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den Landtruppen würdig angeschlossen und zählte in ihrem Erstkampfe nicht die Zahl der feindlichen Schiffe.

Vereint mit den tapferen Truppen Meines erhabenen Verbündeten, des Kaisers von Oesterreich Majestät, habt Ihr den Feind überall besiegt. Der Segen der Vorsehung hat auf Euch geruht, weil Ihr gottesfürchtig, pflicht= getreu, gehorsam und tapfer waret.

Aber auch die anderen Theile Meines Heeres haben sich Meine Zufriedenheit erworben. Bedeutende Streitkräfte desselben haben in schwerem Dienst die östlichen Grenzen des Staates gegen den andringenden Aufruhr geschützt; die übrigen Abtheilungen haben durch unverdrossene Uebung den Ruf unserer Kriegsbereitschaft aufrecht erhalten.

Somit hat sich die neue Organisation, welche Jch der Armee gegeben habe, glänzend bewährt. In Stolz und Freude blicke Jch auf Meine ruhmreiche gesammte Kriegsmacht. In Meinem, in des Vaterlandes Namen, spreche Ich Euch Allen Meine Anerkennung, Meinen Königlichen Dank aus.

Gott walte ferner gnädig über Preußen.

Berlin, den 7. Dezember 1864.

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Dritter Theil.

Die Friedenszeit bis zum Feldzuge 1866.

in volles Jahr hindurch - von Weihnachten 1863 bis Weihnachten 1864 -war das Regiment von seiner Heimath fern geblieben. Mit Genugthuung durfte es jetzt bei der Rückkehr auf diese Zeit zurückblicken. Es war ihm beschieden gewesen, sich durch seine Leistungen vor dem Feinde die Zufriedenheit Seiner Majestät des Königs zu erwerben und das Vertrauen, welches dieser durch die Ernennung Allerhöchstseiner Gemahlin zum Chef des Regiments in dieses gesetzt hatte, zu rechtfertigen.

Am Jahrestage der Erstürmung von Düppel wurden neue Königliche Gnaden 18. April 1865 dem Regiment laut nachstehender A. K. O. zu Theil:

Ich verleihe hierdurch den drei Bataillonen des 4. Garde - GrenadierRegiments Königin als ehrende Erinnerung an den vorjährigen dänischen Feldzug und als Auszeichnung für die rühmliche Theilnahme des Regiments an den stattgehabten Gefechten das Band der für diesen Feldzug gestifteten Kriegsdenkmünze mit Schwertern und für die Theilnahme an der Eroberung der Düppelstellung am 18. April v. Js. das Band des Düppeler Sturmkreuzes an ihren Fahnen.

Ich weiß, daß das Regiment in dieser ihm zu Theil gewordenen Auszeichnung einen neuen Antrieb zu treuer Erfüllung seiner Pflichten im Frieden, wie im Kriege finden wird und spreche demselben dies hierdurch gern aus. Ich habe diese Fahnenbänder dem Regiment bereits übergeben und übersende demselben jezt die Schwerter zu dem Kriegsdenkmünzenbande. In Betreff des Aftes der Befestigung dieser Schwerter an den Fahnenbändern wird dem Regiment das Erforderliche durch das Generalkommando des Gardekorps eröffnet werden. Berlin, den 18. April 1865. Wilhelm."

Die Befestigung der Schwerter fand demgemäß am 18. April bei feierlicher Parade in Koblenz auf dem Schloßplatz, in Düsseldorf auf dem Exerzirplatz statt.

An demselben Tage verlieh Seine Majestät auch das Düppeler Sturmkreuz am Reservebande nachträglich allen Offizieren und Mannschaften, welche am Tage des Sturmes das Gefechtsfeld als Reserven betreten hatten, ohne beim Sturm selbst betheiligt gewesen zu sein. Es waren dies vom Regiment die 2., 3., 6., 8. und 10. Kompagnie.

Sowohl die Grenadier-Bataillone in Koblenz, wie das Füsilier-Bataillon in Düsseldorf begingen festlich den Ehrentag des Regiments. Die Offiziere des letzteren hatten hierbei die Ehre, Seine Königliche Hoheit den Fürsten von Hohenzollern bei sich zu Gaste zu sehen.

Zu derselben Zeit war auch eine Abordnung des Regiments unter Führung seines Kommandeurs in Berlin eingetroffen, um zunächst dort und dann bei Düppel der Grundsteinlegung eines Denkmals zum Andenken an den Feldzug 1864 beizuwohnen. Diese Abordnung wurde am Morgen des 18. von Ihrer Majestät der Königin im Palais zu Berlin empfangen. Hierbei erschien gegen 10 Uhr auch Seine Majestät, wechselte mit den Einzelnen freundliche Worte und machte bewegt darauf aufmerksam, daß gerade zur selben Stunde vor einem Jahre der Sturm begonnen hatte.

Nach der Grundsteinlegung auf dem Königsplatz wurde bekannt, daß der Regimentskommandeur Oberst v. Budrizki in gleicher Eigenschaft zum Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 versezt und der Oberstlieutenant v. Strubberg, Flügeladjutant Seiner Majestät des Königs, zum Kommandeur des Regiments ernannt sei.

Bei der Grundsteinlegung für das Denkmal auf den Höhen von Düppel am 21. ließen sich die dort anwesenden Prinzen Carl und Friedrich Karl sowie der General-Feldmarschall Gr. v. Wrangel genau den Punkt zeigen, an welchem der tapfere Major v. Beeren für seinen König und sein Schleswig-Holstein gefallen war. Diese Stelle, sowie diejenige, an der Lieutenant v. Rabenau die Todeswunde empfangen hatte, wurde bezeichnet und später dort auf großen Granitblöcken eiserne Tafeln angebracht, deren Inschriften der Nachwelt den Heldentod der beiden treuen Söhne des Regiments verkünden.

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Der schon lange im Offizierkorps sich regende Wunsch, in Koblenz eine eigene Häuslichkeit zu besitzen, ging am 27. Juli 1865 in Erfüllung. Durch Kauf wurde das bis dahin im ersten Stock miethsweise als Ressource benutte Haus Zum Vater Rhein", in der Schloßstraße 46 gelegen, erworben. Seine Majestät verlich am 29. Juni 1866 dem Offizierkorps die Rechte einer juristischen Person und bewilligte demselben allergnädigst einen bedeutenden, unverzinslichen Vorschuß. Die Kaufsumme sowie die nicht unbeträchtlichen Kosten des Umbaues wurden durch verzinsliche Anleihen, vornehmlich innerhalb des Offizierkorps und der ihm nahestehenden Kreise, aufgebracht. Dieser Opferwilligkeit sowie der unermüdlichen Sorge des Oberst v. Strubberg, des Majors v. Gliszczynski, des Hauptmanns v. Seelhorst und des Premierlieutenants Gr. v. Keller verdankte man bald ein allen Anforderungen entsprechendes Regimentshaus. Ihre Majestät die Königin, welche mit großem Interesse der Ewerbung eines solchen gefolgt war, bewies fortan durch wiederholte Besuche und zahlreiche Geschenke für die Einrichtung desselben ihre stete Fürsorge.

So oft Ihre Majestät im Königlichen Schlosse zu Koblenz weilte, was meist im Sommer und Herbst der Fall war, hatte das Offizierkorps Audienz, auch wurden jeden Mittag mehrere Offiziere des Regiments zur Königlichen Tafel gezogen. Vor und nach derselben unterhielt sich Ihre Majestät stets in huldvollster Weise mit ihren Gästen und befundete das regste Interesse an allen Ereignissen im Regiment.

Dies Interesse erstreckte sich aber nicht bloß auf das Offizierkorps, sondern auch auf das Wohl der Mannschaften. Es geschah, daß Ihre Majestät bei Besuchen in der Kaserne die Kompagniereviere, ja selbst einzelne Stuben genau besichtigte und die für die Mannschaften bestimmten Speisen und Getränke persönlich kostete.

Jeder Unglücksfall mußte telegraphisch gemeldet werden, damit Ihre Hülfe rechtzeitig eintreffen konnte.

Als im Dezember 1865 ein Grenadier auf der Eisenbahn schwer verletzt wurde, telegraphirte Jhre Majestät auf den erhaltenen Bericht umgehend an den Regimentskommandeur:

„Ich danke bestens für Ihre Mittheilungen und bitte, dem Soldaten Meines Regiments in Köln nebst dem Ausdruck meiner vollsten Theilnahme eine angemessene Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Königin."

Besonders liebreiche Hülfe bewies Ihre Majestät den Kranken im Lazareth. Die hohe Frau berief barmherzige Schwestern in das Garnisonlazareth, welche die erkrankten Soldaten auf das Aufopferndste pflegten. Sie übersandte den Leidenden Bücher und Erfrischungen, besuchte erkrankte. Familienangehörige verheiratheter Unteroffiziere in den Kasernenwohnungen und erfreute sie durch Gaben und den Ausdruck der aufrichtigsten Theilnahme.

Im Hochsommer 1865 ließ Ihre Majestät sich ein Regimentsexerziren auf der Karthause vorführen, folgte vom Wagen aus mit sichtbarem Interesse allen Bewegungen und äußerte Ihre Freude über die gute Verfassung des Regiments und Ihr Wohlgefallen an dem schönen militärischen Schauspiel.

Während der hohe Chef dem ganzen Regiment Gnadenbeweise aller Art zu Theil werden ließ, genossen die Füsiliere in Düsseldorf überdies noch die Gunst des Fürsten von Hohenzollern. Die Offiziere dieses Bataillons wurden wiederholt zur fürstlichen Tafel gezogen und erfreuten sich besonderer Huld der fürstlichen Familie.

Zur Theilnahme an den Regimentsübungen rückte in diesem Jahre das Füsilier-Bataillon am 9. August 1865 von Düsseldorf ab und erreichte in 7 Tagen Coblenz. In Bonn fanden die Offiziere bei dem Königs-Husaren-Regiment gastliche Aufnahme. Die an dieses Zusammensein sich knüpfenden freundschaftlichen Beziehungen wurden auch weiterhin eifrig gepflegt, so daß später ein reger kameradschaftlicher Verkehr zwischen den beiden Offizierkorps sich entwickelte.

Am 18. August rückte das Regiment nach Bensberg, um sich zuerst an den Herbstübungen der 30. Infanterie-Brigade (unter Generalmajor v. Blumenthal) und sodann an dem Manöver der 15. Division (unter Generallieutenant Frhrn. Hiller v. Gärtringen) zu betheiligen.

Nach Rückkehr in die Garnison sollten sich die im Herbst entlassenen Refervisten nicht lange der häuslichen Ruhe erfreuen, denn schon zu Anfang des neuen Jahres erschien ein Krieg mit Oesterreich unvermeidlich und bot dem Regiment Aussicht auf neuen kriegerischen Ruhm.

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Vierter Theil.

Die Theilnahme des Regiments an dem Feldzuge gegen Defterreich 1866.

I. Abschnitt.

Von der Mobilmachung bis zur Schlacht von Königgrät.

1. Kapitel.

Ursachen des Krieges.

er Wiener Friede, welcher den gemeinsamen Krieg Oesterreichs und Preußens gegen Dänemark beendete, hatte durch die Abtretung der Herzogthümer an die beiden deutschen Großmächte eine schwierige, politische Lage geschaffen.

Das vorläufige Abkommen der Gasteiner Konvention, wonach Oesterreich und Preußen sich in die Verwaltung der Herzogthümer theilten, war nur ein Zeitgewinn für die beiderseitigen Rüstungen und keine Lösung der Frage. Als daher die Regierung Desterreichs fortfuhr, die Umtriebe der Augustenburgischen Partei in Holstein zu unterstützen und im März seine Truppen sich in Kriegsbereitschaft zu setzen begannen, schloß Preußen mit Italien, welches den Besit Venetiens erstrebte, einen Allianzvertrag. Den letzten entscheidenden Schritt zum Kriege that schließlich Desterreich durch Verlegung des Gasteiner Vertrages, indem es am 1. Juni die Schleswig-Holsteinische Frage dem Deutschen Bunde überantwortete und seinem Statthalter in Holstein befahl, die Stände des Landes einzuberufen.

Am 4. Juni rückten auf dieses Vorgehen Oesterreichs hin preußische Truppen in Holstein ein, während die österreichische Besagung und der Prinz von Augustenburg selbst nach Süddeutschland abzogen. Infolgedessen wurde am 14. Juni auf dem Frankfurter Bundestage die Bundesexekution gegen Preußen beschlossen, wodurch die Lossagung und Befreiung des letteren von den Fesseln des Bundes sich vollzog. Im Uebrigen erfolgte eine besondere Kriegserklärung nicht mehr, da dieselbe durch alle Vorgänge, besonders durch den Frankfurter Achtspruch, als angekündigt angesehen werden mußte.

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