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gierungen noch von Oesterreich einem Versprechen beigemessen werden, No. 379. welches von Niemanden acceptirt worden ist. Bedürfte es des Beweises, dass Russland selbst nicht daran glaubt, die Erfordernisse seiner militairischen Stellung diesem Versprechen dienstbar machen zu können, so würde derselbe in diesem Augenblicke in dem Verfahren Russlands gegen die Türkei auf dem rechten Donauufer gefunden werden können. || Selbst wenn wir uns nicht weigern, an den Hoffnungen Theil zu nehmen, welche Europa an die neuerdings in der Conferenz vom 7 d. M. gemachten Zugeständnisse knüpft, so ist das zu erreichende Ziel doch noch so fern, die Ansichten in Betreff der practischen Ausführung und Anwendung der vier Präliminarpunkte können in so mannigfacher Weise von einander abweichen, und die Wechselfälle des Krieges einen so grossen Einfluss üben, dass das kaiserliche Cabinet sich nicht der Hoffnung hinzugeben vermag, dass es in dem bis jetzt erlangten Resultaten eine sichere Gewähr für die Wiederherstellung des Friedens in der Hand hat. Wir appelliren an den gesunden Sinn der deutschen Regierungen und fragen, ob sie sich so sehr täuschen können, anzunehmen, dass die Lage der Dinge bis jetzt irgend etwas von dem drohenden Character verloren habe, den der Bund selbst anerkannt hat. Se. Majestät der Kaiser, unser erlauchter Herr, erachtet es für nothwendig, im Zustande vollkommener Bereitschaft für alle Fälle zu verharren, und die herannahenden Friedensunterhandlungen werden daher, so lange die Gewissheit eines günstigen Resultates fehlt, weder einen Einfluss auf die militairischen Massnahmen Oesterreichs ausüben, noch darf ihnen, nach Ansicht des Kaisers, gestattet werden, die Verpflichtungen zu beeinträchtigen, welche mit Sr. Majestät deutschen Verbündeten Behufs Erreichung gemeinsamer Zwecke eingegangen sind. Solch eine Stellung kann nur den Interessen des Friedens dienen und die Aussichten auf einen günstigen Ausfall der Unterhandlungen vermehren. Es ist unsere festeste Ueberzeugung, dass unsere deutschen Verbündeten jetzt auch ganz Deutschland in eine Stellung versetzen müssen, welche Achtung zu gebieten geeignet ist. Es scheint uns, dass die Interessen der deutschen Nation und ihrer Fürsten es dringend erheischen, dass Deutschland, eben so wie wir, für alle möglichen Fälle gerüstet dastehe. Welcher Ausdruck auch künftig den Beschlüssen des Bundes in siner Eigenschaft als politische Macht gegeben werden mag, so müssen wir doch immer von Neuem wieder in Antrag bringen, dass unverzüglich für Alles Sorge getragen werde, was zur Entwickelung seiner Militairmacht erforderlich ist. Sie werden leicht einsehen, dass wir, bei solcher Ansicht, auf die Mittheilung des preussischen Cabinets in Betreff der Rüstungen

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No. 379. Preussens und des deutschen Bundes nicht anders zu antworten vermochten, als durch die Instructionen für den Grafen Esterhazy, welche in Abschrift beiliegen. Der kaiserliche Bundes-Präsidialgesandte wird demzufolge bei den verschiedenen Ausschüssen in Vorschlag bringen, dass bei der Bundesversammlung die Mobilisirung von wenigstens der Hälfte der Bundescontingente beantragt werde, es wäre denn, dass man es für rathsamer hielte, das gesammte Bundesheer in Bereitschaft für kriegerische Action zu setzen. Die Frage, ob in dem ersten Falle zwei combinirte Armeekorps oder ein vollständiges Armeekorps gebildet werden soll, dem die zweite Hälfte der Contingente nöthigenfalls zu folgen hätte, so wie alle anderen Punkte dieser Art müssen zum Gegenstande baldmöglichster Berathungen und Beschlüsse der Bundesbehörden gemacht werden. Die Wahl eines Bundes-Oberfeldherrn wird ebenfalls nöthig werden, damit die verschiedenen Theile des Bundesheeres, der Bundesacte entsprechend, unter ein Commando gestellt werden können. Wir sind daher der Ansicht, dass der Bundestag sich nnverweilt mit dieser Sache. beschäftigen und die nöthigen Schritte thun müsse, um einen Oberbefehlshaber der Bundesmilitärmacht zu erwählen, während in den einzelnen Bundesstaaten die nothwendigen Massregeln getroffen werden, um die Bundestruppen für den Krieg zu rüsten und dem zu erwählenden Oberbefehlshaber zur Verfügung zu stellen. Sie werden diese Instructionen, so wie die dieselben begleitenden Actenstücke dem. . . . Hofe mittheilen und denselben ersuchen uns von den Beschlüssen, zu welchen diese Mittheilung Veranlassung geben dürfte, in Kenntniss zu setzen, sowie auch von den Instructionen, welche derselbe geneigt sein dürfte, seinem Vertreter in Frankfurt zu ertheilen, damit ein Zusammenwirken bei der Ausübung der wichtigen Pflicht stattfinden könne, welche das Organ des Willens von ganz Deutschland zu erfüllen hat. Genehmigen Sie etc.

No. 380. 1855

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Depeșa secretă a Comitelui de Buol către Agenții diplomatici ai Austriei în Germania, din 14 Ianuarie 1855. Viena.

(Jasmund, I, p. 415 No. 292.)

Der Eintritt Preussens in die durch den Vertrag vom 2 December geschlossene Allianz darf von uns noch fortwährend als eine wahr14 Ianuar scheinliche Eventualität betrachtet werden, und sicherlich wird die kai

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serliche Regierung ihrerseits es sich stets zur Pflicht machen, durch No 380. ihr Entgegenkommen dazu beizutragen, dass der Unterschied, der zu ihrem Bedauern in der Stellung der beiden deutschen Grossmächte dermalen besteht, in irgend einer Weise wieder verschwinde. Wird die Hoffnung erfüllt, dass Preussen der Allianz sich anschliesst, so wird damit auch die Voraussetzung für ein vollständiges und aufrichtiges Zuzammenwirken der beiden Mächte in ihrer Eigenschaft als deutsche Bundesmächte gegeben sein. Die Erfahrungen, die wir bereits gemacht. haben, nöthigen uns aber, unsere Voraussicht auch auf den Fall auszudehnen, dass Preussen auf seiner unentschiedenen Politik noch länger zu beharren versuchen und vielleicht selbst in Frankfurt hemmend auf die nöthige Kriegsrüstung des deutschen Bundes einzuwirken bestrebt. sein könnte. Die kaiserliche Regierung müsste in diesem Falle wünschen, den bundesmässigen Weg der Behandlung der grossen Frage mit der Unterstützung der übrigen Regierungen Deutschlands nur um so entschiedener verfolgen zu können, und sie würde eine der höchsten Pflichten ihres Berufs in Deutschland nicht zu erfüllen glauben, wenn sie nicht in erster Reihe das Zustandekommen verfassungsmässiger Beschlüsse des Bundes erstreben und an ihrem Theile vollkommen bereit sein wollte, die Konsequenzen dieser Beschlüsse auf sich zu nehmen. Wir dürfen aber auch nicht zögern, uns in dem Augenblicke, wo unsere Bundesgenossen ihren Antheil an einer für Deutschlands Geschicke vielleicht entscheidenden Wendung zu bestimmen haben, mit der vertraulichen Anfrage an sie zu wenden, welches ihr Verhalten sein würde, wenn sie zwar ihren Gang mit dem unsrigen zu vereinigen geneigt wären, entsprechende Bundesbeschlüsse aber nicht zu Stande gebracht. werden könnten Wir nehmen nicht Anstand, die offene Frage an unsere Bundesgenossen zu stellen, ob sie in einem solchen Falle Oesterreich das Vertrauen schenken wollen, sich seinem Geschicke anzuschliessen und ob wenn alle unsere Bestrebungen, den gesicherten Frieden zu erringen, fehlschlagen, Oesterreich in der äussersten Eventualität auch auf ihre thätige Mitwirkung zählen dürfe. Der kaiserliche Hof würde in solchem Falle die feierlichsten Zusicherungen geben, für alle Ereignisse ihren gegenwärtigen Besitz und ihre Territorialstellung zu verbürgen und.... nebstdem für die in Folge eines Krieges zu erreichenden Vortheile nach Massgabe der .... angewendeten Kräfte ihren Antheil zu gewähren. Dagegen müsste Oesterreich jetzt schon die Bereithaltung eines zu bestimmenden Truppenkörpers bedingen, und es müsste in Anspruch nehmen, dass... Sr. Majestät dem Kaiser das Vertrauen bezeigen, die oberste Leitung ihrer Kontingente für den Fall

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No. 380. des Aufgebotes dem kaiserlichen Oberbefehle Sr. Majestät anvertraut sein zu lassen. Wir zählen auf eine offene und rückhaltlose Gegenäusserung, und werden uns freuen, wenn ihr Inhalt unsere Zwecke erfüllen wird, Klarheit in unsere Verhältnisse zu den deutschen Regierungen zu bringen, und insbesondere unsere Beziehungen zu . . . zu befestigen und mit allen den gegenseitigen Bürgschaften zu umgeben, die dem Bedürfnisse der ernsten Zeit entsprechen. Ew. . . wollen sich der vertraulichsten Form bei Mittheilung dieses Erlasses an. . . . bedienen. Sie empfangen dieselben u. s. w.

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No. 381. 1856

No. 381.

Depesa Baronului de Manteuffel către Representanții Prusiei în Germania, din 17 Ianuarie 1855. Berlin.

(Jasmund, I, p. 416, No. 293).

Ew. . . . . haben durch den Ihnen unter dem 6 d. M. mitgetheilten Erlass an den Grafen Arnim vom 5 d. M. von den Gesichtspunc17 Ianuar. ten Kenntniss erhalten, welche unserer Haltung gegenuber den zwischen dem kaiserlich russichen Gesandten und den Vertretern von England, Frankreich und Oesterreich angeknüpften Besprechungen zur Richtschnur dienen. Die letzteren haben inzwischen bereits zu einem erfreulichen Ergebniss geführt. Denn die genannten Vertreter haben sich zu der Ueberzeugung geeinigt, dass ihre gegenseitige Auffassung über die den Friedensverhandlungen zum Grunde zu legende Basis nicht so weit auseinandergeht um ein Hinderniss für die Eröffnung dieser Verhandlungen zu bilden. Das Wiener Cabinet hat in Folge dessen seine Gesandten zu Paris und London angewiesen, bei diesen Höfen die Einholung von Instructionen und Vollmachten für ihre Vertreter in Wien behufs Einleitung der Friedensberathungen nachzusuchen, sich gleichzeitig indess auch bereit erklärt, zu den durch Art. 5 des Vertrages vom 2 December v. I. vorgesehenen Stipulationen zu schreiten, um für den Fall eines Scheiterns der beabsichtigten Conferenzen die weiteren militärischen Massregeln mit Frankreich und England näher feltzustellen. So freudig wir die vorläufige Annäherung in den Ansichten der vier Mächte begrüssen, so wenig sind wir dadurch in die Lage gesetzt, auf unsere bisherige Haltung und die sich daran schliessenden Vorbehalte zu verzichten. Auch im Falle eines Misslingens der angestrebten Vereinbarungen werden wir, wie Ew. . . . durch die Weisung an den Grafen

Arnim vom 5 d. M. bekannt geworden ist, nur insoweit die uns durch No. 381

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den Vertrag vom 10 April v. J. und den Zusatzartikel vom 16 No- 17 Januar. vember zugefallenen Verpflichtungen zu erfüllen und namentlich die durch diese Uebereinkünfte festgestellte eventuelle Unterstützung Oesterreichs zu übernehmen uns berufen glauben, als wir im Stande gewesen sein werden, auf den Verlauf der entscheidenden Verhandlungen denjenigen Einfluss auszuüben, den wir sowohl auf Grund unserer früheren Betheiligung an den Wiener Conferenzen, als auch vermöge unserer europäischen Stellung in Anspruch nehmen zu können glauben. Im Bewusstsein der Pflichten und Interessen, welche uns aufs Engste an unsere deutschen Bundesgenossen knüpfen, können wir auch die Obliegenheiten nicht anders auffassen, welche dieselben bei ihrem Hinzutritt zu den preussisch-österreichischen Stipulationen auf sich genommen haben, und wir werden den uns verbündeten deutschen Cabineten nur die Erfüllung solcher etwa an den Bund zu stellenden Aufforderungen empfehlen können, in Bezug auf welche, auf Grund erschöpfender Kenntniss dessen, was von den kriegführenden Mächten einerseits verlangt, andrerseits gewährt wird, die volle Ueberzeugung ihrer Berechtigung und Unabweisbarkeit wird ausgesprochen werden können. Ew. . wollen sich in diesem Sinne der Regierung gegenüber, bei welcher Sie die Ehre haben beglaubigt zu sein, äussern und dabei die Zuversicht hervorheben, dass unserem, durch ein gemeinsames Interesse gebotenen Standpuncte, Seitens unserer Bundesgenossen nicht nur Anerkennung sondern auch praktische Durchführung zu Theil werden möge. Was Ew..... uns in dieser Beziehung zu melden haben werden, wird von lebhaften Interesse für uns sein.

No. 382.- Depeşa Baronului de Manteuffel către Representanții Prusiei la Londra şi la Paris, din 21 Ianuarie 1855. Berlin.

(Jasmund, I, p. 419, No. 295.)

Herr Graf! Mit besonderem Interesse haben wir alles aufgenommen, No. 382. was Ew. Exc. uns über Ihre Unterhaltungen mit Lord Clarendon in 1855 Betreff eines Einverständnisses zwischen den beiderseitigen Regierungen 21 Ianuar. im Sinne der Depesche, welche ich am 19 Dezember zu übersenden die Ehre hatte, berichtet haben. Zu unserer wahren Befriedigung ist der Beitritt Preussens zum Vertrage vom 2 Dezember, wie uns dieser an

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