Archiv des criminalrechts: neue Folge, Band 26C.A. Schwetsche und sohn, 1842 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Aeußerungen allgemeinen Angeklagten Angeschuldigten Anklage Ansicht Antrag Anwendung Ausdruck Auslegung Beamten Bedeutung Begriff Beleidigung Bemerkungen Berathung besonders bestimmt Beweis Beweistheorie Beziehung blos crimen Criminalrechts daher darf Deffentlichkeit deutschen eben Einfluß Entscheidung Entwurf Erklärung erst Factoren Fall Fållen Frage Gericht Gesek Gesezbuch Geseze Gesezgebung gewiß Grágás große Grund hålt Handlung håtte Hauptuntersuchung heißt Injurien Inquirenten Interesse Johann Kaiser Juristen Kammer Kenntniß Klagspiegel konnte Landfriedensbruch låßt Lehre lektere lich Mittermaier Motive mündliche muß Nachtheile nåher neuen nöthig Nothwehr nothwendig öffentliche Personen Prozeß rechtlichen Rechtsbuch Richter richtig römische Recht Sache Sachsenspiegel Sakes scheint schen Schriften schuldig Schwabenspiegel seyn Sinne Sizung socii socius soll sollte Staats Staatsanwalt Stande ständischen Stelle strafbar Strafe straflos Strafprozeß Strafprozeßordnung Strafrechts Thåter Theil Todtung Umständen unserer Untersuchung Urtheil Verbrechen Verdacht Verf Verfahren Verhältniß Verhandlungen Verjährung verschiedenen Versuch Vertheidigung verübt Verz viel Vortheile wåre Weise weiß wenig wirklich wohl Wormser Reformation Worte Zeugen Zweck
Beliebte Passagen
Seite 232 - ... beobachten. Die Behauptung des entgegengesetzten Satzes enthält eine Absurdität. Zur Erkennung dieses wahren Sinnes dient aber die Auslegung, deren somit jedes, auch das ganz fehlerlos abgefasste, Gesetz bedarf; und zwar sowohl für sich allein, als im Zusammenhange mit dem gesammtcn Rechtssysteme. 4) Die Worte des Gesetzes sind die Form, in welcher der Gesetzgeber seinen Willen verkörpert, nicht aber dieser selbst.
Seite 199 - Lehrer wieder herfürdringen, und man nu in aller Welt anhebt zu fragen, nicht was, sondern warum dies oder das gesagt, ob ich schon solche bloße Wort aufnähme und einen Widerruf tät, würde es nicht allein unglaubwürdig, sondern auch für einen Spott angesehen, und eine öffentliche Unehre der Römischen Kirchen. Denn was sie...
Seite 212 - Wer wegen eines Criminalverbrechens entweder bestraft ist oder vor Gericht gestanden hat, ohne daß er von der Beschuldigung völlig losgesprochen worden, kann nicht Mitglied der Ständeversammlung seyn. Ausnahmsweise kann der Landesherr bei nicht entehrenden Verbrechen die dergestalt verlerne Fähigkeit, Mitglied letzterer zu seyn, wiederherstellen" (ebenso Kann 1840, §94; VE Kann 1838, §73; VE Kann 1840, §91; der Entwurf von 1831, Kap.
Seite 603 - Mag es auch noch so hart scheinen , so kann man doch in keinem Falle, und selbst im grellsten nicht, wo die Diener der öffentlichen Macht in Rohheit ausarten und sich Kör23) Auf den Grund vieliährlger Erfahrung kann der Verfasser versichern, daß die sofortige Einsicht eines Bürgers, daß er mit Recht zu Etwa...
Seite 162 - Ueber den Kampf des Papstthums gegen die Staatsgewalt und den •wahrscheinlichen Ausgang desselben.
Seite 196 - Ärgernis gegeben worden, oder eine Verführung erfolgt, oder gemeine Gefahr mit dem Unternehmen verbunden gewesen; so soll dieses Verbrechen mit schwerem Kerker von einem bis auf fünf Jahre, bei großer Bosheit oder Gefährlichkeit aber auch bis auf zehn Jahre bestraft werden.
Seite 227 - Fiction; nicht über die Motive, nur über die Worte des Gesetzesentwurfs wird abgestimmt. — Was nun aber die Auslegung der Gesetze betrifft, so hat man vor Allem den wahren und den wirklichen , nicht blos den möglichen usw Willen des Gesetzgebers zu erforschen. Sodann aber ist es nicht dieser Wille an sich, welcher ausgelegt werden soll, sondern die in den Worten des Gesetzes bestehende Erklärung desselben. Nur die Worte sind Gegenstand und Bedingung der Auslegung, denn es...
Seite 419 - Ehegatte dem ändern nach dem Leben getrachtet; oder solche Thätlichkeiten an ihm verübt hat, welche desselben Leben oder Gesundheit in Gefahr setzen: so ist der Beleidigte die Trennung der Ehe zu suchen berechtigt. §. 700. Ein Gleiches gilt von groben und widerrechtlichen Kränkungen der Ehre, oder der persönlichen Freyheit des ändern Ehegatten.
Seite 227 - Daher darf dmn auch die Auslegung nur aus dem Gesetze selbst schöpfen. Andere Erklärungen der gesetzgebenden Gewalt können nur etwa den schon richtig gefundenen Sinn bestätigen, nicht aber selbst nachweisen ; namentlich haben...
Seite 419 - Personen mittlern und höhern Standes kann die Scheidung nur alsdann statt finden, wenn der beleidigende Ehegatte sich solcher Thätlichkeiten und Beschimpfungen, ohne dringende Veranlassung, muthwillig und wiederholt schuldig macht.
