Geschichte der Königlich Preussischen Fahnen und Standarten seit dem Jahre 1807, Band 2

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E.S. Mittler und Sohn, 1889
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Beliebte Passagen

Seite 178 - Ich weiß, daß das Regiment in dieser ihm zu Theil gewordenen Auszeichnung einen neuen Antrieb zu treuer Pflichterfüllung unter allen und jeden Verhältnissen findet und spreche demselben dies hierdurch gerne aus.
Seite 255 - Ereignisse gewesen ist, die als das Resultat widriger Umstände Niemand zum besonderen Vorwurf gereichen. Die Fahne ist weder durch einen siegreichen Feind erobert, noch durch eine...
Seite 26 - Mit dem lebhaftesten Wohlgefallen habe Ich vernommen, auf welche ausgezeichnete Art die Landwehren aller Provinzen, fast ohne Ausnahme, gewetteifert haben, ihren hohen Beruf zu erfüllen, den Lohn der Befreiung des Vaterlandes mit ihren älteren Waffenbrüder
Seite 225 - Standartenband tragen und jetzt das Band für den Feldzug 1866 erhalten, legen ersteres ab und führen nur das letztere. Sie haben hiernach das Weitere zu veranlaffen und Mir zu Meiner Genehmigung baldigst ein Verzeichniß der zum Empfange des Bandes pro 1866 mit Schwertern bezw.
Seite 90 - Die Artillerie hat sich in den beiden letzten Kriegen sehr brav und gut benommen, und Ich lasse ihr alle Gerechtigkeit deshalb widerfahren. Indem Ich es mit Vergnügen anerkenne, welchen...
Seite 26 - Waffengefährten zu theilen. Ich habe den Landwehrmännern, die wie tapfere Soldaten sich bewährt, Meinen Dank und Meine Achtung schon unmittelbar ausgedrückt, Ich will dies aber auch vor der gesammten Nation thun und erkläre daher hierdurch, daß Ich denjenigen Regimentern der Landwehr, welche am ausgezeichnetste.
Seite 27 - Maße dieses Anspruchs zuerkennen werde, hege Ich das Vertrauen zu allen Meinen Landwehren, daß sie nur der Gelegenheit bedürfen werden, um zu zeigen, daß sie den Erprobtesten unter sich nicht nachstehen wollen.
Seite 27 - Armee gedient haben, nur in dem Fall, daß sie mit erhöhtem Grad in die Landwehr getreten sind, für diesen höheren Grad verliehen werden sollen, da sie außerdem schon Armeepatente besitzen, die ihre Rangordnung zu den übrigen Armee-Offizieren bestimmen. Diejenigen Regimenter, die es schnell vergessen gemacht haben, daß sie Anfänger in der Ausübung der Soldatentugenden sind, haben damit auch gleichen Anspruch auf das höhere Vertrauen sich...
Seite 383 - Erz-Cämmerer und Chur-Fürst; zu Magdeburg, in Preußen, zu Gülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der...
Seite 364 - Truppentheile die von Mir ihnen anvertrauten Feldzeichen jederzeit in hohen Ehren halten und bis in die feinste Zukunft zum Heile Deutschlands und zum Ruhme des Heeres führcu werden.

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