Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 66
... Oesterreich und Preussen , stützten schon zu Reichszeiten ihre innere Sicherheit lediglich auf die Landespolizei . II . Die Territorien . § 32 . Die Landeshoheit 1 . Der erste Schritt zur Entstehung der Landeshoheit war die Auflösung ...
... Oesterreich und Preussen , stützten schon zu Reichszeiten ihre innere Sicherheit lediglich auf die Landespolizei . II . Die Territorien . § 32 . Die Landeshoheit 1 . Der erste Schritt zur Entstehung der Landeshoheit war die Auflösung ...
Seite 70
... Oesterreich 3 . Als die bayerische Ostmark 1156 vom Herzogthum Bayern ge- trennt wurde , erhielt das neue Herzogthum bereits eine weitgehende 1 Ernst Ludwig v . Dachröden , Versuch eines Staatsrechtes der freien Reichsdörfer . B. I. ...
... Oesterreich 3 . Als die bayerische Ostmark 1156 vom Herzogthum Bayern ge- trennt wurde , erhielt das neue Herzogthum bereits eine weitgehende 1 Ernst Ludwig v . Dachröden , Versuch eines Staatsrechtes der freien Reichsdörfer . B. I. ...
Seite 71
... Oesterreich , Herzog von Kärnthen , Steier- mark , Krain , gefürsteter Graf von Tirol u . s . w . trug auch die Kö- nigskronen von Ungarn und Böhmen . Durch die pragmatische Sanktion wurde wenigstens die Einheit der Thronfolge für alle ...
... Oesterreich , Herzog von Kärnthen , Steier- mark , Krain , gefürsteter Graf von Tirol u . s . w . trug auch die Kö- nigskronen von Ungarn und Böhmen . Durch die pragmatische Sanktion wurde wenigstens die Einheit der Thronfolge für alle ...
Seite 72
... Oesterreich in Ermangelung von Geblüts- erben , ohne Rücksicht auf die Oberlehensherrlichkeit des Reiches , frei über alle seine Lande disponiren ; er erhält die freieste Erwerbs- befugniss neuer Länder , auf welche alle diese Vorrechte ...
... Oesterreich in Ermangelung von Geblüts- erben , ohne Rücksicht auf die Oberlehensherrlichkeit des Reiches , frei über alle seine Lande disponiren ; er erhält die freieste Erwerbs- befugniss neuer Länder , auf welche alle diese Vorrechte ...
Seite 73
... Oesterreich an Deutschland kettete , 1866 zerschnitten wurde , war kein willkürlicher Akt der vorübergehenden Feind- schaft einer rivalisirenden Macht , sondern das reife Resultat einer halbtausendjährigen Geschichte . Erst seit dieser ...
... Oesterreich an Deutschland kettete , 1866 zerschnitten wurde , war kein willkürlicher Akt der vorübergehenden Feind- schaft einer rivalisirenden Macht , sondern das reife Resultat einer halbtausendjährigen Geschichte . Erst seit dieser ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.