Bericht

Cover
 

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 143 - Kaliumacetatlösung und 15 g gepulvertes, reines Chlorkalium. Letzteres bringt man durch Umrühren nach Möglichkeit in Lösung und fügt dann 15 ccm Alkohol von 95 Maßprozent hinzu. Nachdem man durch starkes, etwa l Minute anhaltendes Reiben des Glasstabes an der Wand des Becherglases die Abscheidung des Weinsteins eingeleitet hat, läßt man die Mischung wenigstens 15 Stunden bei Zimmertemperatur (dh möglichst bei 15° C) stehen und filtriert dann den kristallinischen Niederschlag ab.
Seite 192 - BÖ = erste normale Blattoberflächen sichtbar und zwar an verschiedenen (etwa 3 — 4) Stellen; Laubentfaltung. b = erste normale Blüten offen und zwar an verschiedenen Stellen. f = erste normale Früchte reif und zwar an verschiedenen Stellen ; bei den saftigen: vollkommene und definitive Verfärbung; bei den Kapseln: spontanes Aufplatzen. W = Hochwald grün = allgemeine Belaubung: über die Hälfte sämtlicher Blätter an der Station entfaltet.
Seite 173 - ... an Zucker beziehungsweise Alkohol oder einem Übermaß an Säure insoweit abzuhelfen, als es der Beschaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunft In guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnisses entspricht. Der Zusatz an Zuckerwasser darf Jedoch in keinem Falle mehr als ein Fünftel der gesamten Flüssigkeit betragen. Die Zuckerung darf nur in der Zeit vom Beginne der Weinlese bis zum 31. Dezember des Jahres vorgenommen werden; sie darf in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember...
Seite 143 - Niederschlags dient ein Gemisch von 15 g Chlorkalium, 20 ccm Alkohol von 95 Maßprozent und 100 ccm destilliertem Wasser. Das Becherglas wird etwa dreimal mit wenigen Kubikzentimetern dieser Lösung abgespült, wobei man jedesmal gut abtröpfeln läßt. Sodann werden Filter und Niederschlag durch etwa dreimaliges Abspülen und Aufgießen von wenigen Kubikzentimetern der Waschflüssigkeit ausgewaschen; von letzterer dürfen im ganzen nicht mehr als 20 ccm gebraucht werden.
Seite 174 - Schwefel darf nicht verwendet werden ; 5. die Verwendung von reiner, gasförmiger oder verdichteter Kohlensäure oder der bei der Gärung von Wein entstehenden Kohlensäure, sofern hierbei nur kleine Mengen des Gases in den Wein gelangen ; 6. die Klärung (Schönung) mittels nachgenannter, technisch reiner Stoffe : a) in Wein gelöster Hausen-, Stör- oder Welsblase. b) Gelatine, c) Tannin, bei gerbstoffarmem Weine bis zur Höchstmenge von 100 </ auf 1000 / in Verbindung mit den unter a.
Seite 182 - Phase ist bei weitem am besten und sichersten zu beobachten. f := erste normale Früchte reif und zwar an verschiedenen Stellen; bei den saftigen: vollkommene und definitive Verfärbung; bei den Kapseln: spontanes Aufplatzen. W — Hochwald grün...
Seite 173 - Dem aus inländischen Trauben gewonnenen Traubenmost oder Weine, bei Herstellung von Rotwein auch der vollen Traubenmaische. darf Zucker, auch in reinem Wasser gelöst, zugesetzt werden, um einem natürlichen Mangel an Zucker beziehungsweise Alkohol oder einem rebermaß an Säure insoweit abzuhelfen, als es der Beschaffenheit des aus Trauben gleicher Art und Herkunft in guten Jahrgängen ohne Zusatz gewonnenen Erzeugnisses entspricht. Der Zusatz an Zuckerwasser darf jedoch in keinem Falle mehr als...
Seite 145 - SoxhletA pparat. aus. Das gesammelte Filtrat wird mit einem Tropfen Phenolphtaleinlösung versetzt und mit einer Lauge von bekanntem Titer genau neutralisiert. Hierauf dampft man auf dem Wasserbad zur Trockene und verascht unter den üblichen Vorsichtsmaßregeln die organischen Salze. Die schließlich erhaltenen...
Seite 174 - Raumteile Wein betragen; ein Zusatz von Zucker ist hierbei nicht zulässig; 3. die Entsäuerung mittels reinen, gefällten kohlensauren Kalkes; 4. das Schwefeln, sofern hierbei nur kleine Mengen von schwefliger Säure oder Schwefelsäure in die Flüssigkeiten gelangen.
Seite 182 - ... normale Früchte reif und zwar an verschiedenen Stellen; bei den saftigen : vollkommene und definitive Verfärbung ; bei den Kapseln : spontanes Aufplatzen. W = Hochwald grün = allgemeine Belaubung : über die Hälfte sämtlicher Blätter an der Station entfaltet. LV = allgemeine Lanbverfärbung : über die Hälfte sämtlicher Blätter an der Station — die bereits abgefallenen mitgerechnet — verfärbt.

Bibliografische Informationen