Lehrbuch des deutschen Strafrechts

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Walter De Gruyter Incorporated, 1902 - 678 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 620 - Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält...
Seite 613 - Anspruch genommen werden muß1); 6. eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit , der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften, zuwiderhandelt oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.
Seite 401 - Mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre wird bestraft, wer als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling eines Geschäftsbetriebes Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse, die ihm vermöge des Dienstverhältnisses anvertraut oder sonst zugänglich geworden sind, während der Geltungsdauer des Dienstverhältnisses unbefugt an andere zu Zwecken des Wettbewerbes oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebes Schaden zuzufügen, mitteilt.
Seite 631 - Im Inland ausgestellte Schuldverschreibungen auf den Inhaber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, dürfen nur mit staatlicher Genehmigung in den Verkehr gebracht werden.
Seite 325 - Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, ingleichen Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder...
Seite 656 - Wird durch die Ausführung eines Befehls in Dienstsachen ein Strafgesetz verletzt, so ist dafür der befehlende Vorgesetzte allein verantwortlich. Es trifft jedoch den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers: 1. wenn er den erteilten Befehl überschritten hat oder 2. wenn ihm bekannt gewesen ist, daß der Befehl des Vorgesetzten eine Handlung betraf, welche ein allgemeines oder militärisches Verbrechen oder Vergehen bezweckte.
Seite 129 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn die Handlung außer dem Falle der Notwehr in einem unverschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden Notstande zur Rettung aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben des Täters oder eines Angehörigen begangen worden ist.
Seite 404 - Die Eintragung eines Warenzeichens hat die Wirkung, daß dem Eingetragenen ausschließlich das Recht zusteht, Waren der angemeldeten Art oder deren Verpackung oder Umhüllung mit dem Warenzeichen zu versehen, die so bezeichneten Waren in Verkehr zu setzen, sowie auf Ankündigungen. Preislisten, Geschäftsbriefen, Empfehlungen, Rechnungen oder dergleichen das Zeichen anzubringen.
Seite 606 - Hilfe aufgefordert, keine Folge leistet, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr genügen konnte.
Seite 214 - Wenn das Gesetz die Strafbarkeit einer Handlung nach den persönlichen Eigenschaften oder Verhältnissen desjenigen, welcher dieselbe begangen hat, erhöht oder vermindert, so sind die besonderen Thatumstände dem Thäter oder demjenigen Theilnehmer (Mitthäter, Anstifter, Gehilfe) zuzurechnen, bei welchem sie vorliegen.

Autoren-Profil (1902)

A Hungarian composer, conductor, and pianist, Franz Liszt was a child prodigy who began studying piano with his father at the age of 6. At the age of 9, he gave his first public performance and a year later went to Vienna, where he studied with Karl Czerny and Antonio Salieri. By the end of Liszt's life, he was acknowledged as the greatest pianist of his time. One of the foremost musicians of the romantic period, Liszt enthralled audiences with his expressive interpretations and dramatic gestures in a style of playing that greatly influenced the advancement of pianistic techniques. From about 1822 to 1848, Liszt lived in Paris, where he came under the influence of Niccolo Paganini. Paganini's virtuosity inspired him to accomplish unheard of feats in piano technique and expression. Between 1848 and 1861, Liszt was musical director for the court at Weimar in Germany, where he conducted performances of many important works, including those of Richard Wagner. After 1861, Liszt spent much time in Rome, where he became a friend of the Pope and took minor orders in the Catholic church. The rest of Liszt's life was divided among Rome, Weimar, and Budapest. Liszt's compositions had an important impact on musical history. Avoiding traditional musical forms, he concentrated on program music. In this vein, "Liebestraume" (c.1850), is perhaps one of his most popular works. Also important are his 19 published "Hungarian Rhapsodies" and the "Sonata in B Minor" (1853). Not to be overlooked in historical importance are Liszt's transcriptions of other composers' works. These transcriptions familiarized a wide audience with major musical works and also demonstrated the piano's potential for interpreting orchestral music. Liszt also wrote books and essays on music, in many ways anticipating the music of the twentieth century.

Bibliografische Informationen