Die Krisis des deutschen Staatsrechts im Jahre 1866: Nachtrag zur Einleitung in das deutsche StaatsrechtBreitkopf und Härtel, 1867 - 128 Seiten |
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Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. ERSIDAD De MADR UNIVERSIDAD COMPLUTENSE D25039 5319398336 INSTITVTO GONZALEZ POSADA DE DERECHO PVBLICO 92 - e - 6 D N DIE KRISIS Schu.
Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. ERSIDAD De MADR UNIVERSIDAD COMPLUTENSE D25039 5319398336 INSTITVTO GONZALEZ POSADA DE DERECHO PVBLICO 92 - e - 6 D N DIE KRISIS Schu.
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Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. 92 - e - 6 D N DIE KRISIS Schu 8h DES DEUTSCHEN STAATSRECHTS IM.
Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. 92 - e - 6 D N DIE KRISIS Schu 8h DES DEUTSCHEN STAATSRECHTS IM.
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Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. D N DIE KRISIS Schu 8h DES DEUTSCHEN STAATSRECHTS IM JAHRE 1866.
Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. D N DIE KRISIS Schu 8h DES DEUTSCHEN STAATSRECHTS IM JAHRE 1866.
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... STAATSRECHTS IM JAHRE 1866 . VON DR . HERMANN SCHULZE , ORD . PROFESSOR DES STAATSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT ZU BRESLAU . ( NACHTRAG ZUR EINLEITUNG IN DAS DEUTSCHE STAATSRECHT . ) LEIPZIG , DRUCK UND VERLAG VON BREITKOPF & HÄRTEL . 1867 ...
... STAATSRECHTS IM JAHRE 1866 . VON DR . HERMANN SCHULZE , ORD . PROFESSOR DES STAATSRECHTS AN DER UNIVERSITÄT ZU BRESLAU . ( NACHTRAG ZUR EINLEITUNG IN DAS DEUTSCHE STAATSRECHT . ) LEIPZIG , DRUCK UND VERLAG VON BREITKOPF & HÄRTEL . 1867 ...
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Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. Vorwort . Kurz vor der weltgeschichtlichen Katastrophe des Jahres 1866 erschien meine >> Einleitung , in das deutsche Staatsrecht , « welche sich zur Aufgabe gestellt ...
Nachtrag zur Einleitung in das deutsche Staatsrecht Hermann Schulze. Vorwort . Kurz vor der weltgeschichtlichen Katastrophe des Jahres 1866 erschien meine >> Einleitung , in das deutsche Staatsrecht , « welche sich zur Aufgabe gestellt ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 112 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Seite 20 - Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 109 - Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben.
Seite 107 - Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen- wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Seite 11 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 44 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...
Seite 116 - Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird. Dem Kaiser steht der Erlaß der reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, sowie die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen Post- und Telegraphenverwaltungen zu.
Seite 110 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Seite 65 - Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus. welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind.
Seite 92 - Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen.