäftlicher; darum ist auch auf die Zeitbestimmung wenig Sorgfalt verwendet. Der Plan zu dem Werke, welches mit dem Jahre 1259 beginnt und mit dem Jahre 1445 schließt, wurde, wie die Vorrede bezeugt, vom Rate im Jahre 1451 gefaßt. Natürlich müssen bei bem vorwiegend geschäftlichen Zwecke der Chronik ihre Angaben an andern Quellen auf ihre Unparteilichkeit geprüft werden. Eine dankenswerte Erleichterung wäre es für den Benutzer gewesen, wenn der Chronik ein Verzeichnis der in ihr erwähnten Orte und Personen oder wenigstens eine Übersicht der in ihr enthaltenen Hauptstoffe beigegeben worden wäre. Die Textrezension ist eine sorgfältige und kann auch sprachlichen Forschungen als Unterlage dienen.

Zweifellos hat die Chronik, wie der Herausgeber mit Recht hervorhebt, einen bedeutenden Wert, weil sie über viele Ereignisse berichtet, die in andern Quellen entweder gar nicht erzählt oder nur gestreift sind. Mehrfach scheinen ihr schriftliche Berichte von Augenzeugen zugrunde zu liegen. Durch geschichtliche Erläuterungen unter dem Urtexte hat der Herausgeber dem Leser das Verständnis der Zusammenhänge wesentlich erleichtert. Alles in allem eine dankenswerte Gabe von dauerndem Wert. Eisleben.

H. Größler.

Anton Eitel, Der Kirchenstaat unter Klemens V. (Abhandlungen zur Mittleren und Neueren Geschichte herausgeg. von G. v. Below, Heinr. Finke, Fr. Meinecke. Heft 1). VII u. 218 S. Berlin 1907, Dr. W. Rothschild. M. 5.60.

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