Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 9
... ausdrücklich anerkannt sind , binden . Die Autonomie ist eine neben der Gesetzgebung des Staates beste- REESE LIBRARY OF THE UNIVERSITY 16 CALIFORNIA . hende untergeordnete Gesetzgebung , » jus statuendi « . Die Einleitung . 9.
... ausdrücklich anerkannt sind , binden . Die Autonomie ist eine neben der Gesetzgebung des Staates beste- REESE LIBRARY OF THE UNIVERSITY 16 CALIFORNIA . hende untergeordnete Gesetzgebung , » jus statuendi « . Die Einleitung . 9.
Seite 12
... ausdrücklich auf . das Reich übertragen , den Einzelstaaten verblieben sind . Dass bei Darstellung des Landesstaatsrechtes auf die in dasselbe eingreifen- den Grundsätze des Reichsstaatsrechtes Rücksicht genommen wer- den muss ...
... ausdrücklich auf . das Reich übertragen , den Einzelstaaten verblieben sind . Dass bei Darstellung des Landesstaatsrechtes auf die in dasselbe eingreifen- den Grundsätze des Reichsstaatsrechtes Rücksicht genommen wer- den muss ...
Seite 95
... ausdrücklich als ein » > Grundgesetz des deutschen Bundes anerkannt . Der deutsche Bund war nach officiellen Erklärungen » weder ein Bundesstaat , noch ein blosses Schutz- und Trutzbündniss , son- dern ein Staatenbund , » ein ...
... ausdrücklich als ein » > Grundgesetz des deutschen Bundes anerkannt . Der deutsche Bund war nach officiellen Erklärungen » weder ein Bundesstaat , noch ein blosses Schutz- und Trutzbündniss , son- dern ein Staatenbund , » ein ...
Seite 129
... ausdrücklich übertragen wären . Am 28. März 1849 beschloss die Nationalversammlung , dass die erbliche Würde eines Kaisers der Deutschen Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm IV . von Preussen und dessen Regie- H. Schulze ...
... ausdrücklich übertragen wären . Am 28. März 1849 beschloss die Nationalversammlung , dass die erbliche Würde eines Kaisers der Deutschen Sr. Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm IV . von Preussen und dessen Regie- H. Schulze ...
Seite 153
... ausdrücklich ausgesprochen und anerkannt hat- ten . Eine Anerkennung dieser Auflösung durch alle europäischen Grossmächte erfolgte schliesslich im Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 . Siebentes Kapitel . Die Gründung des norddeutschen ...
... ausdrücklich ausgesprochen und anerkannt hat- ten . Eine Anerkennung dieser Auflösung durch alle europäischen Grossmächte erfolgte schliesslich im Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 . Siebentes Kapitel . Die Gründung des norddeutschen ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.