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1854 13 Octom.

No. 354. diese ausschliessliche Wirksamkeit Oesterreichs Werth legen zu müssen glaubten, hat uns überrascht. Wir wussten nicht, ob es eines besonderen Titels bedurfte, um das Vertrauen ausszusprechen, dass Oesterreich, selbst wenn seine Interessen mit denen Deutschlands in den Fürstenthümern nicht immer identisch sein mögen, doch, je grösser sein Einfluss dort ist, um so mehr auch Deutschlands Interessen daselbst zur Geltung zu bringen suchen werde. Auch denken wir uns dieses Vertrauen durch die Bemerkung des Grafen Buol nicht erschüttern zu lassen, so lange die Thatsachen mit denselben nicht in Widerspruch treten. --Andererseits können wir aber nunmehr darüber keinen Zweifel mehr hegen, das die Frage, ob und in welcher Weise die Fürstenthümer wieder der Schauplatz des Krieges werden werden, von militärischen Massregeln abhängt, bei deren Ausführung die Wahrung deutscher Interessen auch nicht im Entferntesten in Betracht kommen dürfte und deren Consequenzen daher als unter den Art. 2 des Bündnisses fallend zu bezeichnen, wir ausser Stande sind. Diese Auffassung steht keineswegs, wie die österreichische Depesche andeuten zu wollen scheint, mit unse

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früheren Erklärungen im Widerspruche. Diese haben, dem Geiste und Worte der Bundesgesetze, sowie dem Art. I des Bündnisses gemäss, stets nur den Fall unprovocirten Angriffes auf österreichisches Gebiet zum Gegenstande gehabt. Wir vermögen nicht die Besorgniss vor einem solchen als zur Zeit begründet anzuerkennen, und wenn in dieser Beziehung das eine österreichische Circular an den Marsch der russischen Garden nach Polen erinnert, so möchten wir doch dem unparteiischen Urtheil selbst derjenigen Mächte, die mit Russland im Kriege sind, die Frage hingeben, ob daraus, dass dasselbe den feindlichen Streitkräften gegenüber, die theils auf seinem Gebiete entfaltet sind, theils dasselbe bedrohen, auch seine militärische Macht seinen Grenzen näher rückt, die Absicht gefolgert werden kann, es wolle aus der von ihm angenommenen defensiven Stellung wieder in die offensive übergehen. Nichts desto weniger erkennen wir in vollem Masse den ganzen Ernst der gegenwärtigen Lage, und Se. Majestät der König sind sich namentlich auch in ihrem ganzen Umfange der Pflichten bewusst, welche die Fürsorge für Deutschlands Sicherstellung im Osten, auf alle Eventualitäten hin, Allerhöchstdenenselben auferlegt. Was die bekannten vier Punkte betrifft, welche die Grundlage des künftigen Friedens bilden sollen, so ist die von der königlichen Regierung zu denselben eingenommene Stellung vielfach einer falschen und misswollenden Beurtheilung unterworfen worden. Wir haben dieselben in Petersburg unterstützt, obgleich, wie dies mein Circulär vom 3 September anführt, wir bei ihrer Allgemeinheit und Unbestimmtheit nicht vollständig übersehen,

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ob und wie weit sie praktisch den Interessen Deutschlands zu Gute No. 354. kommen würden. Wir haben es gethan, weil wir dessen ungeachtet in ihnen den Kein künftiger, die dauernde Ruhe Europa's bezweckender Friedensverhandlungen zu erkennen glaubten. Wir haben auch, nachdem Russland diese Grundlage und zwar vielleicht mehr aus formellen als materiellen Gründen abgelehnt, unbeirrt durch die Empfindlichkeit, mit welcher das Cabinet von St. Petersburg sich über unsere ernste Unterstützung geäussert, demselben wiederholt erklärt, wie wir diese Ablehnung nur bedauern könnten, da wir die vier Punkte zwar nicht. als die einzig mögliche Friedensgrundlage, wohl aber als solche Elemente enthaltend betrachten, die früher oder später wieder zur Geltung kommen würden. Wir haben hiervon den Cabineten von London und Paris in vertraulicher Weise Kenntniss gegeben und daran den Ausdruck der Bereitwilligkeit geknüpft, uns, wenn es die übrigen Mächte wünschen, in diesem Sinne auch in einem neuen Protokolle der Wiener Conferenz zu erklären, jedoch mit dem ausdrücklichen Hinzufügen, dass wir eine contraktliche Verpflichtung zur militärischen Cooperation gegen Russland hierin eben so wenig, wie in der Unterzeichnung der früheren Protokolle anerkennen könnten. Dies sind die Eröffnungen vom 6 v. M., deren die österreichische Depesche in einem Zusammenhange Erwähnung thut, als ständen sie im Widerspruche mit unserer beabsichtigten Haltung in der Bundes-Versammlung. Wir weisen diese Andeutung vollständig zurück. Die Bedenken, die die vier Punkte uns vom deutschen Standpunkte nicht genügend auszuschliessen scheinen, um diese der Bundes-Versammlung zur verpflichtenden Annahme zu empfehlen, können, zumal bei der von Oesterreich selbst hervorgehobenen Elasticität der einzelnen Bestimmungen, uns vom europäischen Standpunkte nicht abhalten, ihnen unsere moralische Unterstützung in jedem eizelnen sich darbietenden Falle und unter den von uns selbst zu bestimmenden Modalitäten zu Theil werden zu lassen, und wir legten um so mehr Werth darauf, unsere Bereitwilligkeit, dies zu erklären, in förmlicher Weise zu constatiren, als nicht nur im Gebiete der Oeffentlichkeit, sondern bis in die Cabinete hinein, die fast nur durch absichtliches Missverständniss erklärliche irrthümliche Ansicht sich geltend gemacht hat, Preussen habe das Zusammentreten der Wiener Conferenz verhindert. - Gerade Seitens der europäischen Mächte wird uns nicht selten unser deutscher Standpunkt in einer Weise vorgehalten, als thue dessen Festhaltung der Eigenschaft Preussens als europäischer Grossmacht Abbruch. Wir haben die Discussion hierüber absichtlich vermieden. Wir sind unserer Rechte und Pflichten als europäische Grossmacht sehr wohl bewusst.

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No. 354. und werden nicht nur diese zu erfüllen, sondern auch jene mit ungeschwächter Macht vor jeder Beeinträchtigung zu wahren wissen. Allein wir denken zu gross von dem Beruf des mit seinen beiden Grossmächten eng verbundenen Deutschlands, um eine Schmälerung unserer europäischen Machtstellung darin zu erblicken, dass wir in den jetzigen politischen Verwicklungen die Wahrung der Interessen Deutschlands für eine unserer ersten Pflichten halten. Da das Wiener Cabinet jetzt die vier Punkte trennt und nur zwei derselben den deutschen Regierungen zur Aneignung empfiehlt, so erkennt es damit an, dass die vier Funkte als ein Ganzes, so wie es durch den Notenaustausch vom 8 August formulirt worden, durch die Interessen, als deren Organ sich die Bundes-Versammlung zu betrachten und zu äussern hat, nicht erheischt werden. Dass die Freiheit der Donauschifffahrt ein deutsches Interesse ist, wird wohl keine deutsche Regierung leugnen, eben so wenig, wie dass die bisherigen Protektoratsverhältnisse der Donaufürstenthümer einer den deutschen Interessen günstigeren Gestaltung Platz machen können. Dies in geeigneter Form in der Bundes-Versammlung ausgesprochen zu sehen, kann daher, wenn Oesterreich und unsere Verbündeten einen Werth darauf legen, mit der Auffassung und den Intentionen Preussens nur übereinstimmen. Wenn dagegen in dem vertraulichen Circular des Grafen Buol darauf hingedeutet ist, dass die Würde des Bundes es erheische, zu dieser europäischen Frage schon jetzt eine bestimmte Stellung einzunehmen und eine bindende Erklärung abzugeben, um nicht eine völlige Apathie und Unthätigkeit seines Centralorganes zu bekunden, so können wir dieser Ansicht nur sehr bedingt beipflichten. Se. Majestät der König haben bei mehr als einer Veranlassung Ihr Bestreben, dem deutschen Bunde in dem europäischen Staatenverbande eine höhere Bedeutung zu vindiciren, bethätigt. Mehr als einmal ist diesen Bemühungen entgegengetreten worden, und dieselben sind noch zuletzt in einer Angelegenheit, die Deutschland wohl näher anging, als die jetzige orientalische Frage, in ihrer ursprünglichen Umgränzung an dem fast einmüthigen Widerstande Europas gescheitert.

Aber auch in den jetzigen europäischen Verwicklungen halten S. Majestät an der Ansicht fest, dass dem deutschen Bunde eine ehrenvolle, entscheidungsreiche Stellung gebührt. Gerade dies war und ist der Grundgedanke, der Sr. Majestät das Bündniss vom 30 April eingegeben hat. Aber Allerhöchstdieselben glauben Anstand nehmen zu müssen, diese Stellung als gewahrt und gefördert dadurch anzusehen. dass die Bundes-Versammlung, im Gefolge ohne ihre Mitwirkung vollendeter, und in ihrer Tragweite nicht vollständig von ihr übersehener

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Thatsachen in verpflichtender Weise Verdicte ausspricht, deren prakti- No. 354. sche Bedeutung für Deutschland, weder was das zu erreichende Ziel, noch was die dazu in Anwendung zu bringenden Mittel betrifft, hinlänglich aufgeklärt ist. Wir glauben, dass es eine Ruhe giebt, die nicht das Zeichen der Schwäche, sondern vielmehr die Gewähr ungeschwächter Kraft ist, und wir hegen die Zuversicht, dass diese Kraft, wenn wirklich gefährdete Rechte und Interessen des gemeinsamen Vaterlandes sie in Anspruch nehmen, sich in Einmüthigkeit und Treue bethätigen wird. | Vorstehende Bemerkungen werden dem kais. österreichischen Cabinet genügend bezeichnen, wie wir die durch seine letzte Mittheilung angekündigte Stellung beurtheilen. Zu unserem aufrichtigen Bedauern können wir uns nicht verhehlen, dass Verschiedenheiten bei der beiderseitigen Auffassung hervortreten. Wir glauben uns aber nicht zu irren — und die österreichische Depesche selbst scheint dieser Ansicht zur Seite zu stehen wenn wir annehmen, dass diese Verschiedenheiten weniger aus einer abweichenden Auslegung des Vertrages vom 20 April selbst, als daraus hervorgegangen sind, dass Oesterreich ohne. unsere und des Bundes Zuziehung Entschliessungen gefasst hat und Verpflichtungen eingegangen ist, deren massgebende Bedeutung für den Kaiserstaat anerkannt werden kann, ohne dass ein Gleiches für die übrigen Theilnehmer des Bündnisses der Fall ist. Es scheint uns dies. nicht der Weg zu sein, das Bündniss auf eine den grossen Zweck, zu welchem es geschlossen wurde, entsprechende Weise für die im Laufe der Ereignisse sich ergebenden Eveutualitäten nutzbar zu machen. Wir unsererseits sind entschlossen, unbeirrt durch Vorwürfe und Insinuationen, die wir am liebsten unbeantwortet lassen, am Bündnisse, und namentlich am Artikel 2 desselben festzuhalten. Werden von anderer Seite Modificationen desselben gewünscht, so werden wir hierauf bezügliche, an uns gerichtete Vorschläge mit Gewissenhaftigkeit prüfen, und hierbei ebenso unsere eigenen und Deutschlands Interessen berücksichtigen, welche wir nicht nur der gesicherten Stellung Oesterreichs. sondern auch dem möglichst engen Anschluss des übrigen Deutschlands an dasselbe beilegen. Ob nun aber Oesterreich demnächst allein seine Anträge am Bunde stellen wird, oder ob die Rückäusserungen der übrigen deutschen Verbündeten etwa, wie es unserem eigenen Wunsche nur entsprechen könnte, für gemeinschaftliche Erklärungen beider Cabinete Stoff und Form bieten, darüber glauben wir, mit Rücksicht auf die Österreichischerseits mit grosser Bestimmtheit den deutschen Regierungen gegenüber formulirten Fragen, uns unsererseits jeder Initiative enthalten und uns vielmehr in Bezug auf etwaige dahin zielende Anträge

No. 354 unsere weiteren Entschliessungen vorbehalten zu müssen. Wie ich 1854 bereits oben bemerkt, wollen Ew. etc. dem Herrn Grafen Buol Abschrift 13 Octom des gegenwärtigen Erlasses mittheilen.

No. 355.

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19 Octom.

No. 355.- Programa ceremonialului pentru primirea Prin

țului Domnitor Grigorie Ghica, cu ocasiunea întorcerei Sale în Moldova. Octombrie 1854.

[Gazeta de Moldavia, No. 79, din 719 Octombrie 1854.]

Deux des membres du Conseil administratif, et nommément: Mr. le Secrétaire de Etat Vornik A. Stourdza et Mr. le chef du Departement des Cultes et de l'Instruction publique Vornik Pierre Maurojeni, se rendront à Galatz au devant de S. A. S., Lui remettront le rapport du Conseil et Lui présenteront les félicitations du pays sur le territoire de la Principauté. Un carrose se trouvera préparé sur le rivage au point de débarquement pour recevoir le Prince et Le conduire à l'hôtel qui sera désigné par S. A. S.. Les autorités de la ville de Galatz présenteront à S. A. S. les rapports d'usage. | Dans chaque ville par où le Prince passera, Il sera reçu par la municipalité, les boyards et les négociants de l'endroit qui se transporteront du devant de S. A. S.. Les administrateurs respectifs se trouveront chacun à la frontière de son district, pour présenter au Prince dans la forme réquise, les rapports sur l'état de la contrée confiée à leur administration, et accompagneront S. A. jusqu'aux limites du district subséquent. A la barière de la Capitale s'organisera dans l'ordre convenable un cortège composé des gendarmes de l'Ispravnitzie et de la Police, des corporations de la Capitale, de la municipalité avec son drapeau, d'un peloton de lanciers, de l'état major et des aides-de-camp princiers. Ici, les membres du Conseil administratif, complimenteront le Prince; le Président de l'Ephorie, en présentant le pain et le sel, suivant l'usage, adressera à S. A. S. un discours de félicitation au nom des habitants de la Capitale. C'est avec ce cortège que le Prince fera son entrée dans la ville au son des cloches: arrivée à l'église cathédrale, S. A. S. y sera reçue par le haut Clergé et après le Te-Deum, le Prince passera au palais administratif, où les Boyards et les fonctionnaires, en grande uniforme, auront l'honneur de se présenter à S. A..

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