Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 53
... Mitglieder der Reichsgerichte . 3 ) Das Reichsoberhaupt 1 . § 28 . Seit dem Ausgange der Hohenstaufen und seit dem Interregnum war Deutschland ein reines Wahlreich geworden . Vor dem 14. Jahrh . bestand keine grundgesetzliche Regel über ...
... Mitglieder der Reichsgerichte . 3 ) Das Reichsoberhaupt 1 . § 28 . Seit dem Ausgange der Hohenstaufen und seit dem Interregnum war Deutschland ein reines Wahlreich geworden . Vor dem 14. Jahrh . bestand keine grundgesetzliche Regel über ...
Seite 61
... Mitglieder des Reichshof- rathes wurden vom Kaiser ernannt . Die Räthe theilten sich in die Herrn- und Gelehrtenbank . Der Präsident hatte nicht nur bei Stimmengleichheit eine entscheidende Stimme , sondern er hatte auch das Recht , die ...
... Mitglieder des Reichshof- rathes wurden vom Kaiser ernannt . Die Räthe theilten sich in die Herrn- und Gelehrtenbank . Der Präsident hatte nicht nur bei Stimmengleichheit eine entscheidende Stimme , sondern er hatte auch das Recht , die ...
Seite 81
... Mitglieder des Reichstages und die Reichsdienerschaft , von ihren Pflichten gegen das Reichsoberhaupt und entzog seine sämmtlichen deutschen Erb- lande dem Reichsverbande ( G. v . Meyer a . a . O. S. 71 ) . Damit erreichte » das heilige ...
... Mitglieder des Reichstages und die Reichsdienerschaft , von ihren Pflichten gegen das Reichsoberhaupt und entzog seine sämmtlichen deutschen Erb- lande dem Reichsverbande ( G. v . Meyer a . a . O. S. 71 ) . Damit erreichte » das heilige ...
Seite 82
... Mitglieder des Rheinbundes . Hessen - Kassel , Braunschweig und der mit Fulda entschädigte Fürst von Oranien wurden ihrer Lande entsetzt . Aus abgetretenen preussischen , hessen - kasselschen und braunschweigi- schen Gebietstheilen ...
... Mitglieder des Rheinbundes . Hessen - Kassel , Braunschweig und der mit Fulda entschädigte Fürst von Oranien wurden ihrer Lande entsetzt . Aus abgetretenen preussischen , hessen - kasselschen und braunschweigi- schen Gebietstheilen ...
Seite 83
... Mitglieder haben könnten , mit alleiniger Ausnahme der Erb- folgerechte , » droits éventuels « ( A. 34 ) , erklärten alle Reichsgesetze für sich und ihre Lande für unverbindlich ( A. 2 ) und legten alle auf die deutsche Reichsverfassung ...
... Mitglieder haben könnten , mit alleiniger Ausnahme der Erb- folgerechte , » droits éventuels « ( A. 34 ) , erklärten alle Reichsgesetze für sich und ihre Lande für unverbindlich ( A. 2 ) und legten alle auf die deutsche Reichsverfassung ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.