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Herrenhauses sich offenbare, da ich sonst lieber gar keine Adresse 1863. wünsche. Unanime angenommen, würde sie mich sehr erfreuen.

Die Grabowsche Adresse habe ich um 1⁄28 Uhr auf meinem Tisch gefunden, also nicht durch Illaire übersandt erhalten. Mein Marginal auf Eulenburgs Brief wegen des Aufzugs am 3.4) in den Mittagsstunden haben Sie erhalten, während Ihr Schreiben sich damit kreuzte. Auf Ihre Verantwortung und Eulenburgs will ich die Genehmigung erteilen, aber Sie werden sehen, daß jede Unordnung auf uns als Provokation geschoben werden wird!! Nebenliegende Ausschnitte beweisen, daß die Demokratie jede Unordnung energisch strafen will, daher jeder Gamin, der Unordnung macht, als von der Kreuzzeitung bezahlt, gestempelt werden wird. Wäre es denn nicht möglich, daß die Kreuzzeitungspartei auch ein solches mot d'ordre austeilt als Patriotismus für 1813? Weidmannsheil! W [ilhelm].

Wann soll Alvensleben reisen? Er hat sich nicht bei mir

blicken lassen? Antwort gleich.

318] Erlaß auf die Adresse des Abgeordnetenhauses. Berlin, 3. Februar 1863.

3. 2.

Ich habe die Adresse,1) welche das Haus der Abgeordneten 1863. unter dem 29. v. Mts. an mich zu richten beschlossen hat, empfangen. Ihr Inhalt sowohl, als der Weg, auf welchem dieselbe mir zugegangen ist, lassen mich glauben, daß es dem Hause darum zu tun ist, meine persönliche Anschauung und Willensmeinung kennen zu lernen. Deshalb richte ich, ohne Vermittelung

4) Der Veteranen aus dem Befreiungskriege.

Zu 318) 1) Das Haus der Abgeordneten hatte auf die Thronrede, mit der der Landtag eröffnet wurde, eine Adresse mit 255 gegen 68 Stimmen am 29. Januar angenommen, in der mit starken Worten dem Ministerium Bruch der Verfassung vorgeworfen wurde, und wie Bismarck ausführlich dargelegt hatte, dem Königlichen Hause seine Regierungsrechte zugunsten der parlamentarischen Mehrheit des Abgeordnetenhauses ohne Rücksicht auf das Herrenhaus abgefordert wurden. Der König lehnte es ab, eine Deputation der Abgeordneten zur Übergabe dieser Adresse anzunehmen, und die Deputation stellte sie ihm darauf schriftlich zu. Die Antwort des Königs ist von keinem Minister gegengezeichnet, zeigt völlig seinen eigenen Stil und rührt ohne Zweifel von ihm selbst her.

1863. meiner Minister, mein Königliches Wort an das Haus der Abgeordneten.

Die Adresse bekundet einen tiefgreifenden Gegensatz in der Stellung des Hauses zu meiner Regierung. Es wird die Anschuldigung gegen meine Minister erhoben, daß sie nach dem Schluß der letzten Sizungsperiode des Landtages verfassungswidrig die Verwaltung ohne gesetzlichen Etat fortgeführt, daß sie auch solche Ausgaben, welche durch Beschlüsse des Hauses ausdrücklich abgelehnt worden seien, verfügt und sich dadurch einer Verletzung des Art. 99 der Verfassungsurkunde schuldig gemacht hätten. Zwar hat das Haus der Abgeordneten mit Recht jeden Zweifel an meinem ernsten und gewissenstreuen Willen, die Verfassung des Landes aufrecht zu erhalten, ausgeschlossen; dasselbe hat aber Anordnungen meiner Regierung, welche mit meiner Genehmigung getroffen worden, als Tatsachen zur Begründung der Beschwerde über Verfassungsverletzung angeführt.

Ich würde jene Anordnungen nicht zugelassen haben, wenn ich darin eine Verfassungsverletzung hätte erkennen können und muß die gegen meine Regierung erhobene Beschuldigung als unbegründet aus voller Überzeugung zurückweisen.

Das Haus der Abgeordneten hatte von seinem verfassungsmäßigen Rechte der Mitwirkung bei Feststellung des Staatshaushalts in einer Weise Gebrauch gemacht, daß es meiner Regierung, wie dieselbe dies ohne Rückhalt wiederholt ausgesprochen hatte, unmöglich war, den unausführbaren Beschlüssen des Hauses ihre Zustimmung zu erteilen. Sein gleichfalls verfassungsmäßiges Recht ausübend, hatte das Herrenhaus den vom Hause der Abgeordneten bis zur Unausführbarkeit abgeänderten Staatshaushaltsetat für das Jahr 1862 abgelehnt.

Da nun die Festsetzung dieses Etats nach der Vorschrift der Verfassung für die vorjährige Sitzungsperiode des Landtages unmöglich geworden war, und da die Verfassung für einen solchen Fall keine Bestimmungen enthält, so ist es unverständlich, wenn das Haus der Abgeordneten eine Verfassungsverleßung darin erkennen will, daß meine Regierung die Verwaltung ohne gesetzlich

festgestellten Etat fortgeführt hat. Ich muß es vielmehr als eine 1863. Überschreitung der verfassungsmäßigen Befugnisse des Hauses der Abgeordneten bezeichnen, wenn das Haus seine einseitigen Beschlüsse über Bewilligung oder Verweigerung von Staatsausgaben als definitiv maßgebend für meine Regierung betrachten will. Die Adresse bezeichnet das Recht der Ausgabebewilligung als das oberste Recht der Volksvertretung. Auch ich erkenne dies Recht an und werde es achten und wahren, soweit es in der Verfassung seine Begründung findet. Ich aber muß das Haus darauf aufmerksam machen, daß nach der Verfassung die Mitglieder beider Häuser des Landtages das Volk vertreten und der Staatshaushaltsetat nur durch Gesetz, nämlich durch einen von mir genehmigten, übereinstimmenden Beschluß beider Häuser des Landtags der Monarchie festgestellt werden kann. War eine solche Übereinstimmung nicht zu erreichen, so war es die Pflicht der Regierung, bis zur Herbeiführung derselben die Verwaltung ohne Störung fortzuführen. Sie hätte unverantwortlich gehandelt, hätte sie dies nicht getan.

Wenn die Adresse aber ausführt,,,daß die neue Session begonnen habe, ohne daß meine Regierung durch tatsächliches Entgegenkommen auch nur die Aussicht eröffnet habe, zu einer geregelten Handhabe der Finanzen zurückzukehren und die Heereseinrichtungen auf gesetzliche Grundlagen zu stüßen, „so muß mich das im höchsten Grade befremden. Denn es ist dabei gänzlich mit Stillschweigen übergangen, daß in der Eröffnungsrede des allgemeinen Landtags der Monarchie die Vorlage des Budgets pro 1863 und 1864, die Vorlage einer Ergänzung zum Gesetze vom 3. September 1814 über die Verpflichtung zum Kriegsdienst angekündigt worden und außerdem behufs nachträglicher Genehmigung durch das Haus der Abgeordneten die Vorlegung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben pro 1862 zugesagt worden ist, welche zu dem von meinem Finanzminister angegebenen Zeitpunkt erfolgen wird. Wie kann das Haus der Abgeordneten sich danach der Einsicht verschließen, daß meine Regierung es sich dringend angelegen sein läßt, die Finanzverwaltung des Staates sobald als möglich wieder auf eine gesetzliche Basis zu stellen?

Kaiser Wilhelms des Großen Briefe usw. II.

1863.

Wenn in Veranlassung des eingetretenen Konflikts von mehreren ständischen Korporationen und aus der Mitte der Bewohner vieler Kreise des Landes mir zahlreiche Adressen überreicht worden sind, in denen die Unterzeichner mir ihre persönliche Ergebenheit und ihre Zustimmung zu den Anordnungen meiner Regierung ausgedrückt haben, so hat es mich unangenehm berührt, dieselben in der Adresse des Hauses der Abgeordneten als eine kleine, der Nation seit lange entfremdete Minderheit bezeichnet zu sehen. Ich habe diese Kundgebungen aus allen Ständen und Klassen meiner getreuen Untertanen mit Befriedigung empfangen und muß den Vorwurf, daß die Teilnehmer in Treue und Hingebung für ihr preußisches Vaterland gegen andere zurückstehen, als ungerechtfertigt um so mehr zurüdweisen, als dem Hause der Abgeordneten nicht unbekannt geblieben sein kann, was ich auf jene Adressen geantwortet und wie ich meinen Dank persönlich ausgesprochen habe.

Das Haus der Abgeordneten hat ferner eine Beschwerde über Mißbrauch der Regierungsgewalt vorgetragen und zur Begründung derselben auf die Maßregeln meiner Regierung gegen einzelne Beamte und Landwehrmänner und gegen die Presse Bezug genommen. Da hierbei jedoch, wie auch nicht behauptet worden, die gesetzlichen Befugnisse der Behörden in Ausübung der Disziplin nicht überschritten worden sind, und da über die vorgekommenen Ausschreitungen der Presse lediglich unsere Gerichte zu erkennen haben, so war der Landesvertretung keine hinreichende Veranlassung gegeben, sich mit den berührten Vorgängen zu beschäftigen und sie zum Gegenstand ihrer Beschwerde zu machen.

Das Haus der Abgeordneten wird die in der Verfassung den verschiedenen Gewalten gesezten Schranken anzuerkennen haben; denn nur auf dieser Grundlage ist eine Verständigung hinsichtlich derjenigen Gebiete möglich, auf welchen ein Zusammenwirken meiner Regierung mit der Landesvertretung erforderlich ist. Ich beklage tief den Widerstreit der Ansichten, der in betreff der Festsetzung des Staatshaushaltsetats sich entwickelt hat. Es kann aber eine Vereinbarung über den Etat nicht durch Preisgebung

der verfassungsmäßigen Rechte der Krone und des Herrenhauses 1863. erwirkt, es kann nicht, der Verfassung entgegen, das Recht der Bewilligung und Verweigerung der Staatsausgaben ausschließlich auf das Haus der Abgeordneten übertragen werden. Es ist meine landesherrliche Pflicht, die auf mich vererbten und verfassungsmäßigen Machtbefugnisse der Krone ungeschmälert zu bewahren, weil ich darin eine notwendige Bedingung für die Erhaltung des inneren Friedens, für die Wohlfahrt des Landes und für das Ansehen Preußens in seiner europäischen Stellung erkenne.

Nachdem ich seit einem Jahre durch verminderte Anforderungen an die Leistungen des Volkes, von nahezu vier Millionen, sowie durch bereitwilliges Eingehen auf die ausführbaren Wünsche der Vertretung desselben bewiesen habe, daß es mir wahrhaft darum zu tun ist, eine Ausgleichung des Widerspruchs herbeizuführen, den meine Regierungsmaßregeln im großen wie im kleinen gefunden haben, erwarte ich, daß das Haus der Abgeordneten diese Beweise des Entgegenkommens nicht ferner unbeachtet lassen wird, und fordere dasselbe nunmehr auf, seinerseits meinen landesväterlichen Absichten sein Entgegenkommen in einer Art zu beweisen, daß das Werk der Verständigung ermöglicht wird, welches meinem Herzen ein Bedürfnis ist, meinem Herzen, dessen einziges Verlangen darauf gerichtet ist, das Wohl des preußischen Volkes zu fördern und dem Lande die Stellung zu erhalten, die eine glorreiche Geschichte durch treues Zusammengehen von König und Volk demselben angewiesen hat. Wilhelm.

319]

Ansprache an die Adreßdeputation des
Herrenhauses.

8. Februar 1863.

Es muß meinem Herzen wohltun, in der loyalen Adresse1) des 1863. Herrenhauses, welche Sie mir verlesen haben, die volle Über

Zu 319) 1) Das Herrenhaus hatte sich namentlich durch seinen Gegensaz in der Militärreorganisations- und Budgetfrage gegen das Abgeordnetenhaus zur Einreichung einer besonderen Adresse veranlaßt gesehen. Vgl. Nr. 302.

8. 2.

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