Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden... Lehrbuch des deutschen staatsrechtes - Seite 487von Hermann Johann Friedrich Schulze - 1881Vollansicht - Über dieses Buch
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 Seiten
...Rechenschaft gezogen werd». — Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während d« Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn c« bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 Seiten
...Grund der Geschäftsordnung (Art. 78.) zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Johann Georg Krünitz - 1851 - 760 Seiten
...ihre darin ausgesprochenen Meinungen zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen... | |
| 1893 - 468 Seiten
...der Rrichsoerfassung, der bestimmt: „Ohne Genehmigung des Reichstags kann lein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thal oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Gleiche... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...den Grund der Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied der Kammer kann obne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Murhard, J. Pinhas, Frédéric Murhard, Julius Hopf - 1855 - 822 Seiten
...ihre darin ausgesprochenen Meinungen zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode...verhaftet werden , ausser wenn es bei Ausübung der Thal oder binnen der nächsten 24 Stunden nach derselben ergriffen wird. Gleiche Genehmigung ist bei... | |
| Georg Friedrich Martens - 1855 - 718 Seiten
...ausgesprochenen Meinungen zur Rechenicliafi gezogen werden. Kein Mitglied einer Kammer kann ohne >dereo Genehmigung während der Sitzungsperiode wegen einer...gezogen oder verhaftet werden , ausser wenn es bei Augübung der That oder binnen der nachsleo 24 Stunden nach derselben ergriffen wird. Gleiche Genehmigung... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Karl Brater - 1857 - 1000 Seiten
...preußischen Verfassung von 1850 Art. 84 Abs. 2 — 4, lautend: „Kein Mitglied einer Kammer kann ohne deren Genehmigung während der Sitzungsperiode...Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Thai oder im ^'aufe des nächstfolgenden Tages nach derselben ergriffen... | |
| Hermann Johann Friedrich von Schultze-Gävernitz, Hermann Johann Friedrich Schulze - 1867 - 526 Seiten
...Verantwortung gezogen werden. Art. 31. Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied Entwurf: desselben während der Sitzungs-Periode wegen einer mit Strafe...ausser wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen ivird. Gleiche Genehmigung ist bei einer Verhaftung wegen Schulden... | |
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