Gerichtsärztliche Praxis: vierzig gerichtsärztliche Gutachten

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Urban & Schwarzenberg, 1881 - 452 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 294 - Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tötet, wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter zwei Jahren ein.
Seite 82 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Thäter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewusstlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistesthätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war", und gleichlautende Bestimmungen haben, wie sehr natürlich, die Strafgesetzgebungen aller Länder.
Seite 162 - Nach Ablösung der harten Hirnhaut zeigen die Seitenwände und Grundfläche des Schädels nichts regelwidriges. Auf Grund des Leichenbefundes haben wir folgendes vorläufige Gutachten zu gerichtlichem Protokolle erklärt: 1.
Seite 337 - Das Gehirn stellt einen schmutzig granbräunlichen Brei dar und schliesst deshalb eine genauere Untersuchung aus. Ein Theil des Gehirnes wird In das Gefäss No. II. gebracht. — 55) Blutleiter auf der Schädelgrundfläche leer. — 56) Nach Ablösung der harten Hirnhaut zeigen die Seitenwände und Grundfläche des Schädels nichts regelwidriges. Auf Grund des Leichenbefundes gaben wir statt eines vorläufigen Gutachtens folgende Erklärung zu gerichtlichem Protocolle: „Wir werden uns über die...
Seite 65 - Carotis. Die unebenmäfsig verlaufenden Ränder der inneren Haut an der getrennten Stelle sind l Ctm. von einander entfernt, zwischen denselben befindet sich auf der mittleren Haut eine dünne Lage geronnenen Bluts. Die Trennung der inneren Haut ist eine ringförmige.
Seite 354 - ... Auch in der Milz , den Nieren , der Leber , dem Herzen und der Lunge der Leiche ist das Vorhandensein von phosphoriger Säure durch die chemische Analyse nachgewiesen worden. Dieser Umstand liefert den unzweifelhaften Beweis dafür, dass der durch Verschlucken in den Magen und Darm gelangte Phosphor in das Blut aufgenommen und von ihm in die genannten Organe geführt worden ist, was selbstverständlich nur während des Lebens geschehen konnte. Da der in den Leichentheilen vorhandene Phosphor...
Seite 443 - Blut flüssig war, nach vorsichtiger Abspülung desselben theils eine blutige Infiltration der mittleren Haut, theils einzelne punktförmige , von geronnenem oder flüssigem Blute gebildete Herde in derselben auf dem Grunde der Wunde vorgefunden und daraus den Schluss gezogen , dass das Blut aus dem Gefässnetze der mittleren Haut ergossen sei.
Seite 339 - Das Gefäss No. I. wurde bezeichnet mit: „Speiseröhre, Magen, Dünndarm mit Inhalt." Das Gefäss No. II. wurde bezeichnet mit: „Stücke von Milz, Niere, Leber, Herz, Lungen und Gehirn; Gallenblase." Das Gefäss No. III. wurde bezeichnet mit: „Erde von dem Leichentuche (Laken) der Leiche und Hobelspäne, auf welchen die Leiche im Sarge lag.
Seite 353 - A. aus B. Phosphor in einer Form gefunden worden ist, -welche mit Sicherheit darauf schliessen lässt, dass derselbe in freiem unverbundenen Zustande während des Lebens des A. in dessen Organismus gelangt ist, und 2.
Seite 350 - Phosphorsäure oxydirt, so ver„schwindet sie allmahlig in den faulen Leichen und nach längerer Zeit „wird auch nicht eine Spur derselben nachzuweisen sein. Die Phos„phorsäure ist aber, wie bereits erwähnt, ein normaler Bestandtheil „aller Organismen, und der Nachweis ihres Vorhandenseins nicht mehr „beweisend für die Art ihrer Entstehung. „Versuche, welche im Jahre 1875 hier in Breslau vom...

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