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einen eigenen Vertrag bestätigt, über welche hinaus die Franzosen ihre Kriegsoperazionen nicht auszudeh: nen, dieselbe von ihren Truppen nicht überschreiten zu Lassen versprachen. Diese Linie begriff Ostfriesland, und ging dann längs der Emms und Aa auf Münster, und über Coesfeld, Borken, Bocholt an die Grenze des Herzogthums Cleve bei Vffelburg. Sie lief ferner an der Grenze des Landes hin, bis Magenhorst an der neuen Vffel, dann am Rheine hinauf bis Duisburg,

längs der Grenze der Grafschaft Mark auf Wreden, Gemarke, und längs der Wipper auf Homburg, Altenkirch und Limburg an der Lahn. Mit diesem Fluffe und dem von Idstein kommenden Wurstbache, wendet sie sich über Idstein und Eppstein nach Höchst am Main,

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von da über Neuenheim, längs dem Landgraben, auf Dernheim, und an dem durch diesen Ort fließen. den Bache an die Grenze der Rheinpfalz. Von da zog sich die Linie an der Grenze von Darmstadt und vem fcänkischen Kreise bis nach Eberbach am Necker; dann an diesem Flusse bis Wimpfen, ferner über Löwenstein, Murhardt, Hohenstadt, Nördlingen und Holzkirch an der Werniß. Sie schloß die Grafschaft Pappenheim und den ganzen fränkischen und obersächsischen Kreis ein, und lief längs Baiern, der Oberpfalz und Böhmen, an die Grenze von Schlesien. Jenen nördlich von dieser Linie gelegenen Staaten wollte Franks reich die Neutralität zugestehen, welche ihre Kontingente von der deutschen Reichsarmee und ihre Truppen von den übrigen alliirten Heeren zurückziehen würden. Preußen verbürgte sich dafür, daß alle Länder auf dem rechten Main-lfer, welche innerhalb der Demarkazionslinie lagen, die Neutralität annehmen und beobachten

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würden, und daß keine gegen Frankreich feindliche Trup-
pen diese Linie überschreiten, oder aus den innerhalb
derselben gelegenen neutralen Ländern aus- und durch-
marschiren dürften, um französische Truppen anzugreis
fen. Frankreich und Preußen wollten an schicklichen
Punkten Korps aufstellen, um die Neutralität hand-
zuhaben. Der Durchzug wurde jedoch rechts vom Main
allen Truppen der Deutschen und Franzosen wechsel=
seitig erlaubt, wenn derselbe durch Frankfurt nach dem
rechten Rheinufer, oder auf eben diesem Wege in um-
gekehrter Richtung, auf den vier Straßen: 1) über
Königstein und Limburg hach Köln, 2) über Frieds
berg, Wezlar und Siegen nach Köln, 3) über
Hadersheim, Wisbaden und Nassau nach Koblenz,
und 4) über Fadersheim nach Mainz geschah. In den
links vom Maine liegenden Landschaften, und im gan-
zen fränkischen Kreise sollte ebenfalls der Durchmarsch
ungehindert statt haben; jedoch ohne der Neutralität
der von der Demarkazionslinie eingeschlossenen Länder
und Staaten Eintrag zu thun. Die im preußischen
Besitz befindliche Grafschaft Sayn-Altenkirchen am We-
sterwalde, mit dem Bezirke Bendorf unterhalb Kob-
lenz, sollte die nämlichen Sicherheiten und Vortheile
wie die andern auf dem rechten Ufer des Rheines lies
genden preußischen Staaten genießen.

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Am 1. Mai übergab der königlich preußische und kurbrandenburgische Gesandte Graf Görz dem Reichs, tage zu Regensburg eine Erklärung seines Hofes über diesen Friedensschluß, und lud die Stände ein, dem Friedens- und Neutralitäts-Vertrage beizutreten. Die Kurfürsten von der Pfalz, von Mainz, Trier, Köln und Sachsen, der Herzog von Würtemberg, der Bi

einen eigenen Vertrag bestätigt, über welche hinaus die Franzosen ihre Kriegsoperazionen nicht auszudehnen, dieselbe von ihren Truppen nicht überschreiten zu lassen versprachen. Diese Linie begriff Ostfriesland, und ging dann längs der Emms und Aa auf Münster, und über Coesfeld, Borken, Bocholt an die Grenze des Herzogthums Cleve bei Vffelburg. Sie lief ferner an der Grenze des Landes hin, bis Magenhorst an der neuen fel, dann am Rheine hinauf bis Duisburg, längs der Grenze der Grafschaft Mark auf Wreden, Gemarke, und längs der Wipper auf Homburg, Altenkirch und Limburg an der Lahn. Mit diesem Flusse und dem von Idstein kommenden Wurstbache, wendet sie sich über Idstein und Eppstein nach Höchst am Main, - von da über Neuenheim, längs dem Landgraben, auf Dernheim, und an dem durch diesen Ort fließenden Bache an die Grenze der Rheinpfalz. Von da zog sich die Linie an der Grenze von Darmstadt und vem fcänkischen Kreise bis nach Eberbach am Neckar; dann an diesem Flusse bis Wimpfen, ferner über Lös wenstein, Murhardt, Hohenstadt, Nördlingen und Holzkirch an der Werniß. Sie schloß die Grafschaft Pappenheim und den ganzen fränkischen und obersächsischen Kreis ein, und lief längs Baiern, der Oberpfalz und Böhmen, an die Grenze von Schlesien. Jenen nördlich von dieser Linie gelegenen Staaten wollte Frankreich die Neutralität zugestehen, welche ihre Kontingente von der deutschen Reichsarmee und ihre Truppen von den übrigen alliirten Heeren zurückziehen würden. Preußen verbürgte sich dafür, daß alle Länder auf dem rechten Main-Ufer, welche innerhalb der Demarkazions= linie lagen, die Neutralität annehmen und beobachten

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würden, und daß keine gegen Frankreich feindliche Truppen diese Linie überschreiten, oder aus den innerhalb derselben gelegenen neutralen Ländern aus- und durchmarschiren dürften, um französische Truppen anzugreis fen. Frankreich und Preußen wollten an schicklichen Punkten Korps aufstellen, um die Neutralität handzuhaben. Der Durchzug wurde jedoch rechts vom Main allen Truppen der Deutschen und Franzosen wechselseitig erlaubt, wenn derselbe durch Frankfurt nach dem rechten Rheinufer, oder auf eben diesem Wege in umgekehrter Richtung, auf den vier Straßen: 1) über Königstein und Limburg hach Köln, 2) über Frieds. berg, Wezlar und Siegen nach Köln, 3) über Hadersheim, Wisbaden und Nassau nach Koblenz, und 4) über Hadersheim nach Mainz geschah. In den links vom Maine liegenden Landschaften, und im gan= zen fränkischen Kreise sollte ebenfalls der Durchmarsch ungehindert statt haben; jedoch ohne der Neutralität der von der Demarkazionslinie eingeschlossenen Länder und Staaten Eintrag zu thun. Die im preußischen Besih befindliche Grafschaft Sayn-Altenkirchen am Westerwalde, mit dem Bezirke Bendorf unterhalb Koblenz, follte die nämlichen Sicherheiten und Vortheile wie die andern auf dem rechten Ufer des Rheines lies genden preußischen Staaten genießen.

Um 1. Mai übergab der königlich preußische und Eurbrandenburgische Gesandte Graf Görz dem Reichs, tage zu Regensburg eine Erklärung seines Hofes über diesen Friedensschluß, und lud die Stände ein, dem Friedens- und Neutralitäts-Vertrage beizutreten. Die Kurfürsten von der Pfalz, von Mainz, Trier, Köln und Sachsen, der Herzog von Würtemberg, der Bi

schof von Würzburg, und mehrere andere, besonders süddeutsche Stände ließen durch ihre Gesandten erklä ren, daß sie nur in Verbindung mit dem Reichsoberhaupte mit Frankreich über einen Frieden unterhandeln würden. Von kaiserlicher Seite wurde durch eine Verbalnote das den Wunsch nach Frieden aussprechende Reichsgutachten vom 27. Dezember 1794 beantwortet, und die Bereitwilligkeit ausgesprochen, Unterhandlungen über einen billigen und anständigen Frieden, unter Mitwirkung des Reiches, mit Frankreich anzuknűpfen. Die Gesinnungen der französischen Machthaber waren jedoch zu bekannt, als daß man hoffen durfte, dieselben zu einem billige Frieden zu bewegen, wenn ihnen nicht durch Entwickelung sehr bedeutender Streitkräfte Achtung und Besorgnisse eingeflößt würden. Daher schloß Östreich mit England am 4. Mai einen Subsidienvertrag, am 20. Mai ein Offensivbündniß ab, und die Rüstungen wurden mit größter Anstrengung fortgeseßt. — Durch ein kaiserliches Dekret vom 19. Mai wurde der Reichstag eingeladen, über die Ernennung der Reichsdeputazion für den künftigen Friedenskongreß, über deren Vollmacht und Instrukzion, u. f. w. das Röthige vorläufig zu bestimmen. In einem Reichsgutachten vom 3. Juli wurde als Hauptbedingung eines künftigen Friedens die Wiederherstellung der Integrität des Reichsgebietes bezeichnet, Frankfurt am Main zum Kongreßort vorgeschlagen. Der preußische Minister Hardenberg trug in einem Memoire vom 24. Juli dem fran= zösischen Minister Barthelemy in Basel die Vermitte lung seines Hofes für einen in Frankfurt zu eröffnen= den Friedenskongreß an, dem ein Waffenstillstand, und

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