Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

gefundenen Briefschaften führten immer zu neuen Mitglie dern dieser Bande. In einem Briefe des Mayer Moses fand sich der Name Elias Thal jun. in Koblenz; bei diesem fand sich ein Brief, in welchem ein sicherer Jakob Beer aus Mainz dem Thal mitteilt, daß der Mayer Moses in Frankfurt angehalten, nach Wien geliefert und also aus dem Handel nichts geworden sei, da endlich der Krug zerbrochen sei'. Hierauf wurde Jakob Beer, ein Schwager des Elias Thal, zu Mainz verhaftet.

Da Mayer Moses ferner einen Franzosen au caffée chinois zu Frankfurt a. M., einen gewissen Piano oder Piana, einen Schönfeld sowie einen Gumperich Gera nannte, setzte sich der k. k. Resident in Frankfurt Anton Mölk mit dem Regierungskommissär des Donnersberger Departements zu Mainz wegen Habhaftwerdung dieser Verdächtigten ins Einvernehmen und es gelang am 7. Juni 1803 sich des Piano, dessen Mutter die bekannte Madame Dessau ist, der Judith Dessau selbst, des Schönfeld und eines gewissen Trapet zu bemächtigen, während Gumperich Gera, ein Bruder des Jakob Beer (und des später gleichfalls verhafteten Lezer Beer), seit der Verhaftung seines Bruders Jakob verschwunden war. Gleichzeitig wurden Schritte gemacht, um des Bruders des Trapet, eines Graveurs, habhaft zu werden. Inzwischen war auch der Franzose im Caffée chinois zu Frankfurt a. M., ein gewisser Pierre Vialard, aufindig gemacht und verhaftet worden.85

Fast zur selben Zeit, unterm 20. Floreal an XI (11. Mai 1803), berichtete der Polizeikommissär Zeys in Straßburg dem Juge Deville, daß ein gewisser Anton Dudly von Oberbern im Kanton Säntis in der Schweiz in Straßburg ansässig war, unter der Firma Hablützel & Cie. Handel getrichen, Krida gemacht und dann geflüchtet sei. Dudly

S4 In dem Berichte des Residenten Mölk vom 4. Juli 1803 heißt es dagegen: Piana und seine Mutter Schönfeld."

Vialard entsprang dann spater mit Hilfe des Präfekten zu Mainz Chambon St. André und eines Offiziers der Straßburger Garnison aus dem Gefängnisse und konnte nicht wieder eingebracht werden.

dürfte jener Kaufmann sein, von dem Müller und D'Attrin die Bankozettel erhalten haben. Dudly habe auch in verschiedenen Städten Geschäfte gemacht, so z. B. in Türnau und in Preßburg. Nach längerem Suchen gelang es, Dudly in Straßburg zu verhaften. Wenngleich die Untersuchung sofort ergab, daß er der Bankozettelangelegenheit vollkommen ferne stehe, so sollte seine Verhaftung doch von großem Einfluß auf den weiteren Gang der Untersuchung sein. Die Mitteilung, daß Dudly in Preßburg und Türnau gewesen sein solle, im Zusammenhalte mit der in Wien eingetroffenen Nachricht, daß am 27. April 1803 im Wirtshause zum schwarzen Adler' in Türnau mehrere Juden falsche Bankozettel weggeworfen haben sollen, veranlaßte die Polizeioberdirektion in Wien, den Kommissär Karl Bannwarth Ende Mai 1803 dahin zu entsenden, um an Ort und Stelle Nachforschungen zu pflegen. Bezüglich des Dudly konnte nichts Besonderes erhoben werden; dagegen brachte Bannwarth in Erfahrung, daß der vielgesuchte Marx Holy zu den Osterfeiertagen in Hollitsch geweilt habe, um seine kranke Mutter zu besuchen, und daß er bei dieser Gelegenheit in dieser Gegend falsche Bankozettel zu 50 fl. in Umlauf gesetzt habe. Auch sei es sehr wahrscheinlich, daß er es gewesen, der, als der Magistrat von Türnau sich mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen begann, die vorgefundenen 19 Stück Bankozettel zu 50 fl. weggeworfen und sich dann geflüchtet habe. Die Spur des Holy wies nach Prag, wohin sofort der Auftrag wegen seiner Verhaftung erlassen wurde. Die Erhebungen ergaben aber, daß er Prag bereits wieder verlassen und sich wahrscheinlich nach Regensburg begeben habe.86 Auf dieser Reise traf er mit seinem Weibe, das 86 In Hollitsch waren emige Juden unter dem Verdachte des Einverständnisses mit Holy verhaftet worden. Bei einem derselben, einem Verwandten des Holy, fand sich ein Brief des letzteren, in welchem er ersucht, ihm alles über gewisse Umstände nach Regensburg unter der Adresse Herr Pierre poste restante zu schreiben, und in Prag wurde bei einem verhafteten Juden Salomon Micholup eine Adresse des Holy mit dem Abdruck seines Siegels vorgefunden, welche Jautete: Herr Holy poste restante à Ratisbone.

Holy hatte in Brüssel als Associé des Lefevre die Tochter des niederländischen Finanzrates Duchesne, Albertine Duchêsne. geheiratet.

einen Paß auf Albertine Duchêsne besaß, zusammen. Ihre Spur konnte bis Kletsch, beziehungsweise Neugedein im Klattauer Kreise verfolgt werden. Sowohl Baron Mac Neven als auch Kommissär Hilbert machte auf diese beiden Jagd und nach einer abenteuerlichen Verfolgung durch Deutschland und Frankreich gelang es dem letzteren, Mitte Juli 1803 den Markus Holy zu Luxeuil und seine Gattin zu Montbeillard (Departement de la Haut Saône) zu verhaften und nach Straßburg zu bringen.

Die Untersuchung gegen die Brüder Müller und gegen D'Attrin war inzwischen an einem toten Punkt angelangt. Alle Versuche, sie zu einem Geständnisse zu bringen, waren vergeblich; sie blieben stets bei ihrer ersten Aussage. Selbst die Zusicherung der Straflosigkeit an jenen unter ihnen, der ein offenes Geständnis ablegen würde, fruchtete nichts. Erst anfangs Juni 1803 erklärten sie in einer Unterredung mit. dem Juge Deville, an welcher die beiden Kommissäre Chiris und Hopfen teilnahmen, daß sie die Urheber und Teilnehmer der vor einigen Jahren in Marseille bestandenen Fabrik fal

Die Reise von Prag machte er mit seiner Frau als deren Diener
mit einem auf Pierre lautenden Paß. Behufs Habhaftwerdung dieser
beiden wurde ein großer Apparat in Szene gesetzt, die Behörden
in Hamburg, Kuxhaven, in den Niederlanden, im Deutschen Reiche
sowie in Frankreich zur Unterstützung angegangen und kein Geld
gespart. Die Unterdrückung der Bankozettelfälschung erschien der
österreichischen Regierung von solcher Wichtigkeit, daß sie wieder-
holt zu erkennen gab, daß die Kosten nicht in Betracht zu ziehen
seien, wenn nur die geringste Aussicht bestand, dadurch dem Ziele
näher zu kommen. So schrieb z. B. der Hofkammerpräsident an den
Residenten Mölk in Frankfurt:
ohne dabei auf Reise- und
andere Kosten Rücksicht zu nehmen, die in solchen Angelegenheiten
niemals in Erwägung zu ziehen kommen, aus welchem Grunde ich
Euer Wohlgeboren auch ersuche, niemals wegen Kosten irgendeine
dienlich findende Verfügung bis zur Begenehmigung zu verschieben,
sondern selbe nur immer gleich zu treffen. Und in einem Vortrage
vom 18. Juli 1803 sagt er: Ich verkenne zwar nicht, daß alle
Ausgaben, welche dieses Geschäft bereits verursacht hat und nun
noch nötig macht, zusammen eine nicht unbedeutende Summe be
tragen werden; allein in solchen wichtigen Angelegenheiten dürfen
keine Kosten erspart werden, um zu dem beabsichtigten Endzwecke
zu gelangen.*

[ocr errors]

scher Bankozettel, ferner alles bezüglich ihrer eigenen Fabrik entdecken und alles mitteilen wollten, was ihnen in Hinsicht der Bankozettelfabriken in Deutschland an welchen sie jedoch keinen Anteil hätten bekannt sei, und endlich erklärten sie sich bereit, jene Individuen anzugeben, welche sich teils in Wien, teils anderswo in den k. k. Erbstaaten aufhalten und die falschen Bankozettel in Umlauf gesetzt haben, wenn ihnen die gänzliche Begnadigung von allen Strafen, und zwar noch vor dem Jugement zugesichert werden würde, damit sie nicht durch selbes zur ewigen Schande ihrer schuldlosen Familie gebrandmarkt werden möchten.

Bei dieser Unterredung machten die Verhafteten solche Andeutungen, daß man annehmen mußte, ihre Aussagen würden die ganze Angelegenheit in neue Bahnen lenken. Welche Wichtigkeit man diesen Mitteilungen beimaß, geht daraus hervor, daß sich von Chiris persönlich nach Wien begab, um zu referieren, da er Dinge mitzuteilen hatte, die man dem Papiere anzuvertrauen Anstand nahm. Hiezu gehörte z. B., daß in der Marseiller Bankozettelfabrikation mehrere Generale 88 und angesehene Personen verwickelt.

88 Das Gerücht, daß Generale in die Fabrikation und den Vertrieb falscher Bankozettel verwickelt seien, tauchte immer vom neuen auf. Schon unterm 22. Dezember 1802 teilte Graf Zichy dem Staats- und Vizekanzler Grafen von Cobenzl folgendes mit: Der Wechsler Heinrich Mühlens aus Frankfurt hat mir bei Gelegenheit des bewußten Geschäftes, welches mit ihm noch in der Verhandlung steht, im größten Vertrauen und mit dem Ersuchen, seinen Namen verschwiegen zu halten, eröffnet, daß ihm der französische General Pérignon während seiner Anwesenheit in Paris im Monate Julius oder August 1801 eine beträchtliche Partie Bankozettel, und zwar nach Angabe des Generals zirka 200.000 fl. zu einem sehr wohlfeilen Preise angetragen habe; daß er Mühlens hierauf erwiderte, er wäre bereit, mit ihm dieses Geschäft zu schließen, jedoch müsse man vorläufig die Bankozettel nach Wien senden, um selbe daselbst untersuchen zu lassen; daß der General sich anfänglich dieser Vorsichtsmaßregel nicht unterziehen, hernach aber sich dazu bequemen wollte, wenn Mühlens ihm einstweilen nur auf die Bankozettel eine Summe von 1000 Louisdor vorschußweise gezahlt hätte, welches er jedoch aus dem Grunde nicht tat, weil er die Echtheit der Zettel bezweifelte. Der Wechsler Mühlens hat mir weiters eröffnet, daß sich der General anfänglich an das Haus Perrigot & Cie. mit seinen Banko

sein sollten, die auch gegenwärtig noch wichtige Ämter besitzen, aus welchen Gründen die ganze Angelegenheit mit der größtmöglichsten Behutsamkeit und vieler Feinheit behandelt werden müsse. Über den mündlichen Vortrag des Chiris fand am 24. Juni 1803 unter dem Vorsitze des Freiherrn von der Mark eine Konferenz statt, an welcher die Hofräte Ley, von Neininger, Referent Hofrat von Barbier und der Kommissär von Chiris teilnahmen und in welcher beschlossen wurde, beim Kaiser einzuraten, den Antrag des Juge Deville anzunehmen, ferner im Wege der Hof- und Staatskanzlei den österreichischen Botschafter in Paris zu beauftragen, bei der französischen Regierung das Ansuchen zu stellen, den Müllern und dem D'Attrin die Straflosigkeit zuzusichern und dem Botschafter mitzuteilen, daß, wenn allenfalls einige dermalen Ämter versehende Männer sich in vorigen Zeiten vielleicht in diese Angelegenheit verwickelt hätten, selber dem ersten Konsul erklären könne, Seiner Majestät Gesinnung wäre dahin gerichtet, daß darüber lediglich hinausgegangen werden möge, indem Höchstdieselben ganz damit zufriedengestellt sein würde, wenn man der französischen Regierung die gänzliche Unterdrückung der in Frankreich und Italien bestandenen Fabriken sowie solche Maßregeln zu verdanken haben würde,

zetteln verwendet hatte und daß selbes ihn damit an ihn, Mühlens. verwies, weil er als ein deutscher Wechsler ein solches Geschäft besser und leichter machen konnte; daß die Häuser Bastidi et fils und Karger & Cie, ihm damals auch von Anträgen gesprochen hätten. die denselben zum Ankaufe von Bankozetteln gemacht worden wären. daß sie aber ebenfalls keinen derselben angenommen hätten, weil ihnen die Sache verdächtig schien....

Chiris überreichte dem Grand Juge Regnier ein auf die Generale Charpentier und Pérignon bezügliches Memoire. Der Grand Juge las es aufmerksam durch, ohne über das, was Charpentier betraf, eine Bemerkung zu machen, und schüttelte nur den Kopf. Als er aber auf das Faktum Pérignon kam, unterbrach der Grand Juge die Lektüre und wendete sich an Chiris mit den Worten: Etes vous bien sûr de cela? Le General jouit d'une Réputation d'honneur intact, et je répondrais bien, que si le fait est exact, et que les Billets qu'ils doit avoir offerts se trouvent faux, il a été personnellement de bonne foi.

« ZurückWeiter »