Lehrbuch des deutschen staatsrechtes, Bände 1-2Breitkopf & Härtel, 1881 |
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Seite 43
... treffend hervorgehoben von Franz v . Juraschek , » > Ueber Personalunion und Realunion . Berlin 1878 . Landesherrn haben , in einer Realunion , weil sie nach 4. Von der Verbindung mehrerer Staaten zu einem Staatensysteme . 43.
... treffend hervorgehoben von Franz v . Juraschek , » > Ueber Personalunion und Realunion . Berlin 1878 . Landesherrn haben , in einer Realunion , weil sie nach 4. Von der Verbindung mehrerer Staaten zu einem Staatensysteme . 43.
Seite 48
... Berlin , zuerst 1793 , dann 2. Aufl . 1797. ( Bd . I. und II . sind 1802 und 1803 noch einmal neu aufgelegt ) . Die specielle Literatur wird bei den einzelnen Lehren angegeben werden . 2 Dies ist das eigentliche Thema der deutschen ...
... Berlin , zuerst 1793 , dann 2. Aufl . 1797. ( Bd . I. und II . sind 1802 und 1803 noch einmal neu aufgelegt ) . Die specielle Literatur wird bei den einzelnen Lehren angegeben werden . 2 Dies ist das eigentliche Thema der deutschen ...
Seite 49
... Berlin 1842. Georg Waitz , Deutsche Verfassungsgeschichte , 6 Bde . Kiel 1844. ff . ( umfasst die Zeit bis zur Mitte des 12. Jahrh . ) ; 2. Aufl . Bd . I. 1865. B. II . 1870. J. F. v . Schulte , Lehrb . der deutschen Reichs- und ...
... Berlin 1842. Georg Waitz , Deutsche Verfassungsgeschichte , 6 Bde . Kiel 1844. ff . ( umfasst die Zeit bis zur Mitte des 12. Jahrh . ) ; 2. Aufl . Bd . I. 1865. B. II . 1870. J. F. v . Schulte , Lehrb . der deutschen Reichs- und ...
Seite 50
... Kaiserreiches nach ihrer frühe- ren und gegenwärtigen Verbindung . Berlin 1873 . porirten Herzogthum Schlesien war zwar Reichsland , genoss aber ganz 50 II . Geschichtl . Entwickelung des staatl . Rechtszustandes in Deutschland .
... Kaiserreiches nach ihrer frühe- ren und gegenwärtigen Verbindung . Berlin 1873 . porirten Herzogthum Schlesien war zwar Reichsland , genoss aber ganz 50 II . Geschichtl . Entwickelung des staatl . Rechtszustandes in Deutschland .
Seite 59
... berlin , B. II . S. 299. Ueber den Process des RKG . vergl . besonders Pütter , nova epitome processus imperii amborum tribunalium supremorum , ed . IV . 1786 . G. H. von Berg , Grundrecht der reichsgerichtlichen Verfassung und Praxis ...
... berlin , B. II . S. 299. Ueber den Process des RKG . vergl . besonders Pütter , nova epitome processus imperii amborum tribunalium supremorum , ed . IV . 1786 . G. H. von Berg , Grundrecht der reichsgerichtlichen Verfassung und Praxis ...
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Agnaten allgemeinen alten Amtes ausdrücklich Ausübung bayerische Bayern Beamten Befugnisse Behörden Berathung Beschlüsse besonders bestehen bestimmt Betreff blos Bundesakte Bundesglieder Bundesstaates Bundesversammlung Bürger daher deutschen Bundes deutschen Reiches deutschen Staaten Deutsches Staatsrecht Deutschland Eigenthum einzelnen Einzelstaaten erst Familien Fürsten fürstlichen ganzen Gemeinde Gerichte gesammte Geschichte Gesetz Gesetzgebung Gewalt giebt grossen Grund Grundrechte Grundsätze H. A. Zachariä Hauses Hausgesetze Herzog Hessen-Darmstadt höheren indem Indigenat Jahre Jahrhundert jetzt juristischen Kaiser Kammer König Königreich Sachsen konstitutionellen Landes Landesherrn Landeshoheit Landesstaatsrechtes Landstände Landtag lichen Minister Mitglieder Monarchen muss neuen norddeutschen Bundes nothwendig Oesterreich Organe Person Pflicht politischen Preussen preussischen preussischen Verfassung privatrechtliche Rath rechtlichen Regenten Regentschaft Regierung Reichsgerichte Reichsstände Reichstag Reichsverfassung Rheinbund Richter Sachsen sämmtliche schen selbständige sollte Souveränetät staatlichen Staatsangehörigen Staatsdiener Staatsgewalt Staatsoberhaupt Staatsr Staatsrecht Städte Stande ständischen Successionsrecht Territorien Theil Thronfolge Ueber unserer Unterthanen Verfassung verfassungsmässigen Verfassungsurkunde Verhältnisse verschiedenen Vertrag Verwaltung völkerrechtliche Volkes Volksvertretung wichtigsten Württemberg Zöpfl Zustimmung
Beliebte Passagen
Seite 485 - That the freedom of speech, and debates or proceedings in parliament, ought not to be impeached or questioned in any court or place out of parliament.
Seite 543 - Les fonctions judiciaires sont distinctes et demeureront toujours séparées des fonctions administratives. Les juges ne pourront, à peine de forfaiture, troubler de quelque manière que ce soit les opérations des corps administratifs, ni citer devant eux les administrateurs pour raison de leurs fonctions
Seite 559 - Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden.
Seite 385 - Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein.
Seite 487 - Ohne Genehmigung des Reichstages kann kein Mitglied desselben während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, außer wenn es bei Ausübung der Tat oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird.