Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite v
... Volksvertretung oder dem Landtage I. Geschichtliche Entwickelung der Volksvertretung . 410 410 416 426 432 444 445 Seite II . Grundgedanke und juristischer Charakter der heutigen Volks- INHALT .
... Volksvertretung oder dem Landtage I. Geschichtliche Entwickelung der Volksvertretung . 410 410 416 426 432 444 445 Seite II . Grundgedanke und juristischer Charakter der heutigen Volks- INHALT .
Seite vi
... Volks- vertretung . III . Zusammensetzung der Volksvertretung IV . Befugnisse der Volksvertretung . 455 461 476 A. Die politischen Befugnisse der Volksvertretung 476 B. Die kollegialen Rechte der Volksvertretung 481 C. Besondere ...
... Volks- vertretung . III . Zusammensetzung der Volksvertretung IV . Befugnisse der Volksvertretung . 455 461 476 A. Die politischen Befugnisse der Volksvertretung 476 B. Die kollegialen Rechte der Volksvertretung 481 C. Besondere ...
Seite 9
... Volksvertretung zu Stande kommt , so ist es doch , trotz der äussern Form der Verein- barung , kein Vertrag zwischen verschiedenen Rechstsubjekten , son- dern der Ausdruck des einheitlichen Staatswillens , welcher nur durch das ...
... Volksvertretung zu Stande kommt , so ist es doch , trotz der äussern Form der Verein- barung , kein Vertrag zwischen verschiedenen Rechstsubjekten , son- dern der Ausdruck des einheitlichen Staatswillens , welcher nur durch das ...
Seite 37
... Volksvertretung , deren Aufgabe es ist , die Interessen und Rechte der Staatsbürger gegen jede etwaige Verletzung zu verthei- digen und , ohne selbst zu regieren , den Gang der Regierung im volksthümlichen Sinne zu bestimmen und zu ...
... Volksvertretung , deren Aufgabe es ist , die Interessen und Rechte der Staatsbürger gegen jede etwaige Verletzung zu verthei- digen und , ohne selbst zu regieren , den Gang der Regierung im volksthümlichen Sinne zu bestimmen und zu ...
Seite 38
... Volksvertretung , unabhängige Ge- richte und verantwortliche Minister sind die dem konstitu- tionellen Monarchen bei seinen Staatsfunktionen zur Seite tretenden Organe , deren Mitwirkung freilich staatsrechtlich eine sehr verschie ...
... Volksvertretung , unabhängige Ge- richte und verantwortliche Minister sind die dem konstitu- tionellen Monarchen bei seinen Staatsfunktionen zur Seite tretenden Organe , deren Mitwirkung freilich staatsrechtlich eine sehr verschie ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.