Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
Im Buch
Ergebnisse 1-5 von 77
Seite vii
... erste Lieferung die Lehre vom Staatsoberhaupte und von den Staatsämtern . Gerade in der Lehre vom Staatsoberhaupte , wo die ... ersten Male meine Auffassung von der staatsrechtlichen Natur des deutschen Reiches und seiner In- stitutionen ...
... erste Lieferung die Lehre vom Staatsoberhaupte und von den Staatsämtern . Gerade in der Lehre vom Staatsoberhaupte , wo die ... ersten Male meine Auffassung von der staatsrechtlichen Natur des deutschen Reiches und seiner In- stitutionen ...
Seite 16
... ersten Blicke entgegentritt , ist eine Menge von Menschen , welche im Staate vereinigt sind . Die Zahl der Staatsgenossen in den einzelnen Staaten ist sehr verschieden . Es giebt Staaten von vielen Millionen , andere von wenigen ...
... ersten Blicke entgegentritt , ist eine Menge von Menschen , welche im Staate vereinigt sind . Die Zahl der Staatsgenossen in den einzelnen Staaten ist sehr verschieden . Es giebt Staaten von vielen Millionen , andere von wenigen ...
Seite 87
... ersten Ranges geschaffen . Er hatte die kriegstüchtigste Armee , die geordnetsten Finanzen , den gefülltesten Staatsschatz hinterlassen , er hatte die Verwaltung verbessert , die Landeskultur gehoben , die preussische Justiz durch und ...
... ersten Ranges geschaffen . Er hatte die kriegstüchtigste Armee , die geordnetsten Finanzen , den gefülltesten Staatsschatz hinterlassen , er hatte die Verwaltung verbessert , die Landeskultur gehoben , die preussische Justiz durch und ...
Seite 92
... ersten Pariser Friedens , d . h . die deutsche Verfassungsange- legenheit , als eine besondere deutsche Sache anzuerkennen und sie einem Ausschusse von fünf deutschen Mächten zu überlassen . Diesen Ausschuss bildeten die ...
... ersten Pariser Friedens , d . h . die deutsche Verfassungsange- legenheit , als eine besondere deutsche Sache anzuerkennen und sie einem Ausschusse von fünf deutschen Mächten zu überlassen . Diesen Ausschuss bildeten die ...
Seite 94
... erste Art . I - XI . die allgemeinen Bestimmungen enthält , welche sich auf die Organisation des Bundes selbst , der zweite die besonderen Bestimmungen , welche sich auf die inneren Ver- hältnisse der Einzelstaaten beziehen . Die ersten ...
... erste Art . I - XI . die allgemeinen Bestimmungen enthält , welche sich auf die Organisation des Bundes selbst , der zweite die besonderen Bestimmungen , welche sich auf die inneren Ver- hältnisse der Einzelstaaten beziehen . Die ersten ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.