Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 4
... Organe festzustellen , machen eine Beschäfti- gung mit ihrem speziellen Staatsrechte zum Bedürfnisse . Der Absolutismus in monarchischer wie in demokratischer Form ist der Wissenschaft des Staatsrechtes selten hold . Auch gehört eine ge ...
... Organe festzustellen , machen eine Beschäfti- gung mit ihrem speziellen Staatsrechte zum Bedürfnisse . Der Absolutismus in monarchischer wie in demokratischer Form ist der Wissenschaft des Staatsrechtes selten hold . Auch gehört eine ge ...
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... Organe zu Stande kommen kann . Es ist ein charakteristischer Zug der zurückgebliebenen mittelalteri- gen Staatsordnung Mecklenburgs , dass dessen Staatsrecht , bis auf den heutigen Tag , wesentlich noch auf vertragsmässigen Normen ...
... Organe zu Stande kommen kann . Es ist ein charakteristischer Zug der zurückgebliebenen mittelalteri- gen Staatsordnung Mecklenburgs , dass dessen Staatsrecht , bis auf den heutigen Tag , wesentlich noch auf vertragsmässigen Normen ...
Seite 22
... Organe bedarf , um handlungsfähig zu werden . Das gerade von Gerber betonte Recht der Organschaft « beweist , dass auch er des Begriffes des Organismus durchaus nicht entrathen kann . Die Organe sind nicht Ver- treter , nicht ...
... Organe bedarf , um handlungsfähig zu werden . Das gerade von Gerber betonte Recht der Organschaft « beweist , dass auch er des Begriffes des Organismus durchaus nicht entrathen kann . Die Organe sind nicht Ver- treter , nicht ...
Seite 37
... Organe gebunden , ohne die er mit rechtlicher Gültigkeit gar nicht handeln kann . Das wichtigste Organ ist die Volksvertretung , deren Aufgabe es ist , die Interessen und Rechte der Staatsbürger gegen jede etwaige Verletzung zu verthei ...
... Organe gebunden , ohne die er mit rechtlicher Gültigkeit gar nicht handeln kann . Das wichtigste Organ ist die Volksvertretung , deren Aufgabe es ist , die Interessen und Rechte der Staatsbürger gegen jede etwaige Verletzung zu verthei ...
Seite 38
... Organe zur Seite . So kann er die richterliche Gewalt nur ausüben durch das Organ eines selbständigen Richteramtes , welches im Rechtsprechen , von seinen persönlichen Weisungen völlig unabhängig , nur an die Autorität des Gesetzes ...
... Organe zur Seite . So kann er die richterliche Gewalt nur ausüben durch das Organ eines selbständigen Richteramtes , welches im Rechtsprechen , von seinen persönlichen Weisungen völlig unabhängig , nur an die Autorität des Gesetzes ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.