Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite vi
... Zweite Abtheilung . Von den Funktionen des Staatsorganismus ( Regierungsrecht ) 515 Erstes Kapitel . Von der ... Zweites Kapitel . Von der Justiz . 537 I. Unterschied zwischen Justiz und Verwaltung . 537 II . Formelle Entscheidung der ...
... Zweite Abtheilung . Von den Funktionen des Staatsorganismus ( Regierungsrecht ) 515 Erstes Kapitel . Von der ... Zweites Kapitel . Von der Justiz . 537 I. Unterschied zwischen Justiz und Verwaltung . 537 II . Formelle Entscheidung der ...
Seite 35
... zweite fand am Ende des Mittel- alters statt , wo der Absolutismus den Uebergang vom Feudalstaate zur modernen Staatsordnung zu bahnen berufen war ( neuere abso- lute Monarchie — Höhepunkt unter Philipp II . und Ludwig XIV ...
... zweite fand am Ende des Mittel- alters statt , wo der Absolutismus den Uebergang vom Feudalstaate zur modernen Staatsordnung zu bahnen berufen war ( neuere abso- lute Monarchie — Höhepunkt unter Philipp II . und Ludwig XIV ...
Seite 66
... zweite das Erblichwer- den der Herzogthümer und Grafschaften . Aus den erblich gewor- denen Reichsämtern der Herzöge , Markgrafen und Grafen und aus den Immunitätsbezirken der geistlichen und weltlichen Grossen ist die ...
... zweite das Erblichwer- den der Herzogthümer und Grafschaften . Aus den erblich gewor- denen Reichsämtern der Herzöge , Markgrafen und Grafen und aus den Immunitätsbezirken der geistlichen und weltlichen Grossen ist die ...
Seite 94
... zweite die besonderen Bestimmungen , welche sich auf die inneren Ver- hältnisse der Einzelstaaten beziehen . Die ersten elf Artikel wurden 94 II . Geschichtl . Entwickelung des staatl . Rechtszustandes in Deutschland .
... zweite die besonderen Bestimmungen , welche sich auf die inneren Ver- hältnisse der Einzelstaaten beziehen . Die ersten elf Artikel wurden 94 II . Geschichtl . Entwickelung des staatl . Rechtszustandes in Deutschland .
Seite 108
... zweite Grundgesetz 1 Die Veröffentlichung der geheimen Protokolle des Karlsbader Kongresses von 1819 nebst Beilagen verdanken wir K. Th . Welker in seinen oben ange- führten Urkunden . Wichtig für die Geschichte der Karlsbader ...
... zweite Grundgesetz 1 Die Veröffentlichung der geheimen Protokolle des Karlsbader Kongresses von 1819 nebst Beilagen verdanken wir K. Th . Welker in seinen oben ange- führten Urkunden . Wichtig für die Geschichte der Karlsbader ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.