Friedreich's Blätter für gerichtliche Medicin und Sanitätspolizei, Band 4Verlag der Friedrich Korn'schen Buchhandlung, 1876 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aerzte Alkoholismus Anfälle Angeklagten Anstalt Arbeitsunfähigkeit Arsen Arzt ärztlichen Auge äusseren Batavia beiden besonders Beurtheilung Bezug Blut constatirt Delirium tremens desshalb diess Dura mater einige entlassen entstanden Entstehung Epilepsie erklärt Erscheinungen erst Fall fand Flüssigkeit Folge folgende Frau früher Gefässe Gehirn geisteskrank Geistesstörung Gensdarmen Gericht Gerichtsarzt geringe Gesundheit gewöhnlichen grossen Grund Gutachten Hand Handlungen Hause Haut Hirnhaut Irrenanstalt Jahre Kehlkopf Kind Knochen konnte Kopf Körper Körperverletzung Kranken krankhaften Krankheit kurz lange lassen Leben lebenden Leiche letzten letzung lich linken Lungen Menschen Misshandlung Mittelohr möglich Monate moralischen Mord Muskels muss musste namentlich normal nothwendig Ohren Periost Person Pfgr Pleuritis psychischen Pupillen rechten Richter Sachverständigen Schädel Schlag schwer Seite Simulation Stande stark Strafe Sugillation Tage Taubheit Thatbestand Thatsache theils todten tödtlich Trommelfell Tubenkatarrh Ueber Umständen Unglück unsere Untersuchung Ursache Urtheil Vater Verbrechen Verhältnisse Verletzung verschiedenen Versuche Vertheidigung verurtheilt Verwesung viel vorhanden Weise wenig wieder wohl Wunde Zeichen Zeugen Zuchthaus Zurechnungsfähigkeit
Beliebte Passagen
Seite 206 - Denn wo das Strenge mit dem Zarten, Wo Starkes sich und Mildes paarten, Da gibt es einen guten Klang. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu
Seite 8 - Entfernte, von der Bruchstelle vorhandene Extravasate extra oder intra cranium beweisen nicht die Entstehung des Bruches intra vitam. 3) Auch post mortem entstandene Schädelbrüche können geröthete, blutige Ränder haben, auch kann unter dem Periost an der Bruchstelle etwas Blutextravasat vorhanden sein. 4) Zertrümmerung der knöchernen Schädeldecke ohne Extravasat innerhalb der Schädelhöhle deutet auf Entstehung post mortem.
Seite 8 - Dass der Bruch intra vitam entstanden ist, muss angenommen werden a) bei geronnener Beschaffenheit des Blutes in den Extravasaten um die Bruchstelle, doch spricht die flüssige Beschaffenheit keineswegs gegen Entstehung des Bruches bei Lebzeiten...
Seite 9 - Beschaffenheit nicht gegen Entstehung des Bruches bei Lebzeiten; b) wenn Verletzung der weichen Schädelbedeckungen über der Bruchstelle mit den Anzeichen vitaler Reaction vorhanden ist; c) wenn Blutextravasate unter der Haut, der Knochenhaut und zugleich unter dem Knochen, auf der weichen Hirnhaut oder auch im Gehirn sich vorfinden, welche räumlich mit dem Bruche in Zusammenhang stehen.
Seite 371 - ... giebt. Im dritten Stadium geht ein Theil der neugebildeten Elemente wieder zu Grunde, meist unter einer unvollständigen Fettmetamorphose, es entsteht ein Detritus, welcher inmitten der übrigen noch erhaltenen Elemente liegen bleibt**), und es bilden sich käsige Einsprengungen, wie bei den gummösen Neubildungen. Das bindegewebige Stroma der Drüse bleibt gewöhnlich nicht frei; auch in ihm entstehen Wucherungen, welche zu zelligen Anhäufungen, zu fettigen Umbildungen, gelegentlich zu fibrösen...
Seite 284 - ... dadurch das höchste Glück, die Liebe, genommen. War sie nicht, so wäre er — Kaiser. Gutachten. Inquisit ist erblich zu Hirnabnormitäten disponirt, von Hause aus schwachsinnig. Dazu kommt der Einfluss früh getriebener Unzucht und der Alkoholexcesse. Seine That entspringt nicht aus blosser Rache, sondern aus hypochondrischen Gefühlen und daraus entstandenen Wahnideen der Verfolgung. Sie geht allerdings aus Motiven des Hasses hervor, aber diese sind pathologische, in Wahnideen begründete....
Seite 9 - Sprungartige Brüche mit mehr oder weniger glatten Rändern kommen besonders leicht bei zufälliger Entstehung derselben, entweder post mortem oder bei der Geburt und durch Kindessturz, vor.
Seite 151 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war", und gleichlautende Bestimmungen haben, wie sehr natürlich, die Strafgesetzgebungen aller Länder.
Seite 28 - ... Erhängten und Erdrosselten kommen keine Extravasate zu Stande, wenn der Tod augenblicklich erfolgt und die Leiche unmittelbar nach dem erfolgten Tode vom Strang oder aus der Schlinge befreit wird. 2. Es kommen Extravasate zu Stande, wenn der Tod augenblicklich erfolgt, aber die Leiche lange am Strange hängen bleibt. 3. Es kommen Extravasate zu Stande, wenn der Tod nicht augenblicklich erfolgt, es mag die Leiche früh oder spät vom Strange oder aus der Schlinge genommen werden.
Seite 445 - Erfolg hätte verhindert werden können ; ob dieselbe unmittelbar, oder nur durch andere, jedoch durch sie selbst in Wirksamkeit gesetzte...