Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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... neuen Reiches , in dem ersten Decennium seines Bestandes , nicht nur erklärlich , sondern geradezu nothwendig . Es kam darauf an , der Nation ein tieferes Verständniss ihrer neuen staatlichen Er- rungenschaften zu eröffnen und den ...
... neuen Reiches , in dem ersten Decennium seines Bestandes , nicht nur erklärlich , sondern geradezu nothwendig . Es kam darauf an , der Nation ein tieferes Verständniss ihrer neuen staatlichen Er- rungenschaften zu eröffnen und den ...
Seite iv
... neuen deutschen Reiches Systematischer Theil . 141 146 153 168 Erstes Buch . Das Landesstaatsrecht 179 Erste Abtheilung . Von der Gliederung des Staatsorganismus ( Verfassungsrecht ) . 183 Erstes Kapitel . Von dem Staatsoberhaupte oder ...
... neuen deutschen Reiches Systematischer Theil . 141 146 153 168 Erstes Buch . Das Landesstaatsrecht 179 Erste Abtheilung . Von der Gliederung des Staatsorganismus ( Verfassungsrecht ) . 183 Erstes Kapitel . Von dem Staatsoberhaupte oder ...
Seite 46
... neuen deutschen Reiche . Die Reichsmittel- barkeit deutscher Unterthanen , welche lediglich durch das Medium ihrer ... neue Staatsgedanke , welcher zuerst durch die nordamerikanische Verfassung von 1789 in die Welt ge- treten ist ...
... neuen deutschen Reiche . Die Reichsmittel- barkeit deutscher Unterthanen , welche lediglich durch das Medium ihrer ... neue Staatsgedanke , welcher zuerst durch die nordamerikanische Verfassung von 1789 in die Welt ge- treten ist ...
Seite 73
... neuen erblichen Kaiserwürde bekleidet , war Oester- reich seit Jahrhunderten zu einer europäischen Grossmacht gewor- den , welche in dem deutschen Staatensystem keinen entsprechenden Platz mehr finden konnte . Dass das nominelle ...
... neuen erblichen Kaiserwürde bekleidet , war Oester- reich seit Jahrhunderten zu einer europäischen Grossmacht gewor- den , welche in dem deutschen Staatensystem keinen entsprechenden Platz mehr finden konnte . Dass das nominelle ...
Seite 75
... neue Grossmacht , auf wesentlich deutscher und evangelischer Grundlage , stand dem kosmopolitischen und katholischen ... neuen deutschen Reiches zu werden . Zweites Kapitel . Die Auflösung des deutschen Reiches und der Rheinbund . § 35 ...
... neue Grossmacht , auf wesentlich deutscher und evangelischer Grundlage , stand dem kosmopolitischen und katholischen ... neuen deutschen Reiches zu werden . Zweites Kapitel . Die Auflösung des deutschen Reiches und der Rheinbund . § 35 ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.