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" Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben. "
Die Krisis des deutschen Staatsrechts im Jahre 1866: Nachtrag zur Einleitung ... - Seite 109
von Hermann Schulze - 1867 - 128 Seiten
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Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 [i.e ..., Band 2

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1817 - 574 Seiten
.... . . 1 — Zusammen . 17 Stimmen. Artikel 5. Oestreich hat bei 5er Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben....
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 Seiten
...eine; die vier freien Städte eine. Art. 5. Ocstreich hat bei der Bundesversamm« limg den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben....
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Handbuch für Badens bürger...

Baden (Germany) - 1833 - 156 Seiten
...Hamburg . . . . 5 „ Zusammen l7 Stimmen Art. 5. Oesterreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zcitfrist der Berathung zu übergeben....
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Juris romani de falsis tutoribus principia

C. A. Roessler - 1834 - 470 Seiten
...Hamburg Stimme. Zusammen 17. Stimmen. Artikel 5. Aesterreich hat bey der Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen , und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitsrist der Berathung zu übergeben....
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Grundsätze des allgemeinen und des constitutionell-monarchischen ...

Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 Seiten
...und Hamburg l St. Zusammen 17 Stimmen Art. 5. Oesterreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz; jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben....
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Diplomatisches Archiv für die deutschen Bundesstaaten ..., Band 2

Alexander Miruss - 1847 - 1640 Seiten
.... . . l ,, zusammen 17 Stimmen. Artikel V. Oesterreichhat bei der Bundesversammlung den Vorsitz1). Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen, und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeilfrist der Berathung zu übergeben....
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Manuel diplomatique, recueil des traités de paix européens [&c ..., Band 2

Friedrich Wilhelm Ghillany - 1856 - 630 Seiten
...und Hamburg l „ Zusammen 1 7 Stimmen. Art. V. Oestreich hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer zu bestimmenden Zeitfrist der Berathung zu übergeben....
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Einleitung in das deutsche Staatsrecht mit besonderer Berücksichtigung der ...

Hermann Johann Friedrich von Schulze-Gävernitz - 1867 - 516 Seiten
...Schwarzburg-Sondershausen l, Waldeck l, Reuss älterer Linie 1 , Reuss jüngerer Linie l , Schaumburg-Lippe t , Lippe l , Lübeck l , Bremen l, Hamburg 1. Summa 43...giebt die Präsidialstimme den Ausschlag. Art. 8. Der ßundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse 1 . für das Landheer und die Festungen, 2....
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Das Staatsarchiv: Sammlung der offiziellen Aktenstücke zur ..., Bände 12-13

Ludwig Karl Aegidi, Alfred Klauhold, Hugo Kremer (Ritter von Auenrode), Hans Delbrück, Gustav Roloff, Friedrich Thimme - 1867 - 858 Seiten
...kann so viel Bevollmächtigte zum Bundesrathe ernennen, wie es Stimmen hat ; doch kann die Gpsammtheit der zuständigen Stimmen nur einheitlich abgegeben...und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathnng zu übergeben. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit...
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Einleitung in das deutsche staatsrecht mit besonderer berücksichtigung der ...

Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 Seiten
...instruirte Stimmen werden nicht gezählt. Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vertrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet ,...Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bti Stimmengleichheit giebt die Präsidialstimme den Ausschlag. Art. 8. Der ßundesrath bildet aus...
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