Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

Christ - Katholische

LITURGIE,

zunächst

zur Ausübung

für

Pfarrer und Kapläne

des

Weltpriesterstandes

in der

abendländischen Kirche,

mit

Berücksichtigung der in den österreichischen Staaten, der Provinz
Böhmen und der leitmeriger Diözese insbesondere über-bie
katholische Liturgie bestehenden Verordnungen.

Bon

Ant. Adalb. Hnogek,

emeritirtem Professor der Pastoral am theologischen Institute zu Leitmerig,
nunmehrigem Dechante in ber königl. Leibgedingstadt Melnik.

Zweiter Theil.

Prag, 1837.

In der Fürsterzbischöflichen Buchdruckerei, unter der Leitung des W. Spinka.
Wie der erste Theil, auf Kosten des Verfassers.

C.9527.35

HARVARD

OLLEGE

JAN 10 1912

LIBRARY
Preat fund

Inhalt dieses zweiten Theiles:

Allgemeine katholische Liturgik.
Spezielle katholische Liturgik:

Der katholische Gottesdienst in dem ge-
bräuchlichen Sinne des Wortes.

Zweiter Haupttheil

der katholischen Liturgit.

Allgemeine katholische Liturgik.

§. 1.

Inhalt dieses Haupttheiles.

Schon bei Darlegung der Haupteintheilung unseres gegen wärtigen Unterrichtes (S. §. 6. des I. Haupttheiles) wur

de

gesagt, daß in demselben, bevor wir über einzelne lie turgische Verrichtungen in der kath. Kirche Vorschriften und sonstige Bemerkungen vortragen wollen, Regeln und Bemerkungen in Unsehung liturgischer Verrichtungen in der Path. Kirche überhaupt in einer eigenen Abtheilung Plat finden werden, oder, daß wir der speziellen Liturgik

die

allgemeine vorauszuschicken gedenken. Nichts von

bemjenigen also, was bloß von der Art und Weise einzelner liturgischer Verrichtungen in der kath. Kirche gilt, ge= hört zu dem Inhalte dieses Haupttheiles, sondern lediglich, was von Pfarrern und Kaplänen, als Liturgen, in Betreff aller ihrer Amtshandlungen, welchen Namen diese immer baben mögen, mit Recht gefordert werden kann. Daraus

ist ersichtlich, daß der gegenwärtige Haupttheit im Verhältnisse zu den übrigen nur sehr mäßig sein werde, da es solcher Forderungen nur einige wenige gibt.

§. 2.

Vorschriften für den kath. Liturgen in Ansehung aller seiner Amtshandlungen.

1. Der kath. Liturge sei zu seinen Amtsverrichtungen stets willig und bereit, und halte sich bei folchen, zu denen eine gewisse Zeit bestimmt ist, pünktlich und genau an die festgesette Stunde. Denn, was das Erste betriffte so wür, de er durch ein entgegengesettes Benehmen nicht nur Andern ein böses Beispiel der Saumseligkeit in Erfüllung der Berufspflichten geben, sondern auch oft die herrlichste Gelegenheit fahren lassen, das Seelenheit seiner Nebenmenschen zu befördern, ja selbst manchmal unerseßlichen Schaden anrichten, z. B. wenn er zögerte, in den Beichtstuhl zu gehen, einem Schwerkranken die h. h. Sterbsakramente auszuspenden *). Was das Zweite betrifft: so ist es das beste Mittel, die Gläubigen an ein ordentliches Eintreffen beim öffentlichen, gemeinschaftlichen Gottesdienste zu gewöhnen, gleichwie es überdieß dem ergerniß gebenden Verdachte vorbeugen kann, als sei der Seelsorger auch in andern Geschäften seines Ständes nicht verläßlich genug.

Anmerkung. Eine genaue Einhaltung der zum öffent lichen Gottesdienste bestimmten Zeit ist dem Kuratklerus der leit

*) Die Ueberzeugung von der pflichtmäßigen Bereitwilligkeit der Priester zu Verrichtungen ihres h. Umtes bewog den h. Bonifazius (im 8. Jahrh.) in dem vierten seiner 86 Statuten anzuordnen :,,ut presbyteri sine sacro chrismate et oleo benedicto et salubri Eucharistia alicubi non proficiscantur, sed ubicunque vel fortuitu requisiti fuerint, ad suum officium inveniantur parati," Binterim.

meriter Diözese durch Konsistorialkurrende vom 15. Aug. 1832. u. durch den bisch. Hirtenbrief v. 19. März 1833. ongeordnet worden. Auch ist es schon durch Konsistorialkurrende N. 4. vom 13. Apr. 1825. streng eingeschärft, sowohl den Frühals Nachmittags-Gottesdienst gehörig abzuwarten.

2. Er gehe nie an ein liturgisches Geschäft, so gering dieses scheinen möge, ohne sein Gemüth zu Gott erhoben zu haben. Er bedarf hiezu keiner langen Gebete; sondern es reichet hin, wenn er im Geistesaufblicke zu Gott seine Seele fromm sammelt zu der vorzunehmenden heiligen Verrichtung. Sind ihm gewisse Andachten vor gewissen liturgischen Handlungen eigens vorgeschrieben: so unterlasse er dieselben nicht, außer, wenn ihn (, keineswegs aber etwa leichtsinnig herbei ́geführter) Zeitmangel davon lossagt. Denn hiedurch kann und wird er sein Gemüth in jene an= dächtige Stimmung versehen, welche ihn bei Verrichtung der gottesdienstlichen Handlungen beseelen, und sich in allen feinen Mienen und Gebärden äußern foll.

3. Nebstdem, daß er sein Gemüth in eine andächtige Stimmung vor der Verrichtung liturgischer Handlungen zu sehen hat, bereite er sich, wo nöthig, jedesmal hiezu bor, und zwar durch einen Ueberblick der hierüber bestehenden Vorschriften, oder falls keine solchen vorhanden sind, durch Nachforschungen der darauf bezüglichen Gewohnheiten in der Kirche, und durch eigenes Nachdenken über die zweckmäßigste Art und Weise, dabei zu verfahren.

4. Tritt er nun endlich wirklich als Liturge auf: dann mache er in seinem ganzen Benehmen anschaulich, daß er von der Heiligkeit seines Umtes überzeugt und durchdrungen fei, büte sich also eben so sehr vor aller theilnahmslo fen Eilfertigkeit und absichtlichen Zerstreutheit, als vor einem gezwungenen frömmelnden Betragen. Vollkommen richtig sagt in dieser Rücksicht André Reichenberger im

« ZurückWeiter »