Die Krisis des deutschen Staatsrechts im Jahre 1866: Nachtrag zur Einleitung in das deutsche StaatsrechtBreitkopf und Härtel, 1867 - 128 Seiten |
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... Oesterreich und Preussen hatten beide den Londoner Vertrag unter- zeichnet und waren dadurch , wenigstens Dänemark gegenüber , verpflichtet , König Christian IX . als Thronfolger in dem ganzen Umfange aller bisher vereinigten Theile der ...
... Oesterreich und Preussen hatten beide den Londoner Vertrag unter- zeichnet und waren dadurch , wenigstens Dänemark gegenüber , verpflichtet , König Christian IX . als Thronfolger in dem ganzen Umfange aller bisher vereinigten Theile der ...
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... Oesterreich , lediglich als europäische Grossmächte , die Sache Schleswigs in die Hand . Nachdem die deutschen Gross- mächte vom Könige Christian IX . die Zurücknahme der mit den Verabredungen von 1852 im Widerspruche stehenden ...
... Oesterreich , lediglich als europäische Grossmächte , die Sache Schleswigs in die Hand . Nachdem die deutschen Gross- mächte vom Könige Christian IX . die Zurücknahme der mit den Verabredungen von 1852 im Widerspruche stehenden ...
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... Oesterreich früher aufs heftigste bestritten hatte , keineswegs in Abrede ; nur konnten bei einer für Deutschlands Zukunft und Preussens Machtstellung so unendlich wichtigen Frage privatfürstenrechtliche Gründe nicht allein den ...
... Oesterreich früher aufs heftigste bestritten hatte , keineswegs in Abrede ; nur konnten bei einer für Deutschlands Zukunft und Preussens Machtstellung so unendlich wichtigen Frage privatfürstenrechtliche Gründe nicht allein den ...
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... : » Ich erkläre es für positiv falsch , dass der Prinz von Augustenburg jemals die Februarbedingungen angenommen hat « . Ultimatum , sowohl Oesterreich als dem Erbprinzen gegenüber ; am Die deutsche Krisis des Jahres 1866 . 5.
... : » Ich erkläre es für positiv falsch , dass der Prinz von Augustenburg jemals die Februarbedingungen angenommen hat « . Ultimatum , sowohl Oesterreich als dem Erbprinzen gegenüber ; am Die deutsche Krisis des Jahres 1866 . 5.
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... Oesterreich und Preussen zum kriegerischen Zusammenstosse zu führen , doch wurde derselbe noch einmal durch die Gasteiner Konven- tion vom 14. August hinausgeschoben " . Die beiden hohen Kontrahenten sprachen ihre Ueberzeugung dahin aus ...
... Oesterreich und Preussen zum kriegerischen Zusammenstosse zu führen , doch wurde derselbe noch einmal durch die Gasteiner Konven- tion vom 14. August hinausgeschoben " . Die beiden hohen Kontrahenten sprachen ihre Ueberzeugung dahin aus ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abgeordneten Abschnitt Amendement Antrag April Augustenburg Ausschuss Bayern beiden Berathung Beschluss besonders Bestimmungen Betreff Beziehung Bundesfeldherrn Bundesgebietes Bundesgesetze Bundesgesetzgebung Bundesgewalt Bundesglieder Bundesheeres Bundeskriegsverfassung Bundespräsidiums Bundesrathe Bundesrecht Bundesstaaten Bundestage Bundesverfassung Bundesversammlung Centralgewalt daher December definitiv deutschen Bundes deutschen Staatsrechts deutschen Volkes Deutschlands einheitliche einzelnen Einzelstaaten Entwickelung Entwurf erklärte ersten Fürsten ganzen Gebiete gemeinsamen gemeinschaftlichen gesammte Gesetz Gesetzgebung Graf Bismarck grossen Grund Hannover Herzogthümer Hessen-Darmstadt Holstein indem Indigenat Interesse Jahre jetzt Juli Juni Könige von Preussen konstitutionellen Kraft Krieg Krone Preussen Kuriatstimme Landtage lichen Majestät Majorität Massgabe Mitglieder muss Nation nationalen neuen norddeutschen Bundes nöthig nothwendig politischen Prager Frieden Präsidium Preussen preussische Regierung preussische Verfassung Recht rechtliche Reichs Reichstages Reuss älterer Linie Reuss jüngerer Linie rungen Sachsen Sachsen-Meiningen sämmtlicher schen Schleswig sowie staatlichen Staatsarchiv Bd Staatsrecht Stande Stimmen süddeutschen Staaten Theil unserer verbündeten Regierungen Verfassung des norddeutschen verfassungsmässigen Verhältnisse Verhandlungen Verträge Vertretung völkerrechtliche Volksvertretung Wahlgesetzes Weise wichtigsten Wiener Schlussakte Zoll
Beliebte Passagen
Seite 112 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.
Seite 20 - Schleswig mit der Massgabe, dass die Bevölkerungen der nördlichen Distrikte von Schleswig, wenn sie durch freie Abstimmung den Wunsch zu erkennen geben, mit Dänemark vereinigt zu werden, an Dänemark abgetreten werden sollen.
Seite 109 - Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben.
Seite 107 - Aemtern, zur Erwerbung von Grundstücken, zur Erlangung des Staatsbürgerrechts und zum Genusse aller sonstigen bürgerlichen Rechte unter denselben Voraussetzungen- wie der Einheimische zuzulassen, auch in Betreff der Rechtsverfolgung und des Rechtsschutzes demselben gleich zu behandeln ist.
Seite 11 - Gebietes aufzufordern, die Thatsache des jüngsten Besitzes, und die angezeigte Störung desselben ohne Zeitverlust durch seinen obersten Gerichtshof summarisch untersuchen, und darüber einen rechtlichen Bescheid abfassen zu lassen, dessen Vollziehung die Bundesversammlung, wenn der Bundesstaat, gegen welchen er gerichtet ist, sich nicht auf vorgängige Aufforderung freiwillig dazu versteht, durch die ihr zu diesem Ende angewiesenen Mittel zu bewirken hat.
Seite 44 - Seine Majestät der König mit dem Erlöschen des bisherigen Bundes nicht zugleich die nationalen Grundlagen, auf denen der Bund auferbaut gewesen, als zerstört betrachten. Preußen hält vielmehr an diesen Grundlagen und an der über die vorübergehenden Formen erhabenen Einheit der deutschen Nation...
Seite 116 - Einheit in der Organisation der Verwaltung und im Betriebe des Dienstes, sowie in der Qualifikation der Beamten hergestellt und erhalten wird. Dem Kaiser steht der Erlaß der reglementarischen Festsetzungen und allgemeinen administrativen Anordnungen, sowie die ausschließliche Wahrnehmung der Beziehungen zu anderen Post- und Telegraphenverwaltungen zu.
Seite 110 - Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Seite 65 - Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus. welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind.
Seite 92 - Zur Bestreitung aller gemeinschaftlichen Ausgaben dienen zunächst die etwaigen Überschüsse der Vorjahre, sowie die aus den Zöllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern und aus dem Post- und Telegraphenwesen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen.