Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite iii
... politischen Betrachtung , nicht aber zu einer staatsrecht- lichen Erörterung geeignet sind , so entschloss ich mich , die Fort- setzung des begonnenen Werkes zu sistiren . So wenig ich , vom patriotischen Gesichtspunkte aus , den ...
... politischen Betrachtung , nicht aber zu einer staatsrecht- lichen Erörterung geeignet sind , so entschloss ich mich , die Fort- setzung des begonnenen Werkes zu sistiren . So wenig ich , vom patriotischen Gesichtspunkte aus , den ...
Seite vi
... politischen Befugnisse der Volksvertretung 476 B. Die kollegialen Rechte der Volksvertretung 481 C. Besondere Rechtsverhältnisse der einzelnen Landtagsmit- glieder . 482 · V. Von der Versammlung beider Häuser oder dem Landtage im engern ...
... politischen Befugnisse der Volksvertretung 476 B. Die kollegialen Rechte der Volksvertretung 481 C. Besondere Rechtsverhältnisse der einzelnen Landtagsmit- glieder . 482 · V. Von der Versammlung beider Häuser oder dem Landtage im engern ...
Seite 20
... Politik und wird end- lich auch in die Rechtswissenschaft aufgenommen . Es geht so allgemein in den Sprachgebrauch über ... politischen , wie aus juristischen Gründen verwerflich sei . Gegen van Krieken ist O. Gierke in zwei Aufsätzen ...
... Politik und wird end- lich auch in die Rechtswissenschaft aufgenommen . Es geht so allgemein in den Sprachgebrauch über ... politischen , wie aus juristischen Gründen verwerflich sei . Gegen van Krieken ist O. Gierke in zwei Aufsätzen ...
Seite 23
... politischer Begriff ist , auf- gefasst , wenn jedem Gliede , dem höchsten , wie dem niedersten , eine be- stimmte ... politischen Ge- Zweites Kapitel . Die Staatsgewalt . ( Einl . S. 160-181 . ) $ 15 . Von der juristischen Natur der ...
... politischer Begriff ist , auf- gefasst , wenn jedem Gliede , dem höchsten , wie dem niedersten , eine be- stimmte ... politischen Ge- Zweites Kapitel . Die Staatsgewalt . ( Einl . S. 160-181 . ) $ 15 . Von der juristischen Natur der ...
Seite 25
... politischen Machtstellung der Staa- ten nichts zu thun 1. Politisch sind alle Staaten mehr oder we- niger abhängig von einander und besonders kleinere Staaten that- sächlich oft genug darauf angewiesen , sich dem Willen ihrer grössern ...
... politischen Machtstellung der Staa- ten nichts zu thun 1. Politisch sind alle Staaten mehr oder we- niger abhängig von einander und besonders kleinere Staaten that- sächlich oft genug darauf angewiesen , sich dem Willen ihrer grössern ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.