Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite vii
... jetzt üblichen Konstruktion abweicht . Uebrigens halte ich es nicht für die Aufgabe einer wissen- schaftlichen Darstellung des deutschen Landesstaatsrechtes , das ganze Detail der Einzelgesetzgebungen hereinzuziehen und eine Musterkarte ...
... jetzt üblichen Konstruktion abweicht . Uebrigens halte ich es nicht für die Aufgabe einer wissen- schaftlichen Darstellung des deutschen Landesstaatsrechtes , das ganze Detail der Einzelgesetzgebungen hereinzuziehen und eine Musterkarte ...
Seite 9
... jetzt wesentlich auf Verfassungsurkunden , welche nicht den Charakter von Verträ- gen , sondern von Grundgesetzen haben . 3 ) Autonomische Rechtssätze . Die Autonomie ist eine der Gesetzgebung verwandte Rechtsquelle , sie unterscheidet ...
... jetzt wesentlich auf Verfassungsurkunden , welche nicht den Charakter von Verträ- gen , sondern von Grundgesetzen haben . 3 ) Autonomische Rechtssätze . Die Autonomie ist eine der Gesetzgebung verwandte Rechtsquelle , sie unterscheidet ...
Seite 10
... jetzt fast überall angeordnete Noth- wendigkeit der Bestätigung von Seiten der Regierung wird der autonome Charakter des Statuts nicht aufgehoben . Die Gemeinde , nicht der Staat , ist das schöpferische Organ des Statutarrechtes . Für ...
... jetzt fast überall angeordnete Noth- wendigkeit der Bestätigung von Seiten der Regierung wird der autonome Charakter des Statuts nicht aufgehoben . Die Gemeinde , nicht der Staat , ist das schöpferische Organ des Statutarrechtes . Für ...
Seite 28
... jetzt der Fall durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetze . § 18 . Verschiedene Funktionen der Staatsgewalt . ( Einl . S. 174-181 . ) Der Staat , als einheitliche Persönlichkeit , kann auch nur einen einheitlichen Willen ...
... jetzt der Fall durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetze . § 18 . Verschiedene Funktionen der Staatsgewalt . ( Einl . S. 174-181 . ) Der Staat , als einheitliche Persönlichkeit , kann auch nur einen einheitlichen Willen ...
Seite 31
... jetzt die Dreitheilung der Staatsthätigkeit in Gesetzgebung , Gericht und Verwaltung zu Grunde . Drittes Kapitel . Von der Verschiedenheit der Staaten nach ihrer Verfassungsform . ( Einl . S. 184-197 . ) § 19 . Eintheilungsgrund . Die ...
... jetzt die Dreitheilung der Staatsthätigkeit in Gesetzgebung , Gericht und Verwaltung zu Grunde . Drittes Kapitel . Von der Verschiedenheit der Staaten nach ihrer Verfassungsform . ( Einl . S. 184-197 . ) § 19 . Eintheilungsgrund . Die ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.