Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 35
... Wahl bestimmt wird . Obgleich die Wahl mit dem Wesen der Monarchie nicht absolut unverträg- lich erscheint , so entspricht doch die Succession nach Geblütsrecht entschieden mehr der selbständigen Natur der monarchischen Ge- walt und ...
... Wahl bestimmt wird . Obgleich die Wahl mit dem Wesen der Monarchie nicht absolut unverträg- lich erscheint , so entspricht doch die Succession nach Geblütsrecht entschieden mehr der selbständigen Natur der monarchischen Ge- walt und ...
Seite 53
... Wahl stets auf den Chef des österreichischen Hauses ( erst Habsburg , dann Habsburg - Lothringen ) . Die Wahl geschah nach Stimmenmehrheit der Kurfürsten . Jeder Thronkandidat musste vor seiner Thronbesteigung die Wahlkapitulation ...
... Wahl stets auf den Chef des österreichischen Hauses ( erst Habsburg , dann Habsburg - Lothringen ) . Die Wahl geschah nach Stimmenmehrheit der Kurfürsten . Jeder Thronkandidat musste vor seiner Thronbesteigung die Wahlkapitulation ...
Seite 54
... Wahl und Krönung des Kaisers . Pütter inst . § 486. B. J. Römer - Büchner , Die Wahl und Krö- nung der deutschen Kaiser zu Frankf . a . M. 1858 . dern übte seine Gerichtsbarkeit durch die Reichsgerichte aus . 3 54 II . Geschichtl ...
... Wahl und Krönung des Kaisers . Pütter inst . § 486. B. J. Römer - Büchner , Die Wahl und Krö- nung der deutschen Kaiser zu Frankf . a . M. 1858 . dern übte seine Gerichtsbarkeit durch die Reichsgerichte aus . 3 54 II . Geschichtl ...
Seite 61
... Wahl , an welches von beiden Ge- richten er sich wenden wollte . Die Prävention gab den Ausschlag ; doch gab es Fälle , wo der Reichshofrath nach Gesetz oder Her- kommen eine ausschliessliche Gerichtsbarkeit übte ; dahin gehörten : alle ...
... Wahl , an welches von beiden Ge- richten er sich wenden wollte . Die Prävention gab den Ausschlag ; doch gab es Fälle , wo der Reichshofrath nach Gesetz oder Her- kommen eine ausschliessliche Gerichtsbarkeit übte ; dahin gehörten : alle ...
Seite 68
... Wahl- - staaten 2. Hierher gehörten die drei geistlichen Kurfürstenthümer , die Erzbisthümer , die Bisthümer , die gefürsteten und nicht ge- fürsteten Prälaturen . Hier war die Landeshoheit mit einem reichs- unmittelbaren Kirchenamte ...
... Wahl- - staaten 2. Hierher gehörten die drei geistlichen Kurfürstenthümer , die Erzbisthümer , die Bisthümer , die gefürsteten und nicht ge- fürsteten Prälaturen . Hier war die Landeshoheit mit einem reichs- unmittelbaren Kirchenamte ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.