Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 38
... Gebiete der Gesetzgebung und der Ordnung des Staatshaushalts mitzureden haben , bloss berathende Stände bilden keine rechtliche Schranke gegen die Willkür des Absolutismus . Dagegen lässt sich innerhalb des konstitutionellen Systems die ...
... Gebiete der Gesetzgebung und der Ordnung des Staatshaushalts mitzureden haben , bloss berathende Stände bilden keine rechtliche Schranke gegen die Willkür des Absolutismus . Dagegen lässt sich innerhalb des konstitutionellen Systems die ...
Seite 42
... Gebiete des Völkerrechtes ein selbständiges Rechtssubjekt ist . Während er nach innen durchaus keine unmittelbare staatsrechtliche Herrschaft üben kann , stehen ihm im Staatenverkehre alle Prärogativen einer völkerrecht- lichen ...
... Gebiete des Völkerrechtes ein selbständiges Rechtssubjekt ist . Während er nach innen durchaus keine unmittelbare staatsrechtliche Herrschaft üben kann , stehen ihm im Staatenverkehre alle Prärogativen einer völkerrecht- lichen ...
Seite 69
... Gebiete , deren In- haber landesherrliche Rechte ausübten , ohne der Vorzüge der Reichs- standschaft zu geniessen . Hierher gehörten vor allem die Reichs- ritter und ihre Gebiete 2. ( Es gab etwa 1475 reichsfreie Ritter- güter . In ...
... Gebiete , deren In- haber landesherrliche Rechte ausübten , ohne der Vorzüge der Reichs- standschaft zu geniessen . Hierher gehörten vor allem die Reichs- ritter und ihre Gebiete 2. ( Es gab etwa 1475 reichsfreie Ritter- güter . In ...
Seite 71
... Gebiete im- mer neue deutsche und ausserdeutsche Länder hinzu zu erwerben und es gab eine Zeit , wo das Haus Habsburg mit seinen östlichen Ländern die Krone Spaniens und die weiten Gebiete der neuentdeck- ten westlichen Hemisphäre ...
... Gebiete im- mer neue deutsche und ausserdeutsche Länder hinzu zu erwerben und es gab eine Zeit , wo das Haus Habsburg mit seinen östlichen Ländern die Krone Spaniens und die weiten Gebiete der neuentdeck- ten westlichen Hemisphäre ...
Seite 74
... Gebiete vollständig gebrochen . Alle staatliche Gewalt koncentrirte sich von nun an im Monarchen . Besonders machte der grosse Kurfürst sein Finanzwesen unabhängig von ständischer Bewilligung und legte feste ökonomische Grund- lagen für ...
... Gebiete vollständig gebrochen . Alle staatliche Gewalt koncentrirte sich von nun an im Monarchen . Besonders machte der grosse Kurfürst sein Finanzwesen unabhängig von ständischer Bewilligung und legte feste ökonomische Grund- lagen für ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.