Pharmazeutische Zentralhalle für Deutschland, Band 37

Cover
T. Steinkopff., 1896
 

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 198 - Repertorium, Uebersichtlich geordnete Mittheilungen der neuesten Erfindungen, Fortschritte und Verbesserungen auf dem Gebiete der • technischen und industriellen Chemie "' mit Hinweis auf Maschinen, Apparate und Literatur. Herausgegeben von Dr. Emil Jacobsen.
Seite 190 - Formol mehr oder weniger gut conservirt; gut erhalten sich die meisten Früchte. Chlorophyll wird nicht ausgezogen, kann sich aber je nach der Beschaffenheit der Blätter mit der Zeit verändern. Die Erhaltungsdauer der übrigen Farbstoffe ist ebenfalls bei den einzelnen Pflanzen verschieden. Mikroskopische Schnitte von Pflanzen, die selbst längere Zeit dem Formol ausgesetzt sind, liefern schöne Präparate. Das verdünnte Formol ist nicht brennbar und ist wohlfeiler als der Alkohol.
Seite 389 - Petroleum derart herstellt, dass der bestimmungsgemässe oder vorauszusehende Gebrauch dieser Gegenstände die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, ingleichen wer wissentlich solche Gegenstände verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt. Der Versuch ist strafbar.
Seite 184 - Die Eintragung eines Warenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Warenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen. Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen anzubringen.
Seite 209 - Wasser an, verdünnt, spült die Mischung mit Wasser in ein gewogenes Kölbchen und bringt den Inhalt durch weiteren Wasserzusatz auf 54 g Gesammtgewicht.
Seite 429 - Jahresber. 1885) neu bearbeitet und erweitert von Jul. Altschul1) Was die Auswahl des Stoffes betrifft, so wurden wie früher im Allgemeinen nur qualitative Reactionen und Reagentien aufgenommen, quantitative nur insofern, als dieselben auch zur qualitativen Prüfung Anwendung finden. Die Mehrzahl der behandelten Gegenstände gehört dem technisch-chemischen, pharmaceutischen und physiologischen Gebiete an, von bacteriologischen Reagentien konnten bei der übergrossen Fülle der auf diesem Gebiet...
Seite 396 - ... Wasserstoffatmosphäre unbegrenzt haltbar; bei Wasserzusatz nimmt sie eine rothe Farbe an, bei Luftzutritt wird sie alsbald wieder gelbgrüu. Das Eisensalz der Phyllocyaninsäure, die selbst ebenso wenig wie alle anderen rein dargestellten Chlorophyllderivate Eisen enthält, ist leicht zersetzlich. Seine rein grüne Lösung verändert sich an der Luft sofort und wird gelbgrün. Dass das Chlorophyll ein Eisensalz der Phyllocyaninsäure sei, ist durch nichts bewiesen, doch nimmt Tschirch an, dass...
Seite 252 - Auf die Verwendung von Farben, welche die im § l Absatz 2 bezeichneten Stoffe nicht als constituirende Bestandteile, sondern nur als Verunreinigungen, und zwar höchstens in einer Menge enthalten, welche sich bei den in der Technik gebräuchlichen Darstellungsverfahren nicht vermeiden lässt, finden die Bestimmungen der §§ 2 bis 9 nicht Anwendung.
Seite 42 - Weizenstärke im Mittel 90,5 : 100. Für die Herstellung der Lösungen von bekanntem Gehalt wendet man eine möglichst reine Stärke derselben Art an. Nachdem man sich durch mikroskopische Prüfung von der Reinheit der als Norm dienenden Stärke überzeugt hat, bestimmt man Feuchtigkeit, Asche, Protein und Fett und nimmt die Differenz als reine Stärke an. Von dieser Stärke wägt man eine 0,5 g reiner Stärke genau entsprechende Menge ab und löst dieselbe mit l Liter Wasser durch lebhaftes Kochen...
Seite 86 - Frist geschehen.7) §. 9. Ein Dritter kann die Löschung eines Waarenzeichens beantragen : 1. wenn das Zeichen für ihn auf Grund einer früheren Anmeldung für dieselben oder für gleichartige Waaren in der Zeichenrolle oder in den nach Massgabe des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 geführten Zeichenregistern eingetragen steht; 2. wenn der Geschäftsbetrieb, zu welchem das Waarenzeichen gehört, von dem eingetragenen Inhaber nicht mehr fortgesetzt wird; 3. wenn Umstände vorliegen,...

Bibliografische Informationen