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welches an der Donau in Höchstädt, Glauheim bey Elchingen, und Um 30) Besitzungen unter Pis pin und Karl dem Großen erlangte. Die: ser Religionseifer bewog auch die Bischöfe, daß sie den besagten Klöstern besondere Begünstigungen, und den Kirchensaß mehrerer Kirchen ertheilten 31).

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So gesegnet waren die apostolischen Arbeiten der Bischöfe von Augsburg schon in ihrem Begins nen, daß nach Verlauf nicht voller zweyhundert Jahre die Völker von einem großen Theile Allemans niens und des Norikums, von den Julischen Alpen bis an die Quelle der Wernik und Sulz, und von dem Walcher und Wurmsee bis an die Jller der Augsburgischen Kirche angehörig waren 32). Dies se zwey Hauptbestandtheile der ganzen Augsburgischen Dióces hat K. Karl der Große auf Bitten des heil. Bischofs Simpert aus kaiserlicher Macht consolidirt 55), und Pabst Leo III. folches bestätiget 34).

30) Desselben Stift Elchingen. S. 19. 31) III. Kap. §§. ́ ́11. III. IX. X. 32) Gesch. II. S. XL, XLIV. 33) Das. S. XXXVI. 34) S. XXXVII.

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S. 2.

Lage, Umfang und Gränze der Disces.

Nach dem vorgehenden S. zeiget sich, daß die augsburgische Didces zu Ende des 8ten Jahrhunderts, und von diesem bis zur von Luther hers beygeführten Kirchentrennung sich vom 47° 9′ bis zum 40° 15′ nördlicher Breite, und vom 27° 12' bis 29° 10′ östlicher Länge nach dem Meridian von der Insel Ferro erstreckt, und in dieser Ausdehnung einen Flächenraum von ungefähr 250 geopraphi schen Quadratmeilen enthalten habe. Sie zählte 39 Ruralkapitel, ein Archidiakonat, 1057 Pfars reien, und über 500,000 Seelen.

Die Gränzen dieser Didces (von denen eine weitschichtige Abhandlung im zweyten Bande der Geschichte der Bischöfe von Augsburg nachgelesen werden kann) berührten füdlich im Norikum oder Baiern das Bisthum Freysing, in Allemannien oder Schwaben die Bisthümer Brixen, Cur und Constanz gegen Norden die Bisthümer Würzburg an dem Kocher, der Jart, Wernik, Sulz und Virngrund, und Eichstädt am Sualafeld 1). Ge gen Often gränzte sie an das Bisthum Regensburg und Freising 2), und gegen Westen an das Bis

1) Gesch. II. B. S. XLIV. 2) XLI.

thum Konstanz an der Iller, auf der Alpè, und

an der Remse 3).

S. 3.

Eintheilung der Didces.

Diese sehr ausgedehnte Didces wurde in drey Bezirke getheilt: nämlich in die Bezirke Schwaben, Ries und Baiern.

Da die Bischöfe unmöglich eine so weitschiche tige Didces übersehen konnten, sich öfters von ders selben entfernen, und mit Reichs- oder Militär. Geschäften befassen mußten, so übertrugen sie die Leitung derselben den Archidiakonen, und Archis presbytern. Ueber jeden Bezirk wurde ein Archis diakon, und über jedes Kapitel ein Erzpriester aufgestellt. Es waren also neben dem Archidiakonat Augsburgs noch die Archidiakonate Schwaben, Baiern und Ries.

Die Archidiakonen, welche schon im vierten Jahrhunderte erschienen, und aus den Domkapis tularn nicht nach dem Alter, sondern nach den Verdiensten, und Kenntnissen gewählt wurden, waren zur Mitverwaltung der Didces bestimmt. Sie prüften die Ordinanden, und stellten sie dem

5) Gesch. II. B. S. XLIV. ic.

Bischofe vor; sie instituirten die Pfarrer, sie schlich teten die geringeren, auch die gegen die Erzpriester entstandene Streite und Klagen; sie visitirten die Kirchen ihres Bezirkes; hielten Senden und Sendgerichte, und suchten dadurch die guten Sitten, und den frommen Wandel unter den Geistlichen und Laien aufrecht zu erhalten 1). Als sie, von ihrer ausgedehnten Macht aufgebläsen, den Bischöfen immer lästiger wurden, und ihrem Amt nicht mehr gewachsen waren, schränkten die Bischöfe ihre Ju risdiktion nach und nach ein, und sehten ihre geistli chen Gerichte: die Consistorien und Vikariate ein 2). Spuren von geistlichen Gerichten findet man in uns fever Disces schon im Jahr 1219. 3), und die Archidiakonen bis zu Ende des 13ten Jahrhun derts 4). Nach ihrem Abgang blieb nur noch der Archidiakon der Kathedralkirche übrig, welcher einiz gë Gerichtsbarkeit über einige Pfarreien in der Umgegend von Augsburg und der domkapitelschen Pas tronate hatte. R

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Den Archidiakonen waren die Erz priester, welche den Kapiteln vorstanden, untergeordnet. Sie müßten die Kandidaten ihres Bezirkes dem

1) Schenkl Instit. Jur. Eccles. I. P. p 386. Bingham Orig. sive Antiq. eccles. VI. L. 2. §. I. et fqq. p. 828. 2) Gesch, der Bisch. II, B. S. 541. 3) Daselbst. 4) Urk. B. Arch.

Bischof zur Weihe vorstellen, die Pfarrer eins sehen, über diese und über das Volk wachen, die kirchlichen Geseke handhaben, die Kirchen visitiz ren, und Senden den ersten Tag jedes Monaths, welche Calander, Calandgesell: oder Bruderschaft gez nannt wurden, halten 5). An die Stelle der Erzpriester traten die Dekane, welchen unsere Synodalien besondere Rechte einräumen, und besondere Pflichten auflegen 6). Diese Eintheilung vorangeschickt, folgt die historisch statistische Beschreibung der Didces nach ihren Bezirken.

5) Schenkl 1. c. p. 335. 6) Collectio Synod, a Steinero edita,

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