Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite vi
Hermann Johann Friedrich Schulze. unmittelbar aus gemeinrechtlichen Quellen von absolut bindender Kraft konstruirt . Die Darlegung ist hier durchweg auf unmittel- bar geltendes , imperatives Recht gerichtet , während das deutsche ...
Hermann Johann Friedrich Schulze. unmittelbar aus gemeinrechtlichen Quellen von absolut bindender Kraft konstruirt . Die Darlegung ist hier durchweg auf unmittel- bar geltendes , imperatives Recht gerichtet , während das deutsche ...
Seite vii
... Kraft gegeben sein wird , das Werk in nicht allzulanger Zeit zum Abschlusse zu führen . Ausser der Einleitung und dem vorbereitenden Theile enthält die erste Lieferung die Lehre vom Staatsoberhaupte und von den Staatsämtern . Gerade in ...
... Kraft gegeben sein wird , das Werk in nicht allzulanger Zeit zum Abschlusse zu führen . Ausser der Einleitung und dem vorbereitenden Theile enthält die erste Lieferung die Lehre vom Staatsoberhaupte und von den Staatsämtern . Gerade in ...
Seite 17
... Kraft im Staate ihr mit Er- folg den Gehorsam zu verweigern im Stande ist . In allen Staaten ist der Gegensatz zwischen Obrigkeit und Unterthanen , zwischen Regierung und Regierten vorhanden , selbst in rein demokratischen . Ohne ...
... Kraft im Staate ihr mit Er- folg den Gehorsam zu verweigern im Stande ist . In allen Staaten ist der Gegensatz zwischen Obrigkeit und Unterthanen , zwischen Regierung und Regierten vorhanden , selbst in rein demokratischen . Ohne ...
Seite 23
... kraft zur Erreichung der Staatszwecke zu verfügen . Nur der ein- zelne Mensch , als solcher , hat schon von Natur einen Willen . Jede andere Persönlichkeit bedarf einer besondern Organisation , um ihren Willen auszudrücken und ...
... kraft zur Erreichung der Staatszwecke zu verfügen . Nur der ein- zelne Mensch , als solcher , hat schon von Natur einen Willen . Jede andere Persönlichkeit bedarf einer besondern Organisation , um ihren Willen auszudrücken und ...
Seite 38
... dessen Willen nichts mit rechtlicher Kraft im Staate vor sich gehen kann ( Verwerflichkeit des sog . suspen- siven Veto ) . In sämmtlichen deutschen Einzelstaaten ist in 38 I. Grundbegriffe des allgemeinen Staatsrechtes .
... dessen Willen nichts mit rechtlicher Kraft im Staate vor sich gehen kann ( Verwerflichkeit des sog . suspen- siven Veto ) . In sämmtlichen deutschen Einzelstaaten ist in 38 I. Grundbegriffe des allgemeinen Staatsrechtes .
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.