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und die Grafschaft Pitten fiel hierauf an seinen näch ften Blutsverwandten, Markgraf Otagern von Steuer, von welchem verschiedene Edelleute allhier Ritterlehne erhielten, die daher den Namen von Pits ten annahmen. So werden Gerhard, Heinrich und Ebo, Liupold, Bernhard, und sein Sohn Ortolf, wie auch Rapoto und Herrmann de Putine in den Jahren 1170. 1180. und 1190. in 5. unterschiedenen Documenten des Klosters Admont angeführt, welche mit den alten Grafen von Pitten nicht vermenget werden müssen. (Bern. Peg) Die Verleihung dieser Ritterlehne zwischen Pitten und Neustadt kam nachmals an die Grafen von Pfannenberg; ward aber A. 1298. von Graf Ulrichen von Pfannenberg an Heinrichen von Stubenberg überlassen. (Hoheneck) Im Jahre 1370. trat Herzog Al bert III. die Grafschaft Pitten nebst Neustadt und Steuermark seinem Bruder Leopolden III. ab. (Hieron. Peg) Herzog Leopold IV. überließ Pitten dem Ritter Johann Laun, als einen Pfandschilling, welcher ohngeachtet des A. 1409. hergestellten Landfriedens, die Wiener mit seinen Räubereyen so lange belästigte, bis sie ihn durch eine große Summe Geldes zur Ruhe brachten. (Haselbach)

Pirendorf. D. W. W. s. Büchsendorf.

plånt. D. M. B. s. Blånk.

Plankenberg. D. W. W. f. Blankenberg.

Platt. U. M. B. Dorf und Gut, mit den Bruchstüs cken eines alten Schloffes, zur gråflich Hartigischen Herrschaft Schratenthal gehörig, an der alten Poststraße nach Bulkau, hinter Nonndorf.

pleifing. D. M. B. s. Bleysing.

Pleßberg. D. M. B. f. Blasberg.

Pleße

Pleßmühle. U. M. B. der Herrschaft Sonnberg uns terthänig.

Pletichindorf. U. M. B.) zwey verödete Dörfer, deren Plickenberg, U. M. B. ) jenes A. 1322. bey Wul, lersdorf, dieses aber A. 1387. bey Immendorf gelegen war. (Hueber)

Plóbach. D. M. B. Plåttbach, Oberplsbach, ein Dorf unter den Herrschaften, Ottenstein, Waldreichs, und Pfarre Altpölla.

Plsbach. D. M. B. Unterplóbach ein Dorf der Herrs schaften Ottenstein und Dobra. Beyde liegen über der Kamp, hinter Töllersheim.

Plochsdorf. D. W. W. unweit Wilhelmsburg, zum Theil nacher Melk gehörig. (Hueber)

Plöcknerhofe. U. W. W. zween Freyhöfe zu Bertholdsdorf.

Påfering. D. M. W. auch Poverding, ein nächst Melk gelegenes, und diesem Stifte unterworfenes Dorf. (Hueber),

Poffat. D. M. B. ein Amt der Herrschaft Oberranna. Pogneusiedel. U. M. B. s. Neustedel.

Polan. D. M. B. Pölla, Altpolla. Johann von Polan, herzoglicher Waldmeister zu Gefäll, verkaufte A. 1381. den fürstlichen Lehnzehent daselbst, án das Stift Lilienfeld, welchen Herzog Albert III. dem Klofter zu Liebe, in einen Erbzehent verwandelte. (Hans thaler)

Pólaberg. D. W. W. ein Kirchdorf zwischen der Mänt und Melk, hinter Kührenberg.

Pölla. D. M. B. s. Altpölla, und Neupõlla.
St. Pölten. D. W. W. Fanum S. Hippolyti v.
Chriftoph. Mülleri de Pranckenhaimb &c.
Præfulis S. Hippolyt. Introduct. in hift.
€ 5

S.

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S. Hippolyt. ap. Duellium, Mifcell. Lib. I. p. 261.) eine landesfürstliche, nicht große, aber wohlgebaute Stadt, welche durch den Aufenthalt vers schiedener Familien vòm ersten Adel sehr ansehnlich gemacht wird. Sie liegt am westlichen Ufer des Trafenflusses, 8. Meilen abendwärts von Wien, an der Poststraße nach Oberösterreich; und ist allhice der Postwechsel zwischen Bärschling und Melk, welches lettere anderthalb Posten, oder drey Meilen vON hier entfernet ist. Ihr Namen kommt von dem hies figen berühmten Chorherrenstifte des heiligen Augustinus, von dem wir unten besonders handeln wer, den. Ob sie gleich landesfürstlich ist, wird sie doch unter der Zahl der mitleidenden Städte in Nieders österreich nicht begriffen, sondern wie Neustadt, als ein kaiserliches Kammergut betrachtet, und erleget ihre Gebühren nicht zum Kreisamte, sondern unmittelbar ins Landhaus nacher Wien. Sie pflegt sich eine kaiserliche Kreis- und Viertelsstadt zu nennen, weil sie der Siß des k. k. Kreisamts O. W. W. und gleichsam die Hauptstadt dieses Kreises ist. Es wer den 6. geistliche Ordenshäuser, nämlich 4. Manns, flöster und 2. Nonnenklöster allhier gefunden; jene gehören den regulirten Chorherren, den Carmelitera Franciskanern, und Piaristen; diese aber den Cars meliterinnen, und englischen Fräulein. In Ansehung der Gerichtsbarkeit, wird ste in die eigentliche Stadt, in das Klosterviertel, und in die Herrschaft St. Pölten getheilet. In der ersten werden 226., imt zweyten aber 40. Häuser gezählet; und der Herrschaft gehören 6. Häuser besonders: also steiget die ganze Zahl der Häuser auf 272. Was an der osts und Südseite vom Wienerthore, mit Einschluß deßfelben, bis zum Wilhelmsburgerthore, und von da gen Norden in der Ringmauer befangen, ist die Star

Stadt, und gehörte vormals dem Hochstifte Paffau; was sich aber vom Kremserthore .an, mit Inbegriff deffelben, bis zum Wienerthore befindet, ist das Klos fterviertel; gehört von den ersten Zeiten an dem Chorherrenstifte, und soll, nach Probst Müllers Vers sicherung ebedem piel größer gewesen seyn. Die dem Kloster unterworfene Bürger haben nach der Verordnung Bischof Alberts von Passau A. 1367. ihren eigenen Richter; geniessen aber Kraft der voir Kaiser Friedrichen IV. und Kaiser Maximil. I. A, 1470. und 1492, ertheilten Privilegien, in Handel, Wandel und Zünften, durch ganz Desterreich alle Rechte wie andre Bürger der landsfürstlichen Städte.

Probst Müller verwirft die alte Sage daß der Tras fenfluß vor Alters, an dem Plage der Stadt einen See gemacht habe, und daß auf einer erhabenen Jlla fel dieses Sees eine Kapelle gestanden, die St. Mas ria am See, und nachmals St. Pölten genannt wor den sey. Er beweifet das Gegentheil aus den rỗ, mischen Münzen, die man bey dem Schweighofe, in feiner Gegenwart ausgegraben, und schliesset aus diesen Münzen: daß St. Pölten zur Römer Zeit ein bewohnter Ort gewesen, welcher nach der Hand Traysma geheiffen, und zur alten Grafschaft Trayss ma gehört gehabt; daß aber der Ruhm des Stifts die alte Benennung unterdrücket, und den Namen St. Pölten an deren Stelle gefeßet habe.

Das Alter dieses Treisma bestättigen 2. Urkunden von Kaiser Ludwigen I. und Kaiser Otten II. des ren jene Bischof Regimarn A. 823. diese aber Bis faof Dilegrinen A. 976. ertheilet worden. (Lazius Migrat. gent. Hund Metrop.) In der ersten wird Treisma unter andern Orten benennet, welche Karl der Große Bischof Waldrichen zu Passau, Erzbischoffen zu Lorch, vor dem Jahre 804, geschens

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tet; und diese Schenkung von Kaiser Ludwigen I. bes ståttiget. Von Kaiser Otten II. aber ist Treisma ein dem Kloster St. Npoliti zugehöriger Ort ges nannt, und dem Erzstifte Lorch das Recht über dies ses Kloster bevestiget. Hierzu kömmt noch ein Document von Kaiser Heinrichen IV. A. 1058. welches dem Kloster den Besiß des Markts St. Pölren, forum in S. Hippolyto, bekräftiget. (Ludewig. Rel. MS.) Aus den ersten beyden Privilegien Ludwigs I. und Ottens II. haben die Bischöffe zu Paß fau ihr Recht über St. Pölten zu jeder Zeit behaups tet; und der Streit, welchen Herzog Leopold VII. zu Oesterreich Bischof Manegolden zu Passau wegen des Schirmrechts über St. Pölten erregte, ward das her von Kaiser Friedrichen II. zu Augsburg A. 1215. zum Vortheile des Bischofs beygelegt. (Gewold) *

Indessen scheint es sehr widersprechend zu seyn, wenn St. Pölten, das unter Kaiser Heinrichen IV. A. 1058. schon ein Markt war, von K. Rudols phen I. A. 1276. nur ein Dorf genannt wird. Doch Kaiser Heinrichs IV. Privilegium redet von dem alten Treisma, oder dem Klosterviertel, wels ches damals schon ein Markt, und dem Kloster eigen war. Kaifer Rudolph I. aber beziehet sich auf den bischöflichen Theil, der bis A. 1276. ein offener Ort gewesen, da gedachter Rudolph I. Bischof Petern von Paffau erlaubte feine Dörfer St. Hippolyti, Amstädten und Everding, nach Belieben mit Mauern und Gråben zu bevestigen. (Hund Me trop.) Eben dieser K. Rudolph L. ertheilte gedach tem Bischof Peter A. 1277. den Blutbann über St. Pölten. (Hund Metrop.)

Probst Müller sagt: daß Bischof Leonhard von Passau sein Recht über den bischöflichen Theil A. 1446. an Reinprechten von Walsee, einen mächtigen Land.

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