Die Krisis des deutschen Staatsrechts im Jahre 1866: Nachtrag zur Einleitung in das deutsche StaatsrechtBreitkopf und Härtel, 1867 - 128 Seiten |
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... Sachsen und Hessen - Darmstadt am 4. November 1865 den Antrag , die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer möglichst bald bundesrechtlich zu regeln . Durch den Majoritätsbeschluss vom 18. November , dass dieser Antrag dem Ausschusse ...
... Sachsen und Hessen - Darmstadt am 4. November 1865 den Antrag , die staatsrechtliche Stellung der Herzogthümer möglichst bald bundesrechtlich zu regeln . Durch den Majoritätsbeschluss vom 18. November , dass dieser Antrag dem Ausschusse ...
Seite 13
... Sachsen , Hannover , Würtemberg , Kurhessen , Hessen - Darmstadt , die XIII . und XVI . Kuriatstimme , dagegen : Preussen , Luxem- burg , die XII . , die XIV . , die XV . , die XVII . Kuriatstimme ; Baden stimmte für Verweisung an einen ...
... Sachsen , Hannover , Würtemberg , Kurhessen , Hessen - Darmstadt , die XIII . und XVI . Kuriatstimme , dagegen : Preussen , Luxem- burg , die XII . , die XIV . , die XV . , die XVII . Kuriatstimme ; Baden stimmte für Verweisung an einen ...
Seite 14
... Sachsen - Weimar und Koburg - Gotha zu gehen pflegte ; demnach standen drei Stimmen Lippe , Waldeck , Reuss j . L. gegen die alsbaldige Mobilisirung und nur zwei , Liech- tenstein und Reuss ä . L. , für dieselbe . Der Stimmführer war ...
... Sachsen - Weimar und Koburg - Gotha zu gehen pflegte ; demnach standen drei Stimmen Lippe , Waldeck , Reuss j . L. gegen die alsbaldige Mobilisirung und nur zwei , Liech- tenstein und Reuss ä . L. , für dieselbe . Der Stimmführer war ...
Seite 20
... Sachsen und Kurhessen , und da diese ebenso erfolglos blieben , erklärte Preussen diesen Fürsten den Krieg , besetzte ihre Hauptstädte und okkupirte ihre Gebiete . Am 17. Juni erliess der Kaiser von Oesterreich das Kriegsmanifest an ...
... Sachsen und Kurhessen , und da diese ebenso erfolglos blieben , erklärte Preussen diesen Fürsten den Krieg , besetzte ihre Hauptstädte und okkupirte ihre Gebiete . Am 17. Juni erliess der Kaiser von Oesterreich das Kriegsmanifest an ...
Seite 21
... Sachsen in seinem bisherigen Umfange bestehen zu lassen , indem Er sich dagegen vorbehält , den Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des norddeutschen Bundes durch einen mit Sr ...
... Sachsen in seinem bisherigen Umfange bestehen zu lassen , indem Er sich dagegen vorbehält , den Beitrag Sachsens zu den Kriegskosten und die künftige Stellung des Königreichs Sachsen innerhalb des norddeutschen Bundes durch einen mit Sr ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abgeordneten Abschnitt Amendement Antrag April Augustenburg Ausschuss Bayern beiden Berathung Beschluss besonders Bestimmungen Betreff Beziehung Bundesfeldherrn Bundesgebietes Bundesgesetze Bundesgesetzgebung Bundesgewalt Bundesglieder Bundesheeres Bundeskriegsverfassung Bundespräsidiums Bundesrathe Bundesrecht Bundesstaaten Bundestage Bundesverfassung Bundesversammlung Centralgewalt daher December definitiv deutschen Bundes deutschen Staatsrechts deutschen Volkes Deutschlands einheitliche einzelnen Einzelstaaten Entwickelung Entwurf erklärte ersten Fürsten ganzen Gebiete gemeinsamen gemeinschaftlichen gesammte Gesetz Gesetzgebung Graf Bismarck grossen Grund Hannover Herzogthümer Hessen-Darmstadt Holstein indem Indigenat Interesse Jahre jetzt Juli Juni Könige von Preussen konstitutionellen Kraft Krieg Krone Preussen Kuriatstimme Landtage lichen Majestät Majorität Massgabe Mitglieder muss Nation nationalen neuen norddeutschen Bundes nöthig nothwendig politischen Prager Frieden Präsidium Preussen preussische Regierung preussische Verfassung Recht rechtliche Reichs Reichstages Reuss älterer Linie Reuss jüngerer Linie rungen Sachsen Sachsen-Meiningen sämmtlicher schen Schleswig sowie staatlichen Staatsarchiv Bd Staatsrecht Stande Stimmen süddeutschen Staaten Theil unserer verbündeten Regierungen Verfassung des norddeutschen verfassungsmässigen Verhältnisse Verhandlungen Verträge Vertretung völkerrechtliche Volksvertretung Wahlgesetzes Weise wichtigsten Wiener Schlussakte Zoll
Beliebte Passagen
Seite 112 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Seite 20 - Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 109 - Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben.
Seite 107 - Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen- wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Seite 11 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 44 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...
Seite 116 - Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird. Dem Kaiser steht der Erlaß der reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, sowie die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen Post- und Telegraphenverwaltungen zu.
Seite 110 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Seite 65 - Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus. welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind.
Seite 92 - Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen.