Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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... Sinne . 489 A. Berufung und Eröffnung des Landtages . 489 B. Formen der Geschäftsbehandlung 491 C. Vertagung , Schliessung und Auflösung des Landtages 493 Anhang . Die Verfassung der drei freien Städte 498 Zweite Abtheilung . Von den ...
... Sinne . 489 A. Berufung und Eröffnung des Landtages . 489 B. Formen der Geschäftsbehandlung 491 C. Vertagung , Schliessung und Auflösung des Landtages 493 Anhang . Die Verfassung der drei freien Städte 498 Zweite Abtheilung . Von den ...
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... Sinne , während man die detaillirten technischen Vorschriften über die Ausübung der einzelnen Funktionen der Staatsgewalt speciellen Disciplinen überweist , welche wohl zum öffentlichen , aber nicht zum Staatsrechte im engern Sinne ...
... Sinne , während man die detaillirten technischen Vorschriften über die Ausübung der einzelnen Funktionen der Staatsgewalt speciellen Disciplinen überweist , welche wohl zum öffentlichen , aber nicht zum Staatsrechte im engern Sinne ...
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... Sinne ist nicht mehr das öffentliche Recht in seinem ganzen Umfange , wohl aber die Spitze desselben . § 3 . Allgemeines und besonderes Staatsrecht . ( Einl . § 6. ) Nach der wissenschaftlichen Behandlungsweise unterscheiden wir die ...
... Sinne ist nicht mehr das öffentliche Recht in seinem ganzen Umfange , wohl aber die Spitze desselben . § 3 . Allgemeines und besonderes Staatsrecht . ( Einl . § 6. ) Nach der wissenschaftlichen Behandlungsweise unterscheiden wir die ...
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... Sinne , aber nicht im Sinne der Jurisprudenz . Hier ist er lediglich ein Individuum . Anders der Staat . Bei diesem ist das Zustandekommen des Willens ein Vorgang , welcher ganz in den Bereich der Rechtsordnung fällt . Darum ist der ...
... Sinne , aber nicht im Sinne der Jurisprudenz . Hier ist er lediglich ein Individuum . Anders der Staat . Bei diesem ist das Zustandekommen des Willens ein Vorgang , welcher ganz in den Bereich der Rechtsordnung fällt . Darum ist der ...
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... Sinne sprach die mittelalterige Theorie nur dem römisch - deutschen Kaiser , als » dem dominus mundi « die » suprema potestas « zu . Erst kraft behaupteter Exemtion legten sich auch die andern Monarchen Europa's die Souveränetät bei und ...
... Sinne sprach die mittelalterige Theorie nur dem römisch - deutschen Kaiser , als » dem dominus mundi « die » suprema potestas « zu . Erst kraft behaupteter Exemtion legten sich auch die andern Monarchen Europa's die Souveränetät bei und ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.