Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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... Entscheidung der sogenannten Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden . . 546 III . Verschiedene im Geschäftskreise der ordentlichen Gerichte lie- gende Funktionen . 549 IV . Das Verhältniss der Landesjustiz zu der ...
... Entscheidung der sogenannten Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden . . 546 III . Verschiedene im Geschäftskreise der ordentlichen Gerichte lie- gende Funktionen . 549 IV . Das Verhältniss der Landesjustiz zu der ...
Seite 4
... Entscheidung praktischer Fälle kommt demselben nicht zu . Sein Werth ist ein theoretischer , wissenschaftlicher , aber darum kein ge- ringer . Auch ist sein mittelbarer Einfluss auf die Staatspraxis nicht zu unterschätzen . Grundsätze ...
... Entscheidung praktischer Fälle kommt demselben nicht zu . Sein Werth ist ein theoretischer , wissenschaftlicher , aber darum kein ge- ringer . Auch ist sein mittelbarer Einfluss auf die Staatspraxis nicht zu unterschätzen . Grundsätze ...
Seite 47
... Entscheidung letzter Instanz der Central- gewalt zugesprochen , ihr Wille , als höchster in der bundesstaat- lichen ... Entscheidungen die höchste Sanktion ertheilen . Wo diese Merkmale vorhanden sind , kann man von einem Bundesstaate ...
... Entscheidung letzter Instanz der Central- gewalt zugesprochen , ihr Wille , als höchster in der bundesstaat- lichen ... Entscheidungen die höchste Sanktion ertheilen . Wo diese Merkmale vorhanden sind , kann man von einem Bundesstaate ...
Seite 99
... Entscheidung , ob und inwiefern die bisher einem Lande im Plenum zustehende Stimme mit dessen Erwerbung übertragen werden sollte ( anders wie nach Reichsstaatsrecht , wo die Stimmen von Rechtswegen auf den Neuerwerber des Territoriums ...
... Entscheidung , ob und inwiefern die bisher einem Lande im Plenum zustehende Stimme mit dessen Erwerbung übertragen werden sollte ( anders wie nach Reichsstaatsrecht , wo die Stimmen von Rechtswegen auf den Neuerwerber des Territoriums ...
Seite 102
... Entscheidung nothwendig würde , solche durch eine wohlgeordnete Austrägalinstanz zu bewirken , deren Ausspruch sich ... Entscheidungen . Archiv für civil . Praxis B. XXVII . S. 388 ff . Die Bundesversammlung selbst war eine politische ...
... Entscheidung nothwendig würde , solche durch eine wohlgeordnete Austrägalinstanz zu bewirken , deren Ausspruch sich ... Entscheidungen . Archiv für civil . Praxis B. XXVII . S. 388 ff . Die Bundesversammlung selbst war eine politische ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.