Zwist veranlaßt, so verliert er seine Waffen und wird vom Heere weggejagt, wenn es ein Leibeigener thut, wird er gegeißelt, tahl geschoren, auf die Wange gebrandmarlt und fein Herr muß noch überdies; ein Lösegeld für ihn zahlen. Geschichte des Württembergischen Kriegswesens von der frühesten bis zur ... - Seite 16 von Leo J. von Stadlinger - 1856 - 682 Seiten Vollansicht -
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