Kartelle, Gewerkschaften und Genossenschaften nach ihrem inneren Zusammenhang im Wirtschaftsleben: Versuch einer theoretischen Grundlegung der Koalitionsbewegung

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J. Springer, 1912 - 143 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 38 - INDUSTRIAL combination may be defined as " a method of economic organization by which a common control, of greater or less completeness, is exercised over a number of firms which either have operated hitherto, or could operate, independently. This control may be either temporary or permanent, for all or only for some purposes.
Seite 127 - gesetzlichen Eingriffen in die Lohn- und Arbeitsverhältnisse" in diesem Wirtschaftszweig zu*7*), die im Gesetzentwurf der Kommission im § 11 konkrete Gestalt annahmen: „1. Sinkt auf einem Kaliwerk der innerhalb einer Arbeiterklasse im Jahresdurchschnitt für eine regelmäßige Arbeitsschicht gezahlte Lohn unter den für diese Klasse im Durchschnitt der Kalenderjahre 1907 bis 1909 gezahlten Lohn, so tritt für das folgende Jahr eine Kürzung der Beteiligungsziffer des Werkes im gleichen Verhältnis...
Seite 17 - Branche, deren Zweck dahin geht, die schrankenlose Konkurrenz der Unternehmer untereinander einigermaßen zu beseitigen und die Produktion mehr oder weniger derart zu regeln, daß dieselbe wenigstens annähernd dem Bedarf e angepaßt werde, speziell beabsichtigen die Kartelle eine etwaige Uberproduk: l- der ersten KarteUdiskns$ion. die der Reichstag 1879 erlebte, nannten die Redner „KarteOabsprachen
Seite 27 - Frau muß man einer i ändern niemals anvertrauen; sie kennen sich untereinander 2u gut, um sich einer solchen ausschließlichen Verehrung würdig zu halten. Die Männer kommen ihnen vor wie Käufer im Laden, wo der Handelsmann mit seinen Waren, die er kennt, im Vorteil steht, auch sie in dem besten Lichte...
Seite 67 - Monopolist", im Marktverkehr infolge des Ausschlusses oder der Beschränkung der freien Konkurrenz einen „Monopolgewinn" erhält; dh daß sein Einkommen um einen gewissen Betrag höher ist als das Einkommen anderer Wirtschaftspersonen, die sich nicht der Verfügung über eine solche Machtposition erfreuen, unter sonst gleichen Umständen ist, nämlich bei gleicher Anspannung gleich qualifizierter Arbeitskraft in gleicher Zeit.
Seite 121 - Mißverhältnis steht. Diese Bedingungen haben Sie auch etwaigen Wiederverkäufern aufzuerlegen. Verstoßen Sie oder einer Ihrer etwaigen Nachmänner hiergegen, so haben Sie für jede zu einem zu hohen Preise verkaufte Tonne eine Strafe von 10 M. an uns zu zahlen. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, ohne weiteres von sämtlichen zwischen uns bestehenden Lieferungsverträgen zurückzutreten.
Seite 133 - Arbeit befriedigt würden, ein viel sichrerer und regelmässigerer Markt ganz nahe läge. Mag die Verkaufsfähigkeit der Fabrikanten bei niederen Löhnen sich einerseits hundertfältig vergrössern, so ersticken sie durch Lohnreductionen doch gleichzeitig ihre zukünftige Kundschaft im Keime, und als Resultat sehen wir zuletzt auf der einen Seite eine stets zunehmende Masse unverkäuflicher Producte und auf der andern eine gleiche von darbenden Arbeitern und von unverkäuflicher Arbeit.
Seite 133 - ... es gilt ebenso auch für die Klasse der Unternehmer. Ein hohes Geldeinkommen der Arbeiterklasse ist mit Rücksicht auf die Nachfrage nach ihren Producten im Interesse des Fabrikantenstands. Wo nämlich die Production auf Kosten der Arbeiter zunimmt, zwingen die Fabrikanten, wie...
Seite 55 - Bankhilfe gegründet worden sei. sowie bei einer großen Reihe von internationalen Geschäften, ist in dieser Periode eine ungemein starke Anwendung und Differenzierung des Konsortialsystems festzustellen. Die Bildung von Konsortien erfolgte in erster Linie angesichts der immer größer werdenden Kapitalien, um die es sich handelte, im Interesse der Risikoverteilung, dann in dem einer besseren Sicherung der Durchführung des Geschäfts. Es ist aber kein Zweifel, daß da, wo die konsortiale Geschäftsbehandlung...
Seite 128 - Organisationen geregelt sind; die Verträge dürfen keine Bestimmungen enthalten, die das Vereinigungsrecht der Arbeiter verhindern oder verbieten. ') Jahrg. laiO (Bd. 58), AS 63 d. Z. a) Jahrg. 1915 (Bd. 63), AS 81 d. Z. IV. im § 17, Abs. l wird hinter den Worten „am 1. Januar 1912" eingefügt: „mit Wirksamkeit bis zum 31.

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