Einführung in das StaatsrechtWalter de Gruyter, 07.07.2011 - 437 Seiten Die vorliegende Einführung in das Staatsrecht ist als Studienbuch für Leser konzipiert, die noch keine Vorkenntnisse im öffentlichen Recht aufweisen. Sie behandelt staatsrechtliche Grundbegriffe. Nach einleitenden Darlegungen insbesondere zum Gehalt und zur Funktion der Verfassung sowie zu Problemen der Verfassungsinterpretation werden die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen für die Republik, die Demokratie, den Bundesstaat, den Sozialstaat und den Rechtsstaat vorgestellt. Daran schließt sich die Darstellung der einzelnen Grundrechte mit dem Schwerpunkt der allgemeinen Grundrechtslehren an. |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
19 IV GG 20 III GG Abgeordneten AEUV allerdings allgemeinen Aufgaben aufgrund Aufl Auslegung Ausübung begründet besondere bestimmt Bund und Ländern Bundesgesetz Bundespräsidenten Bundesrat Bundesregierung Bundesrepublik Bundesstaat Bundestag Bundesverfassungsgericht Bürger BVerfGE daher darf demnach Demokratie deutschen Deutschland DÖV DVBl EGMR Eingriff einzelnen Entscheidung erlassen EuGH Europäischen Europäischen Union Exekutive Fall Föderalismusreform formell Freiheit Freiheitsrechte Garantien gemäß Gericht Gesetz Gesetzesvorbehalt Gesetzgeber Gewalt Gewaltenteilung gilt Gleichheit Gleichheitssatz GO-BT Grenzen Grund Grundgesetz Grundrechte Grundrechtseingriff Grundrechtsschutz grundsätzlich Gusy HStR Inhalt insbesondere insoweit jeweiligen juristische konkreten Kunstfreiheit Landesrecht lichen LuftSiG Maßnahmen materiellen Mitglieder muss Normen NVwZ öffentlichen Dienst öffentlichen Rechts Parlament parlamentarischen Parteien PartG Personen politischen Privater Prüfungsrecht rechtliche Rechtsprechung Rechtsstaat Rechtsstaatsprinzip Rechtsverordnungen Regelungen Regierung Richter schließlich Schutz Schutzbereich soll Sondervotum sozialen Sozialstaatsprinzip Staat staatlichen Staatsgewalt Staatsorgane Staatsrecht unterschiedlichen unzulässig Verfahren Verfassung Verfassungsbeschwerde Verfassungsrecht verfassungswidrig Verwaltung VerwArch Volkes Vorbehalt des Gesetzes Vorschriften VVDStRL Wahl zulässig zustande Zustimmung Zweck