Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 8
... berufen ist . Wir unterscheiden daher , ganz wie im Bereiche des Privatrechtes , Gewohnheits- recht und Gesetzesrecht , geschriebenes und ungeschriebenes Recht , jus scriptum und jus non scriptum . I. Geschriebenes Recht : 1 ) Gesetze ...
... berufen ist . Wir unterscheiden daher , ganz wie im Bereiche des Privatrechtes , Gewohnheits- recht und Gesetzesrecht , geschriebenes und ungeschriebenes Recht , jus scriptum und jus non scriptum . I. Geschriebenes Recht : 1 ) Gesetze ...
Seite 33
... Stände und Klassen zur Herrschaft berufen ist , in der H. Schulze , Deutsches Staatsrecht . 3 Aristokratie dagegen nur ein bestimmter Stand , welchem das ganze 3. Von der Verschiedenheit der Staaten nach ihrer Verfassungsform . 33.
... Stände und Klassen zur Herrschaft berufen ist , in der H. Schulze , Deutsches Staatsrecht . 3 Aristokratie dagegen nur ein bestimmter Stand , welchem das ganze 3. Von der Verschiedenheit der Staaten nach ihrer Verfassungsform . 33.
Seite 35
... berufen war ( neuere abso- lute Monarchie — Höhepunkt unter Philipp II . und Ludwig XIV . ) . Ueberall stützte sich diese absolute Richtung auf romanistische Ideen ( princeps legibus solutus est « , » quod principi placuit , legis habet ...
... berufen war ( neuere abso- lute Monarchie — Höhepunkt unter Philipp II . und Ludwig XIV . ) . Ueberall stützte sich diese absolute Richtung auf romanistische Ideen ( princeps legibus solutus est « , » quod principi placuit , legis habet ...
Seite 36
... berufen sind , die Abgrenzung des Gebietes , auf welchem die aktive Theilnahme des Volkes am Staatsleben stattfindet ; aber in allen Phasen ist der- selbe germanische Grundgedanke wirksam , dass der Monarch nicht alles staatliche Leben ...
... berufen sind , die Abgrenzung des Gebietes , auf welchem die aktive Theilnahme des Volkes am Staatsleben stattfindet ; aber in allen Phasen ist der- selbe germanische Grundgedanke wirksam , dass der Monarch nicht alles staatliche Leben ...
Seite 56
... berufen wollte , später wurde er durch Wahlkap . A. XIII § 1 verpflichtet , dies wenigstens alle zehn Jahre zu thun . Seit 1663 war der Reichstag thatsächlich zu Regensburg permanent geworden . Die Reichsstände erschienen nicht mehr in ...
... berufen wollte , später wurde er durch Wahlkap . A. XIII § 1 verpflichtet , dies wenigstens alle zehn Jahre zu thun . Seit 1663 war der Reichstag thatsächlich zu Regensburg permanent geworden . Die Reichsstände erschienen nicht mehr in ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.