Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach den persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen desjenigen, welcher dieselbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind die besonderen Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter,... Lehrbuch des deutschen Strafrechts - Seite 214von Franz von Liszt - 1902 - 678 SeitenVollansicht - Über dieses Buch
| F. C. Oppenhoff - 1872 - 708 Seiten
...Angestifteten. Eine Mo» difikation tritt nur durch § 50 ein. Dieser lautet: Wenn das Gesetz die Ztrafbarkeit einer Handlung, nach den persönlichen Eigenschaften...begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind diese tesondern Thalumstände dem Thäter oder demjniigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, GehNlse) zuzurechnen,... | |
| 1870 - 396 Seiten
...jedoch nach den über die Bestrafung des Versuchs aufgestellten Grundsätzen zu ermäßigen. s 48. Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach...erhöht oder vermindert, so sind diese besonderen Thatumstiiudc dem Thäter oder denijenigen Theilnehmer (Mitthiiter, Anstifter, Gehülfe) zuzurechnen,... | |
| 1870 - 400 Seiten
...Siehe meine Kritik S. 23 flg. Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach den per» sönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen desjenigen, welcher...dieselbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind die besonderen Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, Gehilfen)... | |
| 1871 - 582 Seiten
...solches Verfahren namentlich auch vollständig dem Grundsätze des §. 50 des NDStGB.'s, nach welchem, wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach...Eigenschaften oder Verhältnissen Desjenigen, welcher sie begangen hat, erhöht, diese besondern Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer, bei... | |
| Germany - 1871 - 120 Seiten
...einer Handlung nach den persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen desjenigen, welcher die» selbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind diese...besonderen Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthster, Anstifter, Gchülfe) zuzurechnen, bei welchem sie vorliegen. Vierter Abschnitt.... | |
| Wilhelm Emil Wahlberg - 1872 - 164 Seiten
...Rückfälligkeit usw, wobei die Strafbarkeit nach der individuellen Verschuldung isolirt beurtheilt wird. Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach...Eigenschaften oder Verhältnissen desjenigen, welcher selbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind diese besonderen Umstände dem Thäter oder demjenigen... | |
| Bavaria (Germany). - 1873 - 638 Seiten
...jedoch nach den über die Bestrafung de« Versuches aufgestellten GrundSätzen zu ermäßigen. 8. 50. Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach...dieselbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind die besonderen Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, Gehilfe)... | |
| 1870 - 488 Seiten
...§. 41 des ursprünglichen Entwurfs entsprechende §, 48 lautet: „Wenn das Gesetz die Strafbarteit einer Handlung nach den persönlichen Eigenschaften...dieselbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so find diese besonderen Thatumsta'nde dem Thäter oder demjenigen Theilnehmcr (Mitthäter, Anstifter,... | |
| 1875 - 512 Seiten
...mit der ausdrücklichen Bestimmung des §. 50. aa O. in Betracht gezogen werden, welche dahin geht: Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach...vermindert, so sind diese besonderen Thatumstände dem Thater oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, Gehilfe) zuzurechnen, bei welchem sie vorliegen.... | |
| 1875 - 658 Seiten
...könnte. Von diesem in §. 48 Abschn. 2 ausgesprochenen Grundsatz enthält der §. 50, welcher lautet: „Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung...begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind diese besonder« Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, Gehülfen)... | |
| |