Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[graphic][merged small]
[graphic][merged small]

Von der Errichtung des Regiments bis zum Beginn des Feldzuges 1864.

Einleitung.

Die Armee-Reorganisation 1859-1861.

ie Kriegsbereitschaft des preußischen Heeres im Jahre 1855 infolge Ausbruchs des Krimkrieges, die Vorbereitung zu einer Mobilmachung im

Jahre 1857 aus Anlaß der Neuenburger Frage, ganz besonders aber die Bereitstellung von Truppen während des italienischen Feldzuges im Jahre 1859 hatten die Schwächen der preußischen Armee und die Nothwendigkeit einer Umgestaltung derselben den leitenden Persönlichkeiten deutlich vor Augen geführt.

Seine Königliche Hoheit Prinz Wilhelm von Preußen, der seit dem 7. Oktober 1858 als Regent die Zügel der Regierung führte, erkannte mit dem ihm eigenen Flaren militärischen Blick, daß die Armee in ihrem gegenwärtigen Zustande nicht in dem Maße schlagfertig war, wie sie es sein mußte. Thatsächlich wurde auch das Heer durch die im Kriege nothwendige Einstellung der Landwehr in die Feldarmee in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Der Prinz-Regent beschloßz daher, die Landwehr ihrer ursprünglichen Bestimmung gemäß aus der Feldarmee auszuscheiden, die lettere aber durch Errichtung neuer Friedenskadres zu ergänzen. Eine solche Verstärkung des Heeres entsprach vollkommen der großen Bevölkerungszahl Preußens, die seit dem Jahre 1815 von 10 auf 18 Millionen angewachsen war.

Jhm, unserem nachmaligen Heldenkaiser Wilhelm I., gebührt der Ruhm, unterstützt von seinem treuen Berather, dem Kriegsminister v. Roon, die Reorganisation, welche sich in den Jahren 1859 bis 1861 in unserem Heere vollzog, erdacht und geleitet zu haben; er selbst war es, der sich schon damals das Schwert zu schärfen begann, mit dem er später so scharfe Hiebe austheilen, so glorreiche Thaten vollbringen sollte.

Nachdem der erste Schritt zur Durchführung der geplanten Reorganisation bei Gelegenheit der Demobilmachung am 1. August 1859 gethan war und diese sich allmählich weiter vollzogen hatte, erhielten durch A. K. O. vom 5. Mai 1860 Geschichte des Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiments Nr. 4.

1

bei der Garde die neu formirten Landwehr-Stamm - Regimenter den Namen: ,,1. und 2. kombinirtes Garde-Infanterie-Regiment" bezw. „1. und 2. kombinirtes Grenadier-Regiment", die betreffenden Linien-Regimenter die Bezeichnung: „1. bis 32. kombinirtes Infanterie-Regiment". An Stelle der alten zur Linie übertretenden Bataillonsstämme wurden 116 neue formirt und an ihre Spitze stellvertretende Landwehr-Bataillonskommandeure (Bezirkskommandeure) gestellt.

Im Juli 1860 erhielten die Regimenter neue Namen. Die Regimenter 1 bis 12 wurden Grenadier-Regimenter benannt.

Ende des Jahres 1860 war die volle Etatsstärke bei allen Regimentern vorhanden und die Infanterie auf 370 Bataillone (einschl. 116 Landwehr-Bataillone) gebracht, während die gesammte Armee eine Friedensstärke von 212 649 Mann und eine Kriegsstärke von 330 000 Mann erreicht hatte.

So vollzog sich jene große Armee-Reorganisation, der auch das Königin Augusta Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4, wie im Folgenden näher erläutert, seine Entstehung verdankt.

16. Juli 1859.

1. Kapitel.

Das 4. Garde-Landwehr-Regiment.

Den Stamm des Regiments bildeten die Garde-Landwehr-Bataillone Hamm, Coblenz und Düsseldorf. Von diesen hatten sich die beiden letteren bereits im Jahre 1849 in dem Pfälzer und Badischen Kriege, unter Führung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, in den Gefechten bei Wiesenthal und Kuppenheim besonders ausgezeichnet.

Aus den genannten Garde-Landwehr-Bataillonen formirte sich während der Mobilmachung 1859 das 4. Garde-Landwehr-Regiment, welches am 7. Juli unter Führung des Oberstlieutenants v. Oppell mit dem I. Bataillon (Hamm) nach Wesel, mit dem II. (Coblenz) auf die Coblenz zunächst gelegenen Mosel-Dörfer, mit dem III. (Düsseldorf) nach Jülich ausrückte, ohne daß ihm eine kriegerische Thätigkeit beschieden gewesen wäre.

Für diese ersten ursprünglichen Bestandtheile des Regiments hat das Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment den größten Theil der Offiziere und Unteroffiziere gestellt, so daß bezüglich des Stammes der Vorgesetzten, welche ja die Träger des Geistes der Truppe sind, sich das Regiment wohl mit Recht als ein TochterRegiment des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments bezeichnen darf.

Die genannten Landwehr-Bataillone, aus denen das Regiment bestand, wurden am 16. Juli 1859 infolge Beurlaubung sämmtlicher Mannschaften des 1. Aufgebots und des 5. Jahrgangs der Reserve in ihrer Stärke verringert, jedoch verblieben bei ihnen die Kompagnieführer und außerdem für jede Kompagnie 2 Offiziere sowie die vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment zum 4. Garde-LandwehrRegiment fommandirten Unteroffiziere.

Durch die am 25. Juli Allerhöchst befohlene, am 1. August in Kraft tretende Abrüstung wurde nicht die Zurückführung der Kopfzahl bis auf die Friedensstärke angeordnet, sondern die Kriegsformation noch in beschränktem Umfange beibehalten.

Durch eine A. K. D. vom 28. Juli 1859 erhielten die drei genannten Landwehr-
Bataillone den Namen Garde-Landwehr-Stamm-Bataillone" und eine Kopfzahl

"

von je 450 Mann, die sich zusammensetzte aus:

1. den bisherigen Stammmannschaften,

2. den vom Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiment abkommandirten Offizieren und pro Bataillon 12 Unteroffizieren,

3. einem Drittheil der Mannschaften der bisherigen Ersatz-Bataillone (ausschl. der Handwerker),

4. dem von der Garde-Infanterie (ausschl. Garde-Reserve-Regiment) abgegebenen 4. Jahrgang der Reserven aus dem Bezirk des 4. Garde-Landwehr-Regiments,

5. einem Drittheil der für das Ersatz-Bataillon des Kaiser Franz GardeGrenadier-Regiments bestimmten Rekruten, die am 14. August überwiesen

wurden,

6. solchen Mannschaften des 1. Aufgebots der Landwehr und des 5. Jahrgangs der Reserve, welche freiwillig weiter dienen wollten.

Da infolge zweier A. K. O. vom 14. November und 10. Dezember der Rest der Reserven des 4. Jahrganges zur Entlassung kam, so bestanden die drei Landwehr-Stamm-Bataillone, in der Stärke von nur noch 270 Köpfen, größtentheils aus Rekruten. Es wurde deshalb für alle taktischen Verhältnisse jedes Bataillon in zwei Kompagnien formirt, während dasselbe in Bezug auf Bekleidung und inneren Dienst in vier Kompagnien getheilt blieb.

Vom 5. Mai 1860 an, wo der entscheidende Schritt, die völlige Loslösung 5 Mai 1860 der unter dem Namen „Landwehr-Stamm-Bataillone" bestehenden Truppenkörper von der Landwehr stattfand und dieselben als kombinirte Infanterie-Regimenter zu drei Bataillonen in die Linie übertraten, bildeten die Landwehr-Stamm-Bataillone des 4. Garde-Landwehr-Regiments das 2. kombinirte Grenadier-Regiment."

"

2. Kapitel.

Das 2. kombinirte Grenadier-Regiment.

Obigen Namen führte das Regiment vom 5. Mai bis 4. Juli 1860. Am 8. Mai 1860 wurden der bisherige Kommandeur des 4. Garde-Landwehr-Regiments, Oberstlieutenant v. Oppell, mit der Führung des neuen Regiments, die Majors v. Zimmermann, v. der Osten und v. Neindorff mit der Führung des I., II. und III. Bataillons beauftragt. Ebenso traten die Adjutanten, Aerzte, Zahlmeister und Büchsenmacher des 4. Garde-Landwehr-Regiments zum 2. kombinirten GrenadierRegiment über, dessen Stab, I. und II. Bataillon laut A. K. D. vom 3. Mai 1860 Coblenz als Garnison erhielt, während das III., jetzige Füsilier-Bataillon, in Düsseldorf verblieb. Die Fahnen wurden den Landwehr-Bataillonen zurückgegeben, die Stämme der letzteren aus den bisherigen Stamm-Bataillonen neu formirt.

Die Etats der Regimenter, vorläufig die der Stamm-Bataillone, erhöhten sich laut A. K. D. vom 5. Mai um 4 Portepeefähnriche. In dem Etat des Regimentsstabes fanden außerdem 1 Regiments - Kapitän d'armes (Unteroffizier 3. Klasse) und 10 Hoboisten Aufnahme.

« ZurückWeiter »