Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite vi
... Gesetzgebung . 515 I. Begriff des Gesetzes III . Die Verordnungen 515 II . Entstehung der Gesetze nach konstitutionellem Staatsrecht 521 · 528 IV . Die Verordnungen mit provisorischer Gesetzeskraft . 531 V. Schranken der Gesetzgebung ...
... Gesetzgebung . 515 I. Begriff des Gesetzes III . Die Verordnungen 515 II . Entstehung der Gesetze nach konstitutionellem Staatsrecht 521 · 528 IV . Die Verordnungen mit provisorischer Gesetzeskraft . 531 V. Schranken der Gesetzgebung ...
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... Gesetzgebung seinem Willen Ausdruck giebt , ist für solche vertragsmässige Festsetzung des öffentlichen Rechtes kein Raum mehr . Wenn auch das Gesetz durch Lebereinstimmung des Landesherrn und der Volksvertretung zu Stande kommt , so ...
... Gesetzgebung seinem Willen Ausdruck giebt , ist für solche vertragsmässige Festsetzung des öffentlichen Rechtes kein Raum mehr . Wenn auch das Gesetz durch Lebereinstimmung des Landesherrn und der Volksvertretung zu Stande kommt , so ...
Seite 10
... Gesetzgebung zu bewegen hat und dass ihre Produkte regel- mässig noch der Bestätigung der Regierung bedürfen . Innerhalb dieser Schranken erzeugt sie noch wirkliche Rechtssätze , welchen sich der Einzelne , als einer obrigkeitlichen ...
... Gesetzgebung zu bewegen hat und dass ihre Produkte regel- mässig noch der Bestätigung der Regierung bedürfen . Innerhalb dieser Schranken erzeugt sie noch wirkliche Rechtssätze , welchen sich der Einzelne , als einer obrigkeitlichen ...
Seite 11
... Gesetzgebung , besonders durch die Kodifikation des Verfassungsrechtes , das Gewohnheitsrecht mehr in den Hintergrund gedrängt , doch muss dessen fortwirkende Bedeutung anerkannt werden . Auch die Entstehung neuer Sätze des ...
... Gesetzgebung , besonders durch die Kodifikation des Verfassungsrechtes , das Gewohnheitsrecht mehr in den Hintergrund gedrängt , doch muss dessen fortwirkende Bedeutung anerkannt werden . Auch die Entstehung neuer Sätze des ...
Seite 28
... Gesetzgebung unantastbar . Nur durch verfassungsändernde Gesetze können diese Schranken beseitigt wer- den . Ebenso bilden die sog . wohlerworbenen Rechte eine Schranke für die Staatsgewalt , freilich ebenfalls nur von relativer ...
... Gesetzgebung unantastbar . Nur durch verfassungsändernde Gesetze können diese Schranken beseitigt wer- den . Ebenso bilden die sog . wohlerworbenen Rechte eine Schranke für die Staatsgewalt , freilich ebenfalls nur von relativer ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.